Es hat einfach jeder sein eigenes Bild im Kopf, wenn er von Qualzucht spricht, von Leid und von Konsequenzen. Und es gibt abweichende Ansichten zu den geplanten rechtlichen Änderungen, wenn jemand sagt „xyz% von den gelisteten Qualzuchtmerkmalen sind keine Qualzucht, sondern politische Willkür, die meine ich nicht“, dann argumentiert er von einer anderen Grundlage aus als jemand, der vom aktuellen Referentenentwurf ausgeht. Und dann missversteht man sich. Ganz einfach eigentlich. Und wenn dann noch Reizbegriffe dazu kommen, fängts automatisch an, sich im Kreis zu drehen.
Was halt durch die aktuelle Situation wieder ins Bewusstsein geraten sein sollte: In dem Moment, in dem der Gesetzgeber entscheidet, muss er nicht die Kriterien ansetzen, die man selbst ansetzen würde. Und das würde auf hypothetische Regelungen zu Haltungsverboten auch treffen.
Mich hat es ja auch recht unvorbereitet persönlich getroffen. Wichtig und sinnvoll finde ich es trotzdem, dass gesetzlich eingegriffen wird, würde mur da sogar mehr wünschen. Auch wenn es Punkte gibt, bei denen ich nicht zustimmen würde (und da noch einmal zu Erinnerung, dass die Merkmalsliste im Gesetz nicht auf Hunderassen zugeschnitten ist und sein kann, sondern ein grobes Einordnungsraster für alle vom TSchG erfassten Wesen. Abe4 ja: Mit der Gefahr, dass einzelne Verordnungen, die auf dieser Basis beruhen, auch fehlgehen können).