Mal unabhängig davon, es kann dir mit jedem Hund passieren, dass er nach einem Vorfall als gefährlicher Hund eingeschätzt wird und je nachdem können neben Haltungsauflagen auch ein Haltungsverbot drohen.
Das ist richtig. Aber es klingt für mich vor dem Hintergrund der hessischen Regelung sehr nach Top oder Flop. Außerdem muss der Wesenstest gemacht werden. In deinem Szenario sind die Wahrscheinlichkeiten anders gelagert. Erst recht bzgl. des Einzugs oder der Einschläferung des Hundes.