Ich hab jetzt auch nochmal versucht, mich durchzuhacken:
- Der „Auszug aus dem Strafregister“ ist für Österreich ziemlich genau das, was das polizeiliche Führungszeugnis für Deutschland ist. Es gibt (außerhalb der Kinder- und Jugendfürsorge) keine zwei unterschiedlichen Dokumente, die sogenannte „unbeschränkte Auskunft“ ist restriktiv nur an bestimmte Behörden zu erteilen. Für den verpflichtenden Hundeführerschein ist nur der Auszug aus dem Strafregister erforderlich.
- In dem ersten Artikel steht nach genauerem Hinschauen nichts davon, dass der Hund der Tochter entzogen wurde und in den Besitz der Stadt Wien gelangt ist. Die Polizei hat den Hund der Tochter abgenommen, weil diese ihn betrunken geführt hat und ins TierQuartier verbracht. Das könnte auch erstmal eine Ad Hoc Maßnahme zur Gefahrenabwehr gewesen sein.
Somit ist völlig unklar, ob es überhaupt eine „Vermittlung“ in diesem Sinne gegeben hat, diese würde ja voraussetzen, dass es einen Eigentümerwechsel im Vorfeld gegeben hat. Viel zu schwurbelige Infos für eine genaue Einschätzung. Sollte die Mutter den Hund „nur“ im Auftrag der Tochter (als noch deren „geduldetes“ Eigentum) abgeholt haben und dabei ein paar verpfichtende Erklärungen zur künftigen verantwortungsvollen Führung geholt haben, dann wäre klar, warum sie keinen Strafregisterauszug vorweisen musste.
- Die Tilgungsfrist im Strafregisterauszug zur letzten Verurteilungen verlängert sich jeweils um ein Jahr pro vorausgegangener Verurteilung - so habe ich es auch verstanden. Also könnten sich (+Wohlverhaltensphase) sehr wohl einige nicht so schwerwiegende Delikte zu einer langen Frist summieren.
- Das Gnadengesuch ist ja in dem zweiten Artikel ausformuliert und bezieht sich „nur“ darauf, dass frühere Verurteilungen nicht im aktuellen Strafregisterauszug auftauchen (sollen). Womit der Weg für die Anmeldung zum Hundeführerschein frei wäre.
Hundundmehr Solche Gnadengesuche für verschiedene Zwecke scheinen gar nicht so unüblich zu sein. Ein Präzedenzfall wäre es daher an sich nicht, nur halt gerade vor diesem Hintergrund und mit der (mMn von der Anwältin bewusst erzeugten) medialen Aufmerksamkeit „interessant“.
@pinkelpinscher Zur Frage nach der Argumentation mit dem „Hundewohl“: Die taucht gleich mehrfach auf. Im letzten Absatz des ersten hier geposteten Artikels als direktes Zitat der Anwältin. Im Gnadengesuch selbst (vorletzter Absatz) als „Bella ein Leben im Tierheim ersparen“. Auf der Facebookseite der Anwältin bei der Aufforderung, den Eintrag zu teilen und das Anliegen beim Justizministerium zu unterstützen steht auch, dass es um ein Tierschicksal ginge.