Beiträge von Phonhaus

    Ich hatte tatsächlich noch nie einen Hund, der Objekte rammelt. Etwaiges Rammeln von Mithunden unterbinde ich.

    Ich würde mir vermutlich sehr genau die Körpersprache vom Hund anschauen und danach entscheiden. Je zwanghafter und angestrengter, desto eher wäre ich geneigt, da eine eher problematische Geschichte zu sehen.

    Entspannte Masturbation zwecks Lustgewinn würde mich tatsächlich nicht stören, da gäbs dann halt feste Platzzuweisungen und „erlaubte“ Objekte, die öfter in die Waschmaschine wandern. Aber da fehlt mir tatsächlich die Erfahrung, müsste ich mich erstmal schlau machen, wenn es auftritt.

    Dann gabs noch ganz viele ältere Röhrlinge, auch Maronen die ich in diesem Wald noch nie gefunden habe.

    Hier bin ich ein bisschen unsicher, rote Röhrenenden, Stiel scheint nicht zu blauen und der Pilz war riesig. Foto ist doof, ich gehe am Sonntag noch mal ohne Hund und mit Pilzmesser hin.

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    Ich freue mich so, endlich mal eine vielversprechende Ecke! In letzter Zeit hat mich mein (Buchen-)Wald hier sehr frustriert. Wollte mich erstmal durch Röhrlinge durchprobieren aber es gibt hier halt einfach kaum welche.

    Soweit man es erkennen kann, hat er einen roten Schwamm. Wäre da bei einem alten Hexenröhrling, der mit viel Feuchtigkeit groß geworden ist. Das gibts manchmal, dass die dann kaum blauen. Und es kommt auch mal vor, dass der Stiel recht hell ist.

    Aber bei Pilzen mit untypischer Färbung würde ich immer dazu raten, ihn stehen zu lassen.

    tinkar Ja, würde von den Fotos her auch bei Beiden Hexenröhrlinge vermuten, beim Zweiten aber wirklich sehr vermutet. Man sieht den Schwamm nur angedeutet, die Art des Wachstums kann bei Hexen vorkommen, könnte aber auch was Anderes sein.

    Beim Gemeinen Hallimasch würde ich mitgehen :smile:

    Mann ist heute in einem anderen Waldstück unterwegs gewesen, als ich empfohlen habe, und hat rein gar nichts gefunden. Er grantelt jetzt etwas. Ich sehe den Abstecher zu dem mysteriösen Baumpilz am Sonntag gefährdet, glaube, er möchte da lieber zu den Reizkern.

    Abgesehen davon, dass ich keinen Konsens dafür wüsste, was „ein bisschen Leid“ sei soll: „Ein bisschen Leid“ ist auch rein rechtlich betrachtet kein Tötungsgrund. Wenn aber das „bisschen Leid“ bereits bei Planung der Verpaarung vorherzusehen ist, dann kann die Zucht trotzdem von den Regelungen für Qualzucht betroffen sein. Die Änderungen im TSchG listen ja eine ganze Reihe von Merkmalen auf, die unter den Begriff „Qualzucht“ fallen und die trotzdem nicht mit einem vorwiegend aus Leid und Quälerei bestehenden Leben führen werden.

    Auch vom Rechtlichen ab: Ja, es gibt gute Gründe, nicht bewusst Hunde mit Einschränkungen zu züchten. Auch wenn diese Einschränkungen beim vorhandenen Hund keine Tötung aus Sicht des TSchG rechtfertigen würden

    Die Szenarien, um die es hier geht, unterscheiden sich dramatisch vom täglichen Leben in unseren Breitengraden, deshalb teile ich deine Einschätzung nicht: Wie hilfsbereit jemand im normalen Alltag ist - oder auch nicht - sagt m. E. sehr wenig darüber aus, wie er sich verhalten wird, wenn das gewohnte Umfeld, die Versorgung mit Wasser, Nahrung, Strom, Kommunikation und vieles Andere plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht und unklar ist, wie lange diese Situation anhalten wird.

    Darum ging es mir gar nicht. Sondern tatsächlich um den sehr basalen psychologischen Mechanismus, das eigene Verhalten an dem auszurichten, was man vom Anderen erwartet. Und solche basalen Verhaltensweisen greifen gerade in Extremsituationen besonders gut, in denen man nicht den Luxus langen Innehaltens und Reflektierens hat.

    Wenn ich mich dafür rüste, Gefahren und Bedrohungen früh zu erkennen und dagegen wirken zu können - in der Form, dass ich meinem Gegenüber erstmal misstrauisch begegne - dann beeinflusst das sowohl meine Wahrnehmung als auch die Signale, die ich sende. Was wiederum mein Gegenüber beeinflusst. Und so kann das Verhalten, das einen gegen ein Problem schützen soll, zum Teil des Problems werden.

    Ich meine das nicht als persönliche Kritik. Es ist völlig legitim, zu sagen: „Ich bin lieber vorsichtig und rüste mich, im Zweifelsfall der Stärkere zu sein.“ Es ist aber genauso legitim - und nicht von Haus aus unrealistischer oder naiver - zu sagen: „Ich möchte darauf vertrauen, dass der Großteil meiner Mitmenschen anständig bleibt und werde ihnen erst einmal mit dieser Erwartung begegnen. Zwei Menschen können das gleiche „Gefahrenpotenzial“ sehen und gleichermaßen kompetent einschätzen und trotzdem zu unterschiedlichen Folgerungen und Erwartungen ans eigene und fremde Handeln gelangen.

    Was aber mit diesem Mindset einen Teufelskreis bildet. Je mehr man geneigt ist, von seinen Mitmenschen vorwiegend rücksichtsloses und egoistisches Verhalten zu erwarten, desto eher ist man auch geneigt, in vorbeugender Verteidigung/zum Selbstschutz sich auch so zu verhalten.

    Was dadurch nicht abgedeckt wäre, wäre Enteignung. Das ist ein heißes Eisen, an das die gesetzgebenden Ministerien nicht ohne wirklich richtig guten Grund gehen würden. Bei einem Tier, das schon einen Besitzer hat, der es gut versorgt, wäre von einer Enteignung kein Vorteil fürs Tier zu erwarten. Es sei denn, mit der Enteignung wäre eine angeordnete Tötung verbunden. Von der dann im Einzelfall eindeutig klar sein müsste, dass die angeordnete Tötung nötig zur Vermeidung weiteren Leids ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das BMEL das je ans Bein binden wollen würde.

    Ich könnte mir nicht vorstellen, dass das durchsetzbar wäre und nach welchem Maßstab.

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    Ich jedenfalls würde meinen Hund nicht zum Einschläfern rausrücken.

    Es ist mWn jetzt bereits rechtlich möglich, die „Euthanasie“ eines Hunds us Gründen des Tierschutzes zur Vermeidung von längerem anhaltendem schwerem Leiden anzuordnen. Dass es nur auf Basis der Zugehörigkeit einer Qualzuchtrasse möglich ist, daran zweifle ich auch. Es müsste jeweils der Einzelfall betrachtet und abgewogen werden und im Zweifel zu rechtfertigen sein. Und natürlich wäre das heftigst umstritten und klageanfällig. Deshalb meinte ich ja, dass das BMEL sich wahrscheinlich keine derartige Regelung ohne Bestandsschutz ans Bein binden wollen würde. Bei derzeit geltender Rechtslage.

    Rein rechtlich und fiktiv betrachtet: Es wäre absolut möglich, auf Basis des Tierschutzgedankens ein Haltungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auszusprechen. Das Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung des Tierschutzgedankens wäre in dem Fall dem Recht auf freie Entfaltung vorzuziehen.

    Was dadurch nicht abgedeckt wäre, wäre Enteignung. Das ist ein heißes Eisen, an das die gesetzgebenden Ministerien nicht ohne wirklich richtig guten Grund gehen würden. Bei einem Tier, das schon einen Besitzer hat, der es gut versorgt, wäre von einer Enteignung kein Vorteil fürs Tier zu erwarten. Es sei denn, mit der Enteignung wäre eine angeordnete Tötung verbunden. Von der dann im Einzelfall eindeutig klar sein müsste, dass die angeordnete Tötung nötig zur Vermeidung weiteren Leids ist. Es ist nicht zu erwarten, dass sich das BMEL das je ans Bein binden wollen würde.

    Ergo: Wenn sowas jemals geregelt werden würde, dann sehr, sehr wahrscheinlich mit Bestandsschutz.

    Was mit illegal angeschafften oder gezüchteten Tieren oder z. B. bei Einreise eines Halters mit entsprechendem Tier passieren würde, das müsste noch einmal separat betrachtet werden. Hier wäre es theoretisch möglich, Ausnahmeregelungen für eingezogene Hunde zu finden, die über Tierschutzorganisationen vermittelt werden. Oder diese Tiere tatsächlich auf behördliche Anordnung hin töten zu lassen, wenn! das mit dem vorhandenen TSchG zu rechtfertigen wäre. Also angenommen würde, dass das zu erwartende Leid der Hunde an ihren körperlichen Defekten aus tierschützerischen Gesichtspunkten die Tötung als tierschutzgerechteren Weg rechtfertigt.

    In den nächsten Jahren ist damit aber eh nicht zu rechnen, da der Gesetzgeber natürlich jetzt auch erst einmal schauen wollen wird, welchen Einfluss die teils ja erst noch kommenden Änderungen haben, bevor er noch einschneidendere Maßnahmen verhängt.

    @Roscoe

    Aktuell sehen die geplanten Änderungen im TSchG kein Haltungsverbot vor. Und Zuchtausschluss vorwiegend für Individuen. Das ist also alles erstmal Spekulation. So schnell wird da nichts kommen. Wenn überhaupt.

    Wenn, dann könnte man es über Bestandsschutz und Sonderregelungen für Tierschutzhunde regulieren.

    Da ich den Backofen eh für einen Apfel-Pflaumenkuchen hatte, gabs heute Auflauf für die Hunde. Walnussbrot, Kartoffel, Zucchino, roter Apfel, Pflaume, Ziegencamembert, Ziegenfrischkäse und Ei. Hat gemundet. Die Portion fanden sie etwas klein, aber Schwiegermutter hatte nach dem recht großen Frühstück noch Schweineohren gereicht.

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