Lea2020
In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.
Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.
Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...
Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.
Und was soll da bitte der Tatbestand sein ?
Nötigung ?
Was genau meinst Du werden die Ordnungsbehörden mir denn erklären ?