Beiträge von Lea2020

    Ob es "ok" ist oder nicht ist nicht die Frage, jedenfalls ist es nicht Deine Aufgabe und Dein Recht, Abhilfe zu schaffen.

    Die Ordnungsbehörden kannst Du selbstverständlich verständigen, die werden Dir die Rechtslage schon erklären.

    Ich wünsche mir grad, DU! Bist mal das Opfer und alle schauen weg….Super tolle Welt.

    Das kann doch nicht dein Ernst sein. Du hast dich vergaloppiert. Reflektier doch mal, was du da predigst.

    Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass Unbeteiligte meinen Hund nicht zu maßregeln oder gar anzufassen haben. Und selbstverständlich hafte ich für alle Schäden, die mein Hund nachweislich anrichtet.

    Es geht doch nicht darum, was einem lieber ist. Thema war, ob man einen anderen Hund wie auch immer maßregelt, weil man glaubt, eine gegebene Situation derart einzuschätzen, dass eine solche Maßregelung notwendig ist. Und meine Position ist, dass ich mich heraushalte, wenn es meinen Hund nicht betrifft. Dies unter anderem auch deshalb, weil ich mich selbst in eine nachteilige Position bringen kann, wenn ich die Situation eben falsch einschätze.

    Tatsächlich kannst Du genau gar nichts verlangen, wenn Du nichts außer Deinem Gefühl vorzutragen hast.


    Und nur Mal zur Erinnerung: Es ging hier darum, dass sich ein Unbeteiligter in eine Auseinandersetzung zwischen zwei fremden Hunden einmischt.

    Ich könnte eine Anzeige beim Ordnungsamt machen und sagen, dass mich der Hund bedroht hat, mich eingekreist hat und der HH sich einen Dreck darum geschert hat. Falls ich dir und deinem Hund mal begegnen sollte.

    Und deine Erinnerung brauche ich nicht, siehe mein erstes Posting in diesem Thread.

    Aber bevor wir uns im Kreis drehen, ich suche jetzt Hasilein und hoffe, ich kann mich an ihrer Schulter ausweinen. :lol: Sunti, kommst du auch mit? :bussi:

    Und das beweisst Du dann wie?

    Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale ;)

    Genau deshalb bekommst du in den neisten Bundesländern Ärger, wenn jemand angibt, sich von deinem Hund bedroht zu FÜHLEN! Find ich auch nicht witzig, weil es sehr schwammig ist, aber es ist Fakt.

    Um deine Frage zu beantworten Hektorine Klar würde ich auch eingreifen, wenn ich sehe, dass sich ein Mensch bedrängt fühlt. Habe ich schon getan, wenn ich es erlebt habe, meist geht das ganz unspektakulär, indem man selbst sich für den Hund interessant macht, der sich dann nicht mehr für die ängstliche Person interessiert.

    Das stimmt so nicht. Derjenige muss nachweisbar darlegen, wodurch er sich bedroht fühlt. Und dieses ‚wodurch‘ kann kein rein subjektives Merkmal sein.

    Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale ;)

    Du schriebst du Tuckers Posting

    In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)

    Wenn du jetzt Korinthen kacken willst: Natürlich kann ich nicht einfach verlangen, dass das Ordnungsamt, nur weil ein Hund herumläuft, auch ohne Leine falls kein Leinenzwang herrscht, einen HH vorlädt oder sogar Maßnahmen veranlasst.

    Aber wenn mich ein Hund umkreist und ich das Gefühl habe, ich kann nicht weitergehen, weil mich der Hund sonst anspringt, dann ist das sehr wohl ein Grund, mich bedroht zu fühlen. Mein subjektives Gefühl. Und ohne Zeugen schwierig.
    Aber das IST eine Bedrohung. Und ein HH hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund sowas nicht

    Tatsächlich kannst Du genau gar nichts verlangen, wenn Du nichts außer Deinem Gefühl vorzutragen hast.

    Und nur Mal zur Erinnerung: Es ging hier darum, dass sich ein Unbeteiligter in eine Auseinandersetzung zwischen zwei fremden Hunden einmischt.

    Ich nehme an Du hast Dich im Ton vergriffen. Abgesehen davon - die Gesetzbücher regeln das, was Realität wird.

    So von Hobbyjurist zu Hobbyjurist:
    Es gibt neben Gesetzen auch noch Verordnungen. Und die besagen meines Erachtens in ganz D, und wahrscheinlich auch in Ö und CH, dass ein HH dafür zu sorgen hat, dass sein Hund keinen Menschen belästigen darf (bedrängen, anspringen etc.)

    Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale ;)

    In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)