Oder wenn es noch kleiner sein soll, eine halbe frische Physalis.
Beiträge von Phonhaus
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Und Tag 3 vom Urlaub. Mittlerweile sind wir wieder daheim gelandet und heute wird gefastet
Villa Marburg in Heigenbrücken, auch für Vegetarier/Veganer echt zu empfehlen, die Menüs waren bombastisch. Und schöne Wanderstrecken rundherum. Aber halt mitten im Nirgendwo
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Tag 2 vom Urlaub:
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Welche Sahne???
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Weil es ohne entsprechende Durchführungsverordnungen rechtlich schwierig ist.
DA bin ich tatsächlich einfach zu wenig Jurist.... Ich denke dann vielleicht zu einfach. Ich lese da dann
Zitat§ 11 b
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2. bei den Nachkommen a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.
....und denke mir ais juristischer Laie, dass dort doch alles drin steht, was man braucht. Diese Dinge treffen auf Rassen wie Mops und frz .Bulldogge zu. Retromops noch mal dahingestellt, für mich steht das Ergebnis auch nicht im korrekten Verhältnis zum Leid, was die Tiere erfahren, die eben noch nicht "gesund genug" auf die Welt kommen.
Das ist das (juristische) Problem. So lange es noch keine rechtlich valide Grundlage gibt, die bestimmte Ausprägungen von Brachyzephalie per se als Leiden bzw. Schmerzen verursachend definiert, muss der Nachweis für den Einzelfall erbracht werden, wollte man einen Züchter sanktionieren. Dann geht es auf Gutachten. Und das kann ausufern. Dafür, einer Einzelperson im Nachgang zu belegen, dass sie bewusst tierschutzwidrig gehandelt hat. Dafür müsste erst einmal das Interesse da sein. Es ist derzeit einfach nur frustrierend.
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Ich weiß gar nicht, ob Verstoss gegen ein Haltungsverbot eine Straftat wäre? Oder eine Ordnungswidrigkeit?
Nachdem die Grundlage der momentan ausufernden Bestimmungen der §11b, 1. und 2. b) des TschG. ist, bewegen wir uns auf jeden Fall im Bereich der Gesetze. Ein Verstoß gegen diese Gesetze ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, das mindert aber die zugrunde liegenden Prinzipien des Gesetzlichkeitsprinzipes nicht.
Auch Ordnungswidrigkeiten dürfen nur aufgrund klar geregelter Verordnungen und eindeutiger Gesetze bestraft werden.
Das aktuelle TSchG sieht aber mWn nur ein Zuchtverbot vor, kein Haltungsverbot. Ergo: Die Haltung ist kein Rechtsverstoß.
Und dass bei der aktuellen politischen Lage die nächste Zeit mit einer Verschärfung zu rechnen ist, die ein Haltungsverbot einschließt, daran glaube ich persönlich nicht.
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Ich finde tatsächlich, daß der Gesetzgeber sich nicht auf Rassezucht beschränken sollte, sondern jede Form von Zucht im Sinne des TSchG reglementieren muß.
also nach dem TschG dürfte es Frenchies und Möpse oder Bassetts zb eigentlich gar nicht mehr geben, sie verstoßen eindeutig gegen das TschG und ich verstehe nicht, daß es da keine Handhabe zu geben scheint gegen Züchter/Vermehrer etc und Importeure und Halter
Weil es ohne entsprechende Durchführungsverordnungen rechtlich schwierig ist. Es müsste eine Anzeige gegen Züchter geben und dann jeweils im Einzelfall per Gutachten der Nachweis erbracht werden, dass die Zucht rechtswidrig war. Ich hab das TSchG nicht so genau im Kopf, um zu beurteilen, ob es aktuell überhaupt den Verbot eines Zuchtvorhabens im Vorfeld wirksam hergibt. Da dreht es sich im Kreis.
Klar, mit ein paar einschlägigen Urteilen hätte man dann Evidenzfälle und es würde einfacher. Aber dazu müsste erstmal der Anfang gemacht werden.
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Danke Dir. In Wasser. Ich gab irgendwie nie so überzeugende Ergebnisse, wenn ich was in Milch quellen lasse. Muss mal nachlesen, ob Werber Gruber was dazu zu sagen hat.
Laienhaft erkläre ich es mir damit, dass der Fettgehalt vielleicht ein wenig stört, aber ich weiss es nicht.
Körnig bleibt Buchweiten, der wird nicht so zerfallend wie Hülsenfrüchte oder weich wie Reis. Eher wie gekochte gehackte Nuss. Aber er bleibt gründlich gekocht nicht so hart, dass man kräftig kauen muss.
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Ist der Buchweizen nicht weich geworden? Der muss zu Anfang richtig heiß sprudelnd kochen und dann langsam weichziehen. Ist schwierig, wenn man ihn in Milch kocht. Ich würde in dem Fall probieren, ihn vorher über Nacht quellen zu lassen.
Eingekehrt zu Manns Geburtstag in einem Geheimtipp im schönen Spessart. Es gab Menü, 4 Gänge + Gruß aus der Küche. Vorspeise und Hauptgang für mich vegetarisch, für ihn mit Fleisch. Hat noch besser geschmeckt, als es aussieht
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Ich würde die Wahl des Geschlechts nicht von externen Faktoren abhängig machen. Über die hast du ja keine Kontrolle und sie können sich auch schnell mal ändern.
Willst du tollpatschig, aber fröhlich, nimm einen Rüden. Willst du ernst und intelligent, nimm eine Hündin.
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