Beiträge von Lea2020

    Es geht doch nicht darum, was einem lieber ist. Thema war, ob man einen anderen Hund wie auch immer maßregelt, weil man glaubt, eine gegebene Situation derart einzuschätzen, dass eine solche Maßregelung notwendig ist. Und meine Position ist, dass ich mich heraushalte, wenn es meinen Hund nicht betrifft. Dies unter anderem auch deshalb, weil ich mich selbst in eine nachteilige Position bringen kann, wenn ich die Situation eben falsch einschätze.

    Und das beweisst Du dann wie?

    Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale ;)

    Genau deshalb bekommst du in den neisten Bundesländern Ärger, wenn jemand angibt, sich von deinem Hund bedroht zu FÜHLEN! Find ich auch nicht witzig, weil es sehr schwammig ist, aber es ist Fakt.


    Um deine Frage zu beantworten Hektorine Klar würde ich auch eingreifen, wenn ich sehe, dass sich ein Mensch bedrängt fühlt. Habe ich schon getan, wenn ich es erlebt habe, meist geht das ganz unspektakulär, indem man selbst sich für den Hund interessant macht, der sich dann nicht mehr für die ängstliche Person interessiert.

    Das stimmt so nicht. Derjenige muss nachweisbar darlegen, wodurch er sich bedroht fühlt. Und dieses ‚wodurch‘ kann kein rein subjektives Merkmal sein.

    Tatsächlich kannst Du genau gar nichts verlangen, wenn Du nichts außer Deinem Gefühl vorzutragen hast.


    Und nur Mal zur Erinnerung: Es ging hier darum, dass sich ein Unbeteiligter in eine Auseinandersetzung zwischen zwei fremden Hunden einmischt.

    Ich nehme an Du hast Dich im Ton vergriffen. Abgesehen davon - die Gesetzbücher regeln das, was Realität wird.


    So von Hobbyjurist zu Hobbyjurist:
    Es gibt neben Gesetzen auch noch Verordnungen. Und die besagen meines Erachtens in ganz D, und wahrscheinlich auch in Ö und CH, dass ein HH dafür zu sorgen hat, dass sein Hund keinen Menschen belästigen darf (bedrängen, anspringen etc.)

    Bedrängen und Anspringen sind objektive Merkmale ;)

    In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)

    Lea2020

    In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.

    Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.

    Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...

    Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.

    Und was soll da bitte der Tatbestand sein ?

    Nötigung ?

    Was genau meinst Du werden die Ordnungsbehörden mir denn erklären ?