Beiträge von Phonhaus

    :smile: Ich rede von der hessischen Sachkunde, der beschriebene Praxisteil gehört dazu. Der Wesenstest ist nochmal was ganz anderes.


    Den hätten die Hunde hier problemlos bestanden (in Lillys Fall aber mit gravierenden Folgen). Bei mir hätte ich am Bestehen des Wesenstests eher gezweifelt , hätte ihn jemand mit ihr grob durchgeführt.

    McChris


    Ich hab - wie vermerkt - nichts grundsätzlich gegen den Sachkundenachweis. So wie er in Hessen aufgebaut ist, bin ich mit einer nur marginal über einjährigen Ronja gut durchgekommen.


    Mit Lilly - unserer Angsthündin - könnte ich es knicken - Fuß in Freifolge durch Gedränge wäre überhaupt nicht drinnen und Fuß angeleint in Gedränge herausfordernd. Sitz und Platz aus Nähe und Distanz ginge. Ablage mit Entfernung ohne Leine: Auch herausfordernd, aber vermutlich zu schaffen.


    Aber erst nach einem Jahr mit viel Investment in den Vertrauensaufbau. Ein kurzfristig angesetzter Praxisnachweis wäre bei uns mit einer völlig harmlosen defensiven Hündin komplett im Chaos versunken. Doch Maulkorbpflicht und Leinenzwang hätten mir die Sozialisierung enorm erschwert.


    Ich gehe davon aus, dass ein Großteil der Leute nicht diese Form des Sachkundenachweises meint. Bisher waren sich ja noch nicht einmal die Bundesländer da einig.


    Meine Bauchschmerzen bestehen kurz gefasst darin, dass ich bei an sich jeglicher kommenden Gesetzesänderung auf nationaler Ebene zwei Prämissen unterstelle: 1. Menschen sind faul und 2. Der Staat hat kein Geld. Also erwarte ich eben kein von unabhängigen Sachverständigen an einer umfassenden Evaluation des tatsächlichen Bedarfs ausgearbeitetes Konzept. Sondern etwas, das auf Basis der bestehenden Konzepte ggf. verschärft, ggf. auf alle ausgeweitet kommt. Standardisiert, damit es sich auch massenhaft kostengünstig prüfen lässt.


    Und dabei wäre die Gefahr groß, dass Tierschutzhunde mit schwieriger Vorgeschichte halt einfach die Verlierer wären.


    Übrigens wäre niemand glücklicher als ich, wenn ich mich da in unseren politischen Vertretern täuschen sollte.

    @Ixabel

    Nutz doch einfach das Schwarmwissen hier. Was für Klöße und gibt's Ernährngsbesonderheiten?

    Wir haben z. B. Kartoffelklöße mit Hirschgulasch für Mann und Schwiemu und Maronen-Spargelgulasch in Pilzraumsauce für mich. Da ich Klöße in jeder Form liebe fallen mir bestimmt ein paar Sachen ein.

    Munchkin1

    Teils schließe ich mich da an. Teils sehr ich das Problem aber auch einfach darin, dass aus meiner Sicht das (berechtigt) gewünschte Maß an Sicherheit einfach nicht zu erreichen ist. Zumindest nicht mit den teils vorgeschlagenen Maßnahmen. Mir fehlt da ein Stück weit einfach die Relation zwischen tatsächlicher Sicherheit durch umsichtiges Handeln auf allen Seiten und gefühlter Sicherheit durch mehr Vorschriften.

    Und eine genaue Analyse der Faktoren, die zu den jeweiligen Vorfällen geführt haben. Vom Gefühl her steht da einfach sehr oft: "Der Halter hat sich unvorsichtig oder rücksichtslos verhalten".

    Nun - der Leitsatz sagt, dass das „berechtigte Interesse“ restriktiv zu werten sei und kein „Liebhaberinteresse“ ist. Keiner wird Dir eine Liste mit möglichen Ausnahmegründen geben können, da kommt es auf die Einzelfallprüfung an. Objekt- und Personenschutz könnten aber durchaus Gründe sein, mit denen Du einen entsprechenden Antrag stellen könntest. Forschungszwecke ggf. auch. Tierschutzgründe nur, wenn der Hund nicht aufgefallen ist und der Hundeführer über besondere Sachkunde (z. B. als Diensthundeführer) verfügt.


    Spannend wäre die Frage, wie es z. B. mit Assistenzhunden oder Rettungshunden aussähe, das weiß ich nicht.