Ich weiß gar nicht, ob Verstoss gegen ein Haltungsverbot eine Straftat wäre? Oder eine Ordnungswidrigkeit?
Nachdem die Grundlage der momentan ausufernden Bestimmungen der §11b, 1. und 2. b) des TschG. ist, bewegen wir uns auf jeden Fall im Bereich der Gesetze. Ein Verstoß gegen diese Gesetze ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit, das mindert aber die zugrunde liegenden Prinzipien des Gesetzlichkeitsprinzipes nicht.
Auch Ordnungswidrigkeiten dürfen nur aufgrund klar geregelter Verordnungen und eindeutiger Gesetze bestraft werden.
Das aktuelle TSchG sieht aber mWn nur ein Zuchtverbot vor, kein Haltungsverbot. Ergo: Die Haltung ist kein Rechtsverstoß.
Und dass bei der aktuellen politischen Lage die nächste Zeit mit einer Verschärfung zu rechnen ist, die ein Haltungsverbot einschließt, daran glaube ich persönlich nicht.