Beiträge von Phonhaus

    Nur kurz noch zur Salzstange: Vielleicht bin ich als Halterin eines Angsthunds da etwas anders gestrickt. Aber ich käme nicht auf die Idee, einen Hund bewusst und ohne Not quasi „testweise“ in eine ggf. verunsichernde Bredouille zu bringen, um zu gucken, wie er reagiert. Dazu habe ich zu hart am Vertrauensaufbau und der Stärkung der Selbstsicherheit gearbeitet. Situationen für die Beobachtung von Reaktionen gibts im Alltag auch ohne das zu Genüge.


    Zum Thema: Ausnahmslos alle Hunde, die ich bisher kennengelernt habe, haben durchaus legitimes olfaktorisches Interesse an Intimregionen. Gerade auch, wenn sich da was verändert. Aus der Perspektive im Sozialverband lebender Säugetiere betrachtet schlägt der Mensch aus der Art, nicht der Hund (die meisten Säugetiere haben halt keinen Sigmund Freud gehabt :drgreen:). Hat deshalb auch nichts mit mangelndem Respekt zu tun - es sei denn, der Hund ignoriert für ihn klar und verständlich erteilte „Unterlassungsaufforderungen.“


    Ich denke wie die Mehrheit hier auch, dass man da gar nicht groß analysieren, sondern

    deutlich und klar vermitteln sollte, dass man das nun überhaupt nicht mag.

    Ich hab jetzt auch nochmal versucht, mich durchzuhacken:


    - Der „Auszug aus dem Strafregister“ ist für Österreich ziemlich genau das, was das polizeiliche Führungszeugnis für Deutschland ist. Es gibt (außerhalb der Kinder- und Jugendfürsorge) keine zwei unterschiedlichen Dokumente, die sogenannte „unbeschränkte Auskunft“ ist restriktiv nur an bestimmte Behörden zu erteilen. Für den verpflichtenden Hundeführerschein ist nur der Auszug aus dem Strafregister erforderlich.


    - In dem ersten Artikel steht nach genauerem Hinschauen nichts davon, dass der Hund der Tochter entzogen wurde und in den Besitz der Stadt Wien gelangt ist. Die Polizei hat den Hund der Tochter abgenommen, weil diese ihn betrunken geführt hat und ins TierQuartier verbracht. Das könnte auch erstmal eine Ad Hoc Maßnahme zur Gefahrenabwehr gewesen sein.

    Somit ist völlig unklar, ob es überhaupt eine „Vermittlung“ in diesem Sinne gegeben hat, diese würde ja voraussetzen, dass es einen Eigentümerwechsel im Vorfeld gegeben hat. Viel zu schwurbelige Infos für eine genaue Einschätzung. Sollte die Mutter den Hund „nur“ im Auftrag der Tochter (als noch deren „geduldetes“ Eigentum) abgeholt haben und dabei ein paar verpfichtende Erklärungen zur künftigen verantwortungsvollen Führung geholt haben, dann wäre klar, warum sie keinen Strafregisterauszug vorweisen musste.


    - Die Tilgungsfrist im Strafregisterauszug zur letzten Verurteilungen verlängert sich jeweils um ein Jahr pro vorausgegangener Verurteilung - so habe ich es auch verstanden. Also könnten sich (+Wohlverhaltensphase) sehr wohl einige nicht so schwerwiegende Delikte zu einer langen Frist summieren.


    - Das Gnadengesuch ist ja in dem zweiten Artikel ausformuliert und bezieht sich „nur“ darauf, dass frühere Verurteilungen nicht im aktuellen Strafregisterauszug auftauchen (sollen). Womit der Weg für die Anmeldung zum Hundeführerschein frei wäre.


    Hundundmehr Solche Gnadengesuche für verschiedene Zwecke scheinen gar nicht so unüblich zu sein. Ein Präzedenzfall wäre es daher an sich nicht, nur halt gerade vor diesem Hintergrund und mit der (mMn von der Anwältin bewusst erzeugten) medialen Aufmerksamkeit „interessant“.


    @pinkelpinscher Zur Frage nach der Argumentation mit dem „Hundewohl“: Die taucht gleich mehrfach auf. Im letzten Absatz des ersten hier geposteten Artikels als direktes Zitat der Anwältin. Im Gnadengesuch selbst (vorletzter Absatz) als „Bella ein Leben im Tierheim ersparen“. Auf der Facebookseite der Anwältin bei der Aufforderung, den Eintrag zu teilen und das Anliegen beim Justizministerium zu unterstützen steht auch, dass es um ein Tierschicksal ginge.

    Ich finde die Idee mit dem „Bettithread“ sehr gut - wenn in Einem gesammelt wird, kann man vielleicht nach einiger Zeit auch verborgene Muster da erkennen.

    Wenn Du selbst schon auf dem Schirm hast, dass da die Gefahr der Fokussierung aufs Negative besteht, dann passiert Dir genau das glaube ich nicht :smile: - dann steierst Du schon gleich gegen.


    Wie hat sich denn Eure Beziehung so entwickelt - irgendwo hab ich mal gelesen, dass jetzt mehr Körperkontakt möglich ist?


    Und - vielleicht gar nicht (nur) für hier: Könntest Du diesen „Reinsteigerprozess“ mal von jemandem filmen lassen?

    Zu Deiner Frage: Ja, territoriales Verhalten kann sich ausdehnen und vor der Haustür anfangen. Betti will sich mit ihrem Verhalten ja potentielle Bedrohungen möglichst weiträumig vom Hals halten, das wäre also aus ihrer Sicht nur sinnvoll. Ob das genau der Grund ist ? :ka:

    Wie reagiert Betti denn auf „Fremdeinbrüche“ innerhalb Eurer 4 Wände, ist das ähnlich?

    Ist aber eine interessante Frage. Als pflegender Bevollmächtigter Angehöriger oder Betreuer ist man da sicher in einer anderen Position als als Fremder.

    Wenn ich aber wüsste, dass jemand ein verordnetes Notfallmedikament bei sich hat und dazu neigt, in einen Status Epilepticus zu verfallen, würde ich vermutlich nicht lange über etwaige Konsequenzen für mich nachdenken. Sollte vorher kurz besprochen werden. Das sind aber auch schon besonders schwere Erkrankungsgrade. Bei den meisten Leuten würde ich mir keine großen Gedanken machen, war schon öfter mit Epileptikern unterwegs.