Beiträge von Phonhaus

    usostus


    Nich eine Ergänzung: Auch wenn Ihr noch nicht so weit seid - falls Du zwischendrin Luft dafür hast, würde trotzdem schonmal schauen, welche Pflegeheime für eine Dauerunterbringung in Frage kämen. Es gibt Bewertungsseiten für Pflegeheime, und da sich zum Einen Bewertungen und zum Anderen der Eigenleistungsbetrag sich auch durchaus stark unterscheidet, ist es gut, da schon mal einen Überblick (und vielleicht auch schon einen Platz auf einer Warteliste) zu haben.

    Oleniv


    :klugscheisser: Aaaalso - bevor Dein Mann gleich an den veganen Einstieg denkt, muss er sich natürlich kundig machen, welcher vegane Abendbrotaufstrich Hunden besonders gut schmeckt :lol:


    Hast Du einen Thermomix bzw. ein günstiges Alternativmodell? Da lässt sich schon Einiges mit machen.


    Es gibt hier ja auch den vegetarisch/veganen Laberthread und den Thread für vegetarische bzw. vegane Küche. Der Herbst ist natürlich eine perfekte Zeit, um damit anzufangen :herzen1:

    Hi,


    zu Deinen grundsätzlichen Fragen: An sich spricht überhaupt nichts dagegen, dass Du verrentet auch in kleiner Wohnung einen Hund hältst. Die monatlichen Kosten + Haftpflicht und Krankenversicherung für den Hund sollten halt drin sein. Und gerade in Bezug auf Krankheitsrisiken würde ich auch vom Chevalier abraten.


    Wichtig finde ich auch, dass es in Deiner Umgebung einen Backup gibt für den Fall, dass Du es tatsächlich mal gar nicht schaffst, mit dem Hund zu gehen.


    Mal Reinschnuppern als Gassigänger im Tierheim finde ich einen guten Vorschlag. Vielleicht entdeckst du ja dort auch gleich Deinen Traumpartner.


    Ich wünsch Dir viel Erfolg bei der Suche - und finde es schön, dass Du Dich so gut informierst :smile:

    Ist die OP denn stationär und in einem Krankenhaus, oder in einer Augenklinik (und da ggf. ambulant?)? Im ersten Fall kann Dir bestimmt auch der soziale Dienst im KH weiterhelfen.


    „Nur“ die Notwendigkeit zur Gabe von Augentropfen würde vermutlich keine Befürwortung einer Kurzzeitpflege nach sich ziehen, weil das auch (meiner Kenntnis nach von der Krankenkasse bezahlt) als medizinische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden könnte.


    Es gibt übrigens auch Beratungsstellen für Euch als Angehörige.

    Meine Schwiegermutter hat Demenz, leider bis dato noch nicht offiziell diagnostiziert. Sie wohnt alleine, etwa eine Stunde von uns entfernt (mit dem Auto)Wir haben versucht, für sie einen Platz in einem Seniorenheim zu bekommen. Problem dabei ist aber, dass sie eine Pflegestufe dafür braucht. Diese würde sie sicher auch bekommen, weigert sich allerdings standhaft, mit uns bzw. ihrem Hausarzt in dieser Richtung zu kooperieren. Mein Mann und ich haben beide notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten, können diese aber nicht nutzen, solange die Demenz nicht vom Arzt festgestellt wurde.

    Hat Jemand Ahnung, wie man in so einem Fall vorgeht? Zumindest Lösungsansätze würden mir schon helfen. Ich krieche so langsam auf dem Zahnfleisch mit der Frau.

    Hi,


    erstmal mein Mitgefühl, diese Situation ist so richtig blöd. Ein paar Anmerkungen noch:


    - Kurzzeitpflege wird erst ab Pflegegrad 2 von der Kasse bezahlt

    - Den medizinischen Dienst könnt Ihr natürlich anfordern. Allerdings kann der auch nur aufnehmen was einerseits Ihr, andererseits Eure SchwieMu ihm sagt und muss beides gewichten. Wenn Deine Schwiegermutter da querschießt, kann das der Einstufung schaden

    - Hilfreich gerade beim Thema Demenz sind ärztliche Atteste z. B. vom Neurologen. Seht Ihr eine Chance, Eure Schwiegermutter dorthin zu bringen?

    - Kommt denn ein Pflegedienst, der auch eine Pflegedokumentation macht?

    - Wenn es einen Pflegegrad gibt, dann hilft Euch der zuständige Pflegestützpunkt bei der Suche nach einer Kurzzeitpflege bzw. verweist Euch an einen Sozialverband, der das übernimmt.


    Zur GVO: An dieser Stelle würde ich erstmal tief durchatmen und mich auf ein unerfreuliches Gespräch vorbereiten. Wenn das Inkrafttreten der GVO an einen Nachweis durch ein oder mehrere ärztliche Atteste geknüpft ist, dann ist das natürlich schonmal schwierig, wenn Deine SchwieMu nicht kooperiert (sind das Regelungen im Außen- oder im Innenverhältnis? Es ist eine notarielle GV, oder? Habt Ihr auf Euch ausgestellte Ausfertigungen?)


    Und: Grundsätzlich heißt eine wirksam in Kraft getretene Vertretung durch eine GVO nicht, dass der Vollmachtgeber nicht geschäftsfähig ist. Die Bank Deiner Mutter z. B. muss ihre Aufträge weiter ausführen. Es sei denn, es liegt ein Nachweis der Geschäftsunfähigkeit oder eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt, die die Vermögenssorge regelt, vor.


    Und Letzteres wäre Eure Alternative, wenn es mit der Vollmacht nichts wird. Bei eigenschädigendem Verhalten kann man auch einen Eilantrag auf Betreuung stellen.

    Ich hab das Thema jetzt vor Kurzem auch durchgemacht - bzw. mein Mann hat viel übernommen, weil ich einen guten Teil der Zeit in Reha war. Und die Bankseite kenne ich beruflich, da ist GVO eins meiner Themen.


    Bei uns hat schlussendlich nur geholfen, dass wir meiner Mutter klipp und klar gesagt haben, dass wir im Zweifelsfall ein Betreuungsverfahren anstrengen, aber die Betreuung nicht übernehmen werden, wenn sie nicht mit uns zusammenarbeitet - und ab dem Moment auch bei jeder Unterstützung raus sind.


    Brutal, aber anders nicht zu handeln. Ich war nicht grundlos in Reha.


    Du kannst mich gerne auch anpingen, wenn Du noch Fragen zur Vollmacht oder so hast.