Beiträge von Phonhaus

    Runa-S

    Klar kann man geschickt und umsichtig betrügen. In der Praxis - meiner Erfahrung nach - ist das aber eher selten. Eher geht's darum, dass man was vergisst, anders einschätzt oder sich im Gefühlsüberschwang selbst schönredet.

    Das Kennenlernen, von dem Du sprichst, ist aber an sich doch nicht weniger ein Eingriff? Klar freuen sich Tierschützer - und manche nach ne auch zur Bedingung - dass man ein Tier ein- bis mehrmals trifft, bevor es vermittelt wird.

    Aber mehrere feste Gesprächstermine mit dem für die Vermittlung Zuständigen? Da kenne ich etliche Leute, die sich darauf nicht einlassen wollen würden.

    ... in fremde Wohnungen eindringen ...

    Da scheint mir einer der Knackpunkte in der Debatte zu sein. Und es ist Jedermanns gutes Recht zu entscheiden, dass man das nicht will. Es gibt ja vielfältige Möglichkeiten einen Hund zu übernehmen.

    Ich betrachte es aber auch als das gute Recht eines Vereins, der Sorge um das ihm anvertraute Lebewesen hat, wissen zu wollen, wo es hinkommt. Und wie gesagt:ka:: Bei den Vorkontrollen, die ich erlebt und gemacht habe, ging's nicht um die Ordnung in der Wohnung.

    Ein paar Beispiele hab ich ja schon aufgezählt.

    Bei einer Vorkontrolle für ein rassebedingtes Special Cookie ist eine Freundin in meiner Begleitung knappe 300 KM gefahren, um eine Interessentin für einen 11 alten gelisteten Hund (die Interessentin=Jackpot aus Tierschützer Sicht) zu besuchen, um im Vorfeld einfach nochmal alles Wesentliche zu besprechen. Dafür waren wir einen halben Tag unterwegs. Ganz bestimmt nicht aus Neugierde oder Machtmissbrauch.

    Ich käme auch im Traum nicht auf die Idee, das meinen Mitmenschen von vorneherein zu unterstellen.

    Naja - so schön der Gedanke ist - Tierschutzarbeit finanziert sich ja nicht aus Zuschüssen und Schutzgebühren, sondern zu einem großen Teil auch aus Spenden. Da kann von einer gesicherten Grundlage, auf der man bequem mal eben 30-40% (frei und eher knapp kalkuliert) Personaldecke aufstocken kann, nicht die Rede sein.


    Und wenn das voll auf die Vermittlungsgebühr aufgeschlagen wird, dann machen die „Abgeschreckten“ einen Schwenk in Richtung Kleinanzeigen oder Vermehrer oder die eher dunklen Schafe beim Auslandstierschutz. Und auch seriöse Interessenten wundern sich ernsthaft (und in gewisser Weise auch berechtigt), warum sie für einen ggf. noch vorbelasteten und mit erheblicher Sozialisationsarbeit verbundenen Hund nicht viel weniger hinlegen sollen, als für einen Welpen einer nicht ganz so „teuren“ Rasse vom Züchter.


    Und nur an richtigen Idealisten bekommst Du die Zahl der fest im Tierheim sitzenden Tiere nicht vermittelt.

    @Schnappschildkroete


    Wenn die Anforderung, von der Du sprichst, lautet, dass Angestellte des Tierheims in ihrer Dienstzeit die Hunde zu den Interessenten bringen - das zeitlich flexibel, mit einkalkuliert, dass es mal mehr und mal weniger Bedarf dafür gibt und die Grundversorgung der im Heim verbliebenen Tiere sowie die Öffnungszeiten trotzdem stehen müssen - dann bist Du entweder bei einer Personaldecke mit erheblich mehr Kosten als ein paar Euro mehr pro Fahrt - oder bei noch übleren Arbeitsbedingungen.

    Also eine Kannbestimmung und nicht muss!

    Der §11er ist eh klar, um den ging es nicht.

    Hi, weiss nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe. Meines Wissens nach ist es so: Du erhältst als TSV vom Veterinäramt die Erlaubnis (nach §11 TSchG). Diese Erlaubnis kann das Veterinäramt zum Schutz der Tiere an bestimmte Auflagen koppeln - so z. B. die Durchführung von VK und NK. Hast Du als Verein diese Auflagen, dann musst Du als Verein diese einhalten, wenn Du sicher Deine Erlaubnis behalten willst (wobei der Rechtsweg wahrscheinlich möglich sein dürfte).