Für mich sind die Gefährdungshaftung und andauernde Rücksicht auf nicht ganz bestimmbare Ängste zwei paar Schuhe.
Zu den Ängsten: Ich nehme Rücksicht im Rahmen des mir Möglichen und meinen Hunden Zumutbaren. Ich rufe z. B. meine Hunde gerne heran, wenn mir jemand begegnet. Ich werde sie aber sicher nicht dauerhaft anleinen, nur weil auf der gleichen Strecke sporadisch auch ein Lauftreff unterwegs ist, bei dem ein paar Leute Angst vor Hunden haben. Hier ist ein Ausweichen allerdings zumeist problemlos möglich und ich hab auch nicht so viele Konfliktpunkte wie viele Andere offenkundig.
Die Gefährdungshaftung ist eine rechtliche Anerkennung eben der Tatsache, dass man auch bei sorgfältigster Führung eine vom Tier ausgehende Gefahr nicht ausschließen kann. Damit ist dieses „Hobby“ (deshalb sollte die Gefährdungshaftung da nicht greifen, wo die Tierhaltung gewerblich erforderlich ist) ein im öffentlichen Raum gelebtes Risiko, die Erlaubnis geht zu Gunsten der Tierhalter und zu Lasten der Allgemeinheit. Diesem Ungleichgewicht wird mit der Gefährdungshaftung begegnet.
Den urbanisierten Kontext, in dem solche Konstrukte entstehen, finde ich bedenklich. Gegen den Ausgleich als solches habe ich von der Struktur her erstmal nichts einzuwenden. Es ist ein Risiko, das ich bewusst mit in Kauf nehme, wenn ich mich dazu entscheide, einen oder mehrere Hunde zu halten.
Und wenn ich erwarte, dass Leute mit generalisierter Tierangst die Anwesenheit meines Hunds aushalten, weil ich ihn eben gerne halten möchte, muss ich halt die „Angst“ aushalten, dass mein Tier irgendwann einmal einen Schaden verursacht, für den ich geradestehen muss - auch es in der speziellen Konstellation meinem persönlichen “Unrechtsempfinden“ widerspricht.
Auch diese „was wäre denn wenn“ Angst ist nicht weniger eine gefühlte Angst, als die Angst, von einem Hund gebissen zu werden. Beides reale Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit.