Zzgl zu der Frage in welchem Bereich Hessen du wohnst : Wie weit weg darf der Trainer sein?
Den Hund in ein anderes Bundesland zu Schiffen - selbst eins ohne Liste - dürfte ziemlich sicher genauso illegal sein wie ihn nicht zu melden.
So blöd das jetzt klingen mag : An sich währt ihr auf der legaleren Seite wenn ihr den Gentest nicht hättet machen lassen. Denn dann hättet ihr garnix davon gewusst dass es auch nur ein Listi sein könnte, und hättet bspw im Glauben bleiben können ihr hättet bspw einen Labrador Boxer Mix oder einen OEB Mix oder so.
Eigentlich sagt man ja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber in dem Fall sieht das etwas anders aus. Das liegt allerdings daran dass eine Menge Leute nichtmal nen Plan davon haben wie bspw ein Pitbull eigentlich aussieht oder sich nicht vorstellen können dass ein potentieller Labbi-Boxer Mix den man da gekauft hat, evtl eigentlich zum Bleistift ein Mix aus AmStaff und Rottweiler ist.
Als ich noch in Hessen gewohnt Hab hab ich nen Hund am Bahnhof aufgegabelt. Der war ohne Leine, Besitzer ist mir Radl in den Zug eingestiegen, Hund war zu langsam, Tür ging nicht mehr auf, Zug und Besitzer weg, und eine große, kräftige Hündin mit Listi-Ähnlichkeit stand am Bahngleis und wolle auf die Gleise springen um ihrem Herrchen zu folgen.
Ich hab sie für eine Mischung aus DSH und AmStaff oder AmStaff und Rotti gehalten. Nachdem ich sie am Leuchtie durch die Kleinstadt in eine sichere Wohnung geführt hab und den Besitzer kontaktieren konnte, hieß es dann "DSH mit Rottweiler".
Problem daran? Sollte doch ein Staff drin gewesen sein, oder wäre ich ein Arsch gewesen, hätte ich petzen können "da war ein Liste Hund ohne Leine am Bahnhof".
Denn im Grunde, kann man schnell dran sein sobald auch nur der Phänotyp stimmt - es sei denn man kann es widerlegen. Hätte in diesem Beispiel - wir gehen mal davon aus ich wäre ein Arsch gewesen - der Besitzer ein Papierchen vom Tierheim "Rottweiler-Schäferhund Mix", wäre er vermutlich aus dem Schneider gewesen ( selbst wenn aufgrund des Rottweiler Anteils - der zumindest zeitweise in Hessen Kategorie 2 gelistet war - warum auch immer jemand einen Wesensfest angeordnet hätte). Hätte er dagegen nix Anderes vorlegen können als einen Gentest, der dann bspw hätte sagen können "DSH x Rottweiler x AmStaff", würde das zuständige Amt ganz schnell hellhörig werden weil - Obacht! Kategorie 1 Mix, und weil er ohne Halter aufgefunden wurde ( bzw verglichen mit eurem Fall wäre das bspw der Vorfall mit dem kleinen Hund) - prüfen wa das einfach mal.
So oder so, käme es in einem solchen Fall zum Wesensfest ( den ein 1-er Listi regelmäßig wiederholen muss wenn ich richtig informiert bin, und ein 2-er nur einmal ablegen muss um eine Gefährlichkeit zu widerlegen).
Wenn allerdings raus kommt : Oh, der Halter Wusste dass es ein 1-er Mix ist, wären in dem Fall beide Halter am A... Unabhängig davon ob der Hund jetzt wie in meinem Beispiel nett ist, oder wie deine tatsächlich aggressiv auftritt.
Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn du auf direktem Wege zur zuständigen Behörde maschierst und sagst : Hören Sie zu, vor dieser Zeit hab ich einen Hund von Privat bekommen, der mir als Rasse/Mix so und so verkauft wurde. Ich habe das geglaubt, allerdings wurde ich die letzte Zeit vermehrt drauf angesprochen dass das vielleicht nicht stimmt und ich möglicherweise unwissend einen Listenhund erworben haben könnte. Was soll ich jetzt tun?
Wobei man andererseits auch sagen muss... Unabhängig von der Liste ist offiziell e i g e n t l i c h Jeder Hund ein Listenhund, der schonmal auffällig geworden ist - das heißt - sobald dein Hund einen Menschen oder ein Anderes Tier verletzt oder getötet hat ( oder auch nur einen Menschen vermeintlich "bedrohlich" angesprungen hat), ist dein Hund im Grunde automatisch - rechtlich betrachtet - gefährlich und du bekommst Auflagen drauf, selbst wenn es "nur" ein Golden Retriever ist.
Was natürlich nicht passiert, wenn nichts dergleichen gemeldet wurde ( aber weißt du auch ob es gemeldet wurde oder nicht?).