Beiträge von Phonhaus

    Nesa8486

    Das mit der Bestsellerliste macht der Scheck ja nur in Druckfrisch - und seine Empfehlungen dort und seine Gäste sind auch nicht immer von der Bestsellerliste.

    Letzte Sendung war eine ganz reizende ältere Dame da: Anita Albus mit "Sonnenfalter und Mondmotten." Ich dachte, abraxas61 meint vielleicht das.

    Mal schauen, ob ich zum Jahresanfang ne Gratifikation bekomme :pfeif: Auf einer Bestsellerliste landet dieses Buch vermutlich nicht so schnell.

    Fall mein Post missverständlich gewesen sein sollte: Ich sehe hier überhaupt keine Grundlage für einen Erpressungsvorwurf und auch keine Sorge, dass auf den Verein irgendwas zukäme. Mann kann weder von Bereicherungsabsicht noch von einem verwerflichen Zweck sprechen. Insofern wie umseitig schon gesagt:Humbug.

    Ich bin bei einem Drittel des Buchs:

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    Es ist gut geschrieben. Den Anfang finde ich beeindruckend - das Schweigen, das zwischen den bedrückt kinderlosen Eheleuten ausgebrochen ist, ist schon fast zu hören. Gekoppelt mit der Kälte und Stille Alaskas, die wirklich großartig beschrieben ist.

    Mit dem Eintritt der Nachbarsfamilie einerseits und dem des Schneemädchens andererseits hat das Buch für mich aber doch an Reiz verloren. So richtig fesselt die Geschichte mich gerade nicht. Gerade das märchenhafte ephemere Element fehlt mir ein Stück mit dem Eintritt des Mädchens in die Hütte. Die frische Kühle und Stille Alaskas wird gerade von Nest - und Hüttenwärme verdrängt. Das will mir nicht recht zusammenpassen. Finde es daher gerade auch etwas zäh zu lesen.


    Mag aber auch sein, dass es enttäuschte Erwartungen sind. Ich liebe russische Märchen und hätte mir etwas in diese Richtung gewünscht.


    Mal sehen, wie es sich weiter entwickelt.

    Ich zitiere mal § 253 StGB Satz 1 und 2 - die Fettungen sind von mir.

    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

    Heute haben wir nachmittags einen kleinen „Gewöhnungsspaziergang“ für heftigeren Wind gemacht. Mit leichtem Wind kommt sie ja mittlerweile ganz gut klar.

    Es gab kleinere Rennrunden - fürs hormonelle Gleichgewicht:


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    Leckerchensuche im tiefen und etwas höheren Gras:

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    Und dann sind wir ein wenig am Weg flaniert und haben zusammen gute Versteckmöglichkeiten gesucht :smile: Sie hält da sowieso nach Ausschau. Ich hab das Gefühl, sie ist entspannter dabei, wenn ich mitmache. Und mir ist es ganz recht, dass ich weiß, was sie dafür gerne nutzen würde.

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    Äähm nein - ich rede schon von früher :???: Zu den Zeiten, als Hunde und Besitzer samt Familie noch auf recht engen Raum gut miteinander auskommen mussten und die Kapazitäten für eine sorgfältig getrennte Haltung gar nicht da waren.