Genau genommen, sindes die Ausscheidungen der Pilze, die krank machen, sog. Mykotoxine.
Da genügen bereits geringe Spuren in der Raumluft, um krank zu machen und das gilt für alle Wirbeltiere.
Genau genommen, sindes die Ausscheidungen der Pilze, die krank machen, sog. Mykotoxine.
Da genügen bereits geringe Spuren in der Raumluft, um krank zu machen und das gilt für alle Wirbeltiere.
Es ist deine Pflicht, mit dem armen Hündchen so weit nördlich zu ziehen, damit sie wenigstens im Sommer immer Sonne oder zumindest Tageslicht hat
Collies sind so vernünftig.
Das gibt eine gründliche Beschwerde an Vatern, weil der Käse sehr geschmacklos ist.
Bei Mme bin ich nie auf die Idee gekommen, ihre Ohren zu kleben.
Mein Hund darf selbst entscheiden, wohin seine Ohrspitzen gehen bzw. wachsen
Mh, ganz nüchtern betrachtet; wenn ihr einen Stammtierarzt für den Hund habt, kennt der euch und eure Lage auch, oder generell: Wenn ihr einen TA findet, der bereit ist, den Hund einzuschläfern, dann würde er das auch tun - wenn der Hund sich in eurem Eigentum befindet.
Wälzen ist nicht gleich wälzen - es kommt darauf an, worin.
Mme Collie ist ebenfalls selbstreinigend, hinterlässt maximal Staubhaufen und sie wälzt sich wirklich gerne und ausdauernd und mit einem Faible für Gras und mitunter Entenkacke. Bei letzterem reicht ein feuchtes Mikrofasertuch.
Das th kann die Tiere ja nicht vermitteln solange das Eigentumsrecht beim alten Besitzer ist.
Darf es dann die Tiere überhaupt trainieren?
Trainieren ja, weil das das Eigentumsrecht nicht verletzt, tierärztliche Versorgung, Pflege.... das alles geht, Vermittlung jedoch erst, wenn der Eigentümer sein Eigentum aufgibt.
Also, bei Faro war das so, daß der zwangseingezogen worden war vom Veterinäramt, damit der Vorbesitzer nicht mehr an ihn ran kam.
Sprich, meines Erachtens nach endet mit diesem Zeitpunkt auch die Pflicht, für den Hund zu bezahlen.....
Das würde ich auch als Eigentümer so sehen, warum soll man für einen Hund bezahlen, den man weggegeben hat bzw weggeben mußte. Da sehe ich den Eigentumsübergang in dem Moment, wo der Hund abgenommen wird (also Datum des Bescheides).
Nein, der Besitz des Hundes wurde eingezogen, das Eigentum verbleibt beim Besitzer, außer er verzichtet offiziell darauf (was er jederzeit tun kann und bereits bei der Beschlagnahme offiziell abgeben kann).
So lange die Hunde sein Eigentum sind, d.h., so lange er nicht offiziell auf das Eigentum verzichtet, muss er zahlen.
Die Zeit, bis zum Verzichtsdatum, muss er auf jeden Fall bezahlen.