Beiträge von Phonhaus

    Verabschiede Dich am Besten erstmal von dem Gedanken, dass Dein Welpe Handbücher zur Welpenaufzucht gelesen und verstanden haben sollte :smile: Bei allen „gattungsüblichen“ Verhaltensmustern sind es doch Individuen mit eigenen Motivationen für ihr Handeln. Da steckt man auch nicht immer drinnen - sei es, dass er es so gelernt hat, sich drinnen sicherer fühlt, das Wetter draußen zum Kotzen findet, Draußen zu spannend zum Pieseln ist, sein Biorhythmus von etwas beeinflusst wird, das Ihr bisher noch nicht identifizieren konntet ...


    Die gute Nachricht: Bei den allermeisten Hunden erledigt sich dieses Thema irgendwann, und bis dahin braucht man eigentlich nur Ruhe, Geduld, Konsequenz, Humor, gute Nerven und Wiederholung. Und guckt mal, ob er das „Müssen“ irgendwie ankündigt.


    Geht ein paar Schritte mit ihm und besorgt ihm ein Mäntelchen für die ungemütlichen Tage - und Euch einen Extrapack Küchentücher und ein paar Tafeln Schokolade (falls noch nicht leergekauft ;)).


    Viel Spaß mit dem Kleinen, das wird schon :smile:

    Hmmh. Bei einem von Gesetz wegen beschlagnahmten Hund endet die Eigentümerschaft spätestens, wenn der Hund dem früheren Halter dauerhaft entzogen wird.


    Ich weiß nicht wie es heute ist. Aber früher war es eine Verhandlungssache zwischen Kommune und Tierheim, wie lange ein beschlagnahmtes Tier durch die Kommune finanziert wird und mit welcher Pauschale - und ab wann das Tier komplett auf Kosten des Vereins untergebracht wird (und damit genau durch die Leute, die sich dazu entschlossen haben, die Finanzierung freiwillig aufzubringen). Und so gigantisch hoch waren die Pauschalen nicht.

    Ja ich weiss, Eigentum, Sache ... Aber der Hund verliert mehr und mehr den Status Sache. Man könnte überlegen, ob man so etwas ähnliches, wie Unterhaltsleistungen konstruiert. Vll. macht das Sinn, vll. auch nicht. Aber es könnte auch ein Weg in Richtung mehr Tierrecht sein, weg vom Eigentumsdenken und möglicherweise (mit ganz doll viel Glück), hin zu mehr Verantwortung (und das wäre dann nicht vom Wesen der Sozialgemeinschaft abgekoppelt ... ist es ja bei sonstigen Unterhaltszahlungen auch nicht). :ka:

    Den Gedankengang in allen Ehren, würde ja nur etwas rechtlich untermauern, was ideell bei vielen Menschen auch schon Fakt ist. Aber sehr stark bezogen auf Hunde. Ggf. auch auf andere Haustiere. Stelle ich mir schwierig vor. Vor allem, das in juristischer Terminologie zu begründen. Erhebt das „geliebt werden“ ein Lebewesen juristisch über ein Anderes? Wenn ja, wo und wie zieht man da eine objektive Grenze? Interessante Erwägungen. Führen hier im Thread aber wahrscheinlich etwas weit ab :smile:


    hasilein75


    Ich verstehe den Gedanken, wäre aber sehr, sehr unbegeistert, wenn die Möglichkeiten des Einspruchs gegen einen möglicherweise unberechtigten Verwaltungsakt durch solche Erwägungen erschwert wird. Die Dauer solcher Verfahren kann und darf mMn Demjenigen nicht angelastet werden, der von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch macht. Und die wiederum dürfen nicht von dessen Finanzkraft abhängen - das wäre ein wirklich übler Präzedenzfall.

    Hmmh. Bei einem von Gesetz wegen beschlagnahmten Hund endet die Eigentümerschaft spätestens, wenn der Hund dem früheren Halter dauerhaft entzogen wird.


    Ich weiß nicht wie es heute ist. Aber früher war es eine Verhandlungssache zwischen Kommune und Tierheim, wie lange ein beschlagnahmtes Tier durch die Kommune finanziert wird und mit welcher Pauschale - und ab wann das Tier komplett auf Kosten des Vereins untergebracht wird (und damit genau durch die Leute, die sich dazu entschlossen haben, die Finanzierung freiwillig aufzubringen). Und so gigantisch hoch waren die Pauschalen nicht.


    Als völlig daran uninteressierte Steuerzahlerin finanziere ich Fußballplätze, Sportvereine , große Veranstaltungen und und und mit. Als Nichtautofahrerin finanziere ich trotzdem Straßen mit. Als Kinderlose finanziere ich trotzdem Kinderbetreuungsplätze und Schulen mit. Das ist nunmal das Wesen einer Solidargemeinschaft: Man tritt auch mit ein für die Belange Anderer. Und Andere treten mit ein in die eigenen Belange. Die “besorgten Steuerzahler“, die ich kenne, verzichten nicht auf Ausgaben für ihre Belange. Und das finde ich dann schon strange.

    @Connalab


    Ich würde mal sagen ...


    ... verarharscht :lol:


    Ich mag Deinen Hund. Ronja hat sowas früher auch immer mit mir gemacht. Von diesen Erinnerungen werde ich zehren, wenn sie irgendwann endgültig nicht mehr da ist :herzen1:


    Außer von der Einen, bei der sie in eine Güllegrube gesprungen und nicht alleine wieder herausgekommen ist

    Aber die Argumentationsebenen zu verwischen bringt bei der Beurteilung des aktuellen Dilemmas auch nicht weiter :ka: Für mich mal sortiert:


    - Muss der Hund akut wegen GefährlIchkeit eingeschläfert werden? Der Hund soll - seit 2 Jahren - wegen akuten kaum korrigierbaren Gefährdungspotentials eingeschläfert werden. Dieser Einschätzung seitens einer (möglicherweise vorbelasteten und nicht objektiv und sorgfältig durchgeführten Untersuchung) widersprechen aktuelle Wesenstests. Und ein Wesenstest soll nunmal das Maß für die Einschätzung des Gefahrenpotentials sein. Insofern ist die Kritik Baumanns und der Widerspruch berechtigt.


    Ob und inwieweit frühere Vorfälle die generelle Gefährlichkeit des Hunds unterstreichen, hätte sorgfältig untersucht gehört. Ist wohl leider wegen der Besonderheit des Verfahrens nicht passiert und lässt Fragen offen.


    - Wird/wurde der Hund durch seine Halter verantwortungsvoll geführt? Offenkundig nicht in hinreichendem Maß. Ob das nun auch für die Zukunft unterstellt werden kann - Hmh. Auch hier wäre es gut gewesen, wenn es eine sorgfältige Beweisaufnahme der „früheren Vorfälle“ gegeben hätte. Hier würde ich nach einer nüchternen einfachen Interessenabwägung aber auch sagen, dass der Hund nicht wieder in die Familie zurück sollte.


    - Ist das voraussichtliche künftige Leben des Hunds dann denn lebenswert, lohnend und rechtfertigt die Ausgaben dafür? Eine interessante, schwierige und unbehagliche Frage, die aber rein gar nichts mit den oben stehenden zwei rechtlichen Erwägungen zu tun hat und davon getrennt gehört. Denn hier hat man es einerseits mit Ideologien und andererseits mit finanziellen Interessen zu tun. Abgesehen vom Tierschutzgesetz (das mit der Formulierung „vernünftige Gründe“ den Ideologien großartig freien Raum gibt) gibt es da keinen offiziell „richtigen“ Standpunkt.


    Wegen bloßer „Meinungen“ über Leben und Tod zu entscheiden wäre in unserer Gesellschaft bei Menschen indiskutabel. Bei vielen anderen Lebewesen wird es überhaupt nicht hinterfragt. Der Hund hat als geliebtes bis hin zu narzisstisch besetztes Lebewesen hierzulands eine seltsame und schwer greifbare Sonderrolle, die die Argumentation umso schwerer macht. Daher sehe ich da - weil ich mich auch dagegen sträube, eine solche Entscheidung auf Basis von „Meinungen“ hinzunehmen - z. B. eine Ethikkommission als eine gute Möglichkeit.


    Dass sie nicht hinreichend genutzt wird, mag ich denen nicht zum Vorwurf machen, die sich um ein ihnen anvertrautes Lebewesen kümmern und für es kämpfen möchten. Insofern bleibt das eine dämliche Einzelfallentscheidung. Es sei denn, es wird eine präzisere rechtliche Grundlage zur Einschläferung unbequemer und kostenintensiver Tiere geschaffen, die dann aber auch wieder ins Eigentumsrecht am Tier eingreift. Was ich nicht gerne sehen würde, denn auch das kann Konsequenzen für künftige Tierhalter haben.