Laut § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung ist seit dem 1.1.2022 der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln bei Ausbildung, Erziehung oder Training verboten.
Oder andere schmerzhafte Mittel ist genauso Wischiwaschi wie bei den Qualzuchten. Da muß nix explizit genannt sein, damit es verboten ist, es können dann nur einfacher Schlupflöcher genutzt werden, weil eh nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind um da allem nachzugehen.
Nur weil das auf Veranstaltungen gemacht wird, macht es das nicht legaler, bzw um den Hals hängen darf man dem Hund ja alles mögliche, nur keine Schmerzen zufügen damit.
Es lässt aber tief blicken, wenn solche Halsbänder am Hund sein müssen laut irgendwelchen Prüfungsordnungen, auch wenn sie sich da während einer Prüfung nicht zuziehen können.