Nur dafür auch etwas einnehmen darf er nicht?
Ich persönlich bin der Meinung, dass Vermieter*innen in der aktuellen Lage am Wohnraum - also dem tatsächlichen Wohnraum - genügend einnehmen, um eine Balkoninstandhaltung mitzufinanzieren, ja. Allgemein gesprochen natürlich, es wird immer auch Einzelfälle von guten Samaritern geben, die zu wenig Miete nehmen und dann von einer Balkoninstandhaltung in die Privatinsolvenz getrieben werden.
Dürfen ist was anderes, dürfen tun sie es natürlich. Ich schrieb nur darüber, was ich persönlich als richtig empfinde.