Gina23
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Hi,
das mag durchaus sein. Aber auch, wenn die GmbH zu 100% ein (aus welchen Gründen auch immer) „ausgelagerter“ Dienstleister der Stadt ist: Sie ist eine eigenständige juristische Person. Und damit eben auch so zu betrachten. Und da fände ich es rechtlich einen gefährlichen Präzedenzfall, Einsicht in Unterlagen zu gewähren, die nur Behörden zur Verfügung gestellt werden dürfen.
Ist hier in Deutschland schon einige Jahre her, aber 2004 gabs mal einen Riesenaufschrei, als durch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ eine Änderung der Abgabenordnung in Kraft getreten ist, durch die das Bundeszentralamt für Steuern und über dieses Amt andere leistungstragende Behörden Zugriff auf Finanzdaten erhalten haben, die an sich für die BaFin erhoben wurden. Zugriff auf diese Daten für Unternehmen wäre aus meiner Sicht noch viel, viel schlimmer.
Es mag durchaus sein, dass die Dame sich seit 2002 nichts mehr hat zuschulden kommen lassen. Aber auch wenn man die Verurteilung wegen eines Eigentumsdelikts erst in 2007 und ggf. noch eine Frist zur Bewährungsprobe ansetzt, muss es davor rechtskräftige Verurteilungen gegeben haben. Es ist ja durchaus ein Teil des Jobs von Anwälten, Wahrheiten im bestmöglichen Licht erscheinen zu lassen. Und sieht man die Facebook-Seite, dann ist in diesem Fall öffentliche Resonanz ja durchaus auch gesucht.
Im Übrigens überhaupt nichts dagegen, wenn sie entweder wegen der Tilgungsfrist versuchen, etwas zu erreichen, oder gegen die Hundegesetzgebung vorgehen (ich vermute, die Strategie wird eher in erstere Richtung gehen, aber das kann natürlich auch ganz anders sein). Dabei wünsche ich sogar von Herzen viel Erfolg, beide Regelungen sind dringend überarbeitungsbedürftig.
Nur der sentimentale Tenor der Berichterstattung gefällt mir so gar nicht (und kann dem eh schon nicht so dollem Image der Listenhunde mMn sogar eher noch schaden) - und ich sehe die Dame eben auch nicht als „Opfer falscher Beratung“. Und das Gesamtpaket (aus Ungarn importierter AmStaff (in Österreich gibts meines Wissens nach kein Einfuhrverbot), schon einmal der Tochter entzogen jetzt kann die Mutter die Auflagen auch nicht erfüllen...), liefert eben einfach auch ein gewisses „Klischeebild“ ab.
Leid tut mir bei der Geschichte (wieder mal) der Hund.