Verantwortlich wäre erstmal der Rechtsnachfolger, sprich Erbe. Der Hund kann halt schlecht so lange im Nichts existieren, bis geklärt ist, dass kein Erbe vorhanden ist (da würde dann meines Wissens nach doch wieder die Kommune in die Verantwortung gehen).
ob es nun tatsächlich keinen Erben gibt, oder die Erbschaft ausgeschlagen wurde bzw. eh nur aus Verbindlichkeiten besteht, oder der Erbe halt nur den Hund oder die finanzielle Verantwortung dafür nicht haben mag, weiß man hier ja gar nicht.