Nicht alles, was in "Schutzverträgen" steht, ist rechtlich auch bindend. Soweit ich weiß kann ein Vorkaufsrecht bindend sein, wenn es vernünftig formuliert ist. Das bedeutet dann aber nicht, dass ihr den Hund an den Vorbesitzer zurückgeben müsst. Sondern dass ihr, sobald ihr einen anderen Käufer gefunden habt, dem Vorbesitzer erstmal die Chance geben müsst, den Hund zum mit dem Käufer vereinbarten Preis zurückzukaufen. Also wenn ihr jemanden findet, der euch 1000€ zahlen würde, dann dürfte der Vorbesitzer den Hund für 1000€ kaufen, bevor er an den eigentlichen Käufer geht. Möchte der Vorbesitzer das in dem Moment aber nicht, könnt ihr den Hund ganz normal an den anderen Käufer weitergeben.
1000€ ist für euren Hund natürlich nicht realistisch oder sinnvoll, ist nur als Beispielbetrag gedacht um klarzumachen, wie Vorkaufsrecht funktionieren würde.
Pflichten, den Hund zwingend zurückgeben zu müssen, sind mWn nicht rechtlich bindend. Ich würde mich an eurer Stelle zumindest einmal informieren, ob eure Klausel überhaupt bindend ist, bevor ihr den Hund dorthin zurückgebt.