Beiträge von Phonhaus

    wo siehst du den Verstoß?

    warum sollte ein gewerblicher Transport von Tieren ins Ausland denn verboten sein? auf welcher Grundlage?

    und wer erklärt das den ganzen Nutztieren? wo ist deren Lobby und Gesetzesgrundlage, während ihnen ein "langer Transport zugemutet wird, um sie im Ausland zu töten"?

    Ist nicht ganz vergleichbar. Wir haben (leider) für Nutztiere ein eigenes Gesetz mit eigenen Vorgaben.

    Also ich widerspreche dir nicht, ging nur um den Vergleich

    Welches Gesetz ist das? Also mWn gelten TSchG und Tiertransportverordnung sowohl für Haus- als auch für Nutztiere :???:

    Und wenn hier die nächste Stubenfliege einzieht, hole ich mir eine Flak … Ach nee, die wäre ja nicht mal mit Waffenschein genehmigungsfähig :lol:

    Jetzt einmal Spaß beiseite: Dieses Programm würde eine umfangreiche Schulung voraussetzen und entsprechend kosten. Und auch damit wäre nicht gewährleistet, dass es keine gefährlichen Hunde mehr gibt. Würde als Verpflichtung aber gleichermaßen Halter von Malteser, Mali und Mastiff treffen. Ich sehe da die Verhältnismäßigkeit nicht. Es sei denn, man will Hundehaltung tatsächlich rechtlich als Privileg für Auserwählte gestalten lassen. Das geht mit meinem Verständnis unseres Staats nicht Hand in Hand.

    Hier sollte es eigentlich Trockenfutter geben, aber die Schwiegermutter hat Suppenfleisch hochgebracht. Ist mit etwas Brot, etwas Schaltibarschtschiai und etwas Möhre-Selleriesalat zu einer Bowl angerichtet worden :smile:

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    Kann mir jemand nen schönen Schmökerliebesroman empfehlen zum Wohlfühlen? Ich bin da ja etwas schwierig, aber es soll romantisch, aber nicht "Gesehen und verliebt" oder "Seine dunkle Aura zog sie an (bzw. aus)" oder etwas in die Richtung sein. Und kein unnötiges Drama. Mir hat damals Smolinskis "Die Wunschliste" gut gefallen, wobei das auch schon über zehn Jahre her ist. Fällt jemandem was passendes ein?

    Passt nicht so ganz, weil der Schwerpunkt ganz anders ist, aber definitiv was zum Schmökern: Die bezauberndste Liebesgeschichte, die ich letztes Jahr gelesen habe (wenn Mann/Mann okay für Dich ist und kräftig Fantasy dazu passt), war: „Natasha Pulley - Der Uhrmacher in der Filigree Street“ und ggf. die Fortsetzung „Die verlorene Zukunft von Pepperharrow.“

    Reine Liebesgeschichten kann ich nicht empfehlen, ist nicht mein Genre und ich kenne mich gar nicht aus. Aber wer was mit Jane Austen anfangen kann, es aber etwas leichter und spritziger haben möchte: Die Regency-Romane von Georgette Heyer finde ich immer schön zu lesen, wenn die Welt trist und mein Bedürfnis nach Eskapismus riesig ist. Und passend für die Zeit, in der sie handeln: Kein Sex.

    @Garm

    Um nochmal auf den Beginn der Diskussion zu kommen: Verhaltensbedingte Tötung steht im Raum für sehr gefährliche Hunde. Das meint nicht in dem Sinn gefährlich, dass sie in einer erhöhten Reizlage zugebissen haben. Es gilt nicht für Formen der Aggression, die als der Situation/Art angemessen betrachtet wird. Sondern es betrifft Hunde, die schwer verletzt haben und das wieder tun würden, bei nicht sicher vermeidbaren oder unbekannten Triggern.

    Was macht Dich so sicher, dass diese Hunde aus einer Form von Unüberlegtheit bei der Anschaffung oder Unkundigkeit bei der Haltung kommen, und deren Zahl durch einen Hundeführerschein statistisch signifikant gemindert werden könnte? So sicher, dass Du noch mehr staatliche Regulierung für alle Hundehalter forderst?

    Da stecken zwei Grundannahmen drinnen. 1. Dass es gefährliche Hunde gibt, weil Unkundige (um nicht „Deppen“ zu sagen) einen Hund halten dürfen. Und 2. Dass diese Unkundigen mittels Hundeführerschein so sicher ausgefiltert werden können, dass es den Regulierungsaufwand und den Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung lohnt? Ich wüsste weder für 1 noch für 2 irgendeinen empirischen Beleg. Und so lange es den nicht gibt, muss man sich halt klarmachen, dass man sich im Bereich von Vorurteilen bewegt. Und das ist einfach keine gute Basis für gesetzliche Eingriffe.

    (Zumal die eh nie so ausfallen, wie man sich das im Vorfeld vorgestellt hat).

    Der zitierte „Brandbrief“ ist dafür übrigens ein herausragendes Beispiel. Jede Menge implizite Grundannahmen, keine vernünftig ausgearbeitete Kausalität zwischen der angenommenen Problemstellung und der geforderten Abhilfe, keine aussagekräftigen Belege. Und die unterzeichnenden Vereine, die mir direkt bekannt sind, übernehmen übrigens selbst Tiere aus Ost- und Südeuropa (aber nehmen natürlich an, dass sie es richtig machen im Gegensatz zu anderen, die Deppen Unkundige sind) |) Peinlich ist noch eine recht wohlgemeinte Bezeichnung dafür. Das schreibe ich als Jemand, der viele Jahre aktiv und finanziell Tierschutzarbeit unterstützt hat. Auch einen Verein, der den Brandbrief unterzeichnet hat.

    Es müsste nicht mal eine Gesetzesänderung her, sondern entsprechende Anwendungsverordnungen. Die dem handelnden Tierarzt Rechtssicherheit bieten und gleichzeitig praktikabel sind.

    dragonwog hatte das hier mal verlinkt:

    Vet.thieme.de - Euthanasie aufgrund aggressiven Verhaltens

    Der Artikel bezieht sich auf das deutsche Standardwerk für Recht in der Veterinärmedizin. Es handelt sich nicht um Rechtssprechung, sondern einen umfangreichen Kommentar zu den verschiedenen Gesetzestexten, ich würde es quasi als Empfehlung an Tierärzte lesen, wie sie sicher sein können, rechtskonform zu handeln. Und natürlich wird so ein Werk - käme es zu Gerichtsverfahren - als Referenz auch herangezogen.

    Das Büchlein selbst ist mir ein wenig zu teuer, deshalb kann ich nicht nachschlagen, ob es da Konkretisierungen gibt. Z. B. wer für eine Privatperson ein unabhängiger Sachverständiger sein kann/muss, wie ein vorrangiger Versuch der Vermittlung aussehen muss und was dem Halter dabei zumutbar ist, ob/wie der Tierarzt sich das nachweisen lassen können soll/muss … Das ist schon quasi eine Konkretisierung für die Praxis, lässt aber immer noch reichlich Interpretationsspielraum und offene Fragen.

    Ein Tier selbst zu töten ohne entsprechende Zulassung ist laut TSchG definitiv rechtswidrig. Ein Tier aus vernünftigen Grund von einer Person mit entsprechender Zulassung töten zu lassen nicht. Es hakt an der Frage, wie definiert wird, was ein vernünftiger Grund ist.

    Abgesehen von der ideologisch basiertem Ungleichbehandlung von sogenannten Haustieren vs. sogenannten Nutztieren, die hier schon angesprochen wurde: Belegte hohe Gefährlichkeit (beim gleichzeitigem Fehlen einer adäquaten Unterbringungsmöglichkeit) ist gemäß unserer Rechtssprechung ein vernünftiger Grund zur Tötung gemäß TSchG. Sonst könnte es keine behördlichen Anordnungen dazu geben.

    Das Problem für Privatpersonen ist, wie sie den Beleg erbringen wollen/sollen/können, wenn noch kein Sachverhalt vorliegt, der die zuständige Behörde zum Eingreifen veranlasst hat.