Wenn müsste es ein
- Zuchtverbot
- Haltungsverbot
- Ausstellungsverbot und
- Einfuhrverbot geben
rein fiktiv geschrieben.
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Alles nachvollziehbar und sinnvoll, bis auf das - fiktive, aber hier im Thread immer wieder propagierte - Haltungsverbot.
Was meint ihr denn genau damit? Wer soll welche Qualzuchthunde nicht mehr halten dürfen? Welpen, neu erworbene QZ-Hunde, Altbestand, bereits vorhandene QZ-Hunde? Tierheim-QZ-Hunde? Wer - alle, also auch Züchter? QZ-Hundehalter allgemein? Nur Neukäufer, potentielle Neuinteressenten?
Wenn -fiktiv - ein allgemein geltendes Haltungsverbot käme, gäbe es ei e Menge Hunde, die dann- ja, was? Eingeschläfert werden müssten?
Für ein Zuchtverbot, Ausstellungs- und Einführverbot wäre ich sofort, ohne wenn und aber.
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Rein rechtlich und fiktiv betrachtet: Es wäre absolut möglich, auf Basis des Tierschutzgedankens ein Haltungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auszusprechen. Das Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung des Tierschutzgedankens wäre in dem Fall dem Recht auf freie Entfaltung vorzuziehen.
Was dadurch nicht abgedeckt wäre, wäre Enteignung. Das ist ein heißes Eisen, an das die gesetzgebenden Ministerien nicht ohne wirklich richtig guten Grund gehen würden. Bei einem Tier, das schon einen Besitzer hat, der es gut versorgt, wäre von einer Enteignung kein Vorteil fürs Tier zu erwarten. Es sei denn, mit der Enteignung wäre eine angeordnete Tötung verbunden. Von der dann im Einzelfall eindeutig klar sein müsste, dass die angeordnete Tötung nötig zur Vermeidung weiteren Leids ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das BMEL das je ans Bein binden wollen würde.
Ergo: Wenn sowas jemals geregelt werden würde, dann sehr, sehr wahrscheinlich mit Bestandsschutz.
Was mit illegal angeschafften oder gezüchteten Tieren oder z. B. bei Einreise eines Halters mit entsprechendem Tier passieren würde, das müsste noch einmal separat betrachtet werden. Hier wäre es theoretisch möglich, Ausnahmeregelungen für eingezogene Hunde zu finden, die über Tierschutzorganisationen vermittelt werden. Oder diese Tiere tatsächlich auf behördliche Anordnung hin töten zu lassen, wenn! das mit dem vorhandenen TSchG zu rechtfertigen wäre. Also angenommen würde, dass das zu erwartende Leid der Hunde an ihren körperlichen Defekten aus tierschützerischen Gesichtspunkten die Tötung als tierschutzgerechteren Weg rechtfertigt.
In den nächsten Jahren ist damit aber eh nicht zu rechnen, da der Gesetzgeber natürlich jetzt auch erst einmal schauen wollen wird, welchen Einfluss die teils ja erst noch kommenden Änderungen haben, bevor er noch einschneidendere Maßnahmen verhängt.