Es ist nicht der Test, der solange dauert. Es gibt eine 3 monatige Wartezeit
- Im Fall der Wiedereinreise eines Tieres, aus dessen Heimtierausweis hervorgeht, dass die serologische Tollwutuntersuchung - bevor dieses Tier das Gebiet der Europäischen Union verlassen hat - nicht durchgeführt worden ist, ist die Wartefrist von drei Monaten zwischen Blutabnahme und Verbringung notwendig. Ausnahme: Es wird eine Erklärung gemäß Artikel 12 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vorgelegt, dass durch die oben nicht angeführten Staaten oder Gebiete nur eine Durchfuhr erfolgt ist, und das Tier bei dieser Durchfuhr keinen Kontakt zu Tieren von Arten hatte, die für Tollwut empfänglich sind, und ein gesichertes Beförderungsmittel oder das Gelände eines internationalen Flughafens nicht verlassen hat (praktisch ist das der einzige Grund, wenn das Tier im Transferraum die Zeit im Drittland verbracht hat - alles andere kann von der Behörde nur schwer überprüft werden). Diese Erklärung muss in Deutsch und Englisch ausgestellt sein und in Druckschrift ausgefüllt werden
Quelle: http://ages.at