Da unterscheidet sich wohl österreichische von deutscher Gesetzgebung. Die deutsche Gesetzgebung redet ja von unterstellter „Gefährlichkeit“ bestimmter Rassen, nicht von Aggression.
Hier (also in meiner Region) in den Bollerkopp-Listenhundhalterkreisen (bei denen mit voll funktionsfähigem Gehirn) gilt als anerkannt, dass es sowohl der ausgeprägte Jagd- und Beutetrieb ist, auf den die Halter ein besonderes Augenmerk haben müssen, wie auch mit dem Hang dazu, die Existenz von Artgenossen für verzichtbar zu halten.
Mit den Aggressionsdebatten habe ich schon alleine das Problem, dass ich dahinter oft keine klare Definition von Aggression sehe. Auch da, wo aggressives Verhalten des Tiers nicht per se mit Maßstäben menschlicher Moral oder aber Kraftmeierei bewertet wird.