Beiträge von Phonhaus
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Och nö. Ich denke in aller Regel nie nach, bevor ich etwas schreibe
Aber bevor ich dächte, dass es erforderlich ist, dass der Staat meinen Mitmenschen verpflichtend und tief regulatorisch in Rechte eingreifend „Wissen“ vermittelt, bevor er ihm die Hundehaltung gestattet, dächte ich darüber nach, was mich dazu bringt, zumindest einem guten Teil meiner Mitmenschen die Notwendigkeit dafür und einen Nutzen daraus zu unterstellen.
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Langer Arbeitstag und ziemlich stressig für uns beide, zum Ausgleich Pizza geordert
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Es geht ja in den Kursen nicht primär um gefährl7che Hunde.
Aber ich finde, es täte jedem Hund und seinem Besitzer gut, etwas mehr 0ber den Umgang mit H7nden und Menschen zu lernen.
Und das ist eben auch für Minihunde und deren HH wichtig.
Spätestens, wenn man den Ärgerthread über HH liest, sieht man, dass da einiges im Argen liegt.
Zum Nachteil des Minhundes und der anderen Hunde.
Dass immer das Kostenargument kommt... ja, es kostet, aber in der Hundehaltung sind das bestimmt nicht die grössten.
Bei uns wird bei der obligatorischen Anmeldung, gesagt, bis wann die Kursnachweise eingereicht werden müssen. (Habe aber gehört, dass nicht alle Gemeinden so konsequent sind)
Das ist, glaube ich, das, was sich hier ein Stück weit vermischt. Das Gefühl des Angenervtseins über andere Hundehalter und so eine unterschwellige Einstellung, dass viele davon unerfreulich ahnungslos sind - und die Frage nach Reduzierung gefährlicher Hunde/im Tierheim versauernder Hunde.
Ich, i. d R. nicht genervt, lebend in einem Kuhdörfchen und einem BL mit aus meiner Sicht unsinniger Rasseliste, mit gelisteten Kandidaten vier Häuser weiter, würde mir da einfach einen pragmatischen und empirieorientierten Blick auf mögliche Entscheidungen wünschen, die mehr staatliche Regulation für Alle fordern (bedeutet immer auch Einschränkungen der persönlichen Entscheidungsfreiheit). Mit Fragen wie:
- Kann unser Staat Depperten verbieten, Hunde zu halten? Gottseidank nein.
- Ist jemand, den ich für einen Depperten halte, auch zwangsläufig einer? Was macht einen da so sicher.
- Gibt es überhaupt einen staatlichen bzw. rechtlichen Konsens, wer ein Depperter in Bezug auf Hundehaltung ist? Ja, in dem Moment, in dem einem Halter die Haltungserlaubnis für Hunde entzogen wird. Da hat der Betreffende aber in der Regel seine Unfähigkeit am lebenden Objekt schon bewiesen.
- Wünsche ich mir deshalb, dass der Staat im Vorfeld übers Deppentum entscheidet? Wäre für mich die Gegenfrage: Anhand welcher Kriterien. Und was macht mich/Dich sicher, keine Depperten in staatlicher Betrachtung zu sein?
Was dann zur Frage des Hundeführerscheins führt, als gedachte Möglichkeit, Deppen im Vorfeld als Haltende auszusieben.
So, das ist ein Eingriff in Grundrechte und eine Regulierung, die alle Halter trifft. Es ist eine Ungleichbehandlung, wenn es nicht für alle Tiere, sondern speziell für Hunde gilt. Dafür braucht der Staat - auch gottseidank - eine gute Rechtfertigung. Sonst läuft er nämlich Gefahr, dass ihm diese Rechtsverordnung unterm Hintern weggeklagt wird.
Gefahrenabwehr wäre eine Grundlage. Der Tierschutzgedanke eine weitere. Nun habe ich aber in der ganzen Diskussion keinen Beleg dafür gesehen, dass hier Eingriff in die Grundrechte Aller und prognostizierte Reduzierung gefährlicher Hunde/Abgabehunde in Verhältnis zueinander stehen. Anekdotische Erfahrungen belegen hier eher das Gegenteil und ausreichend Zahlenmaterial gibt es auch nicht.
Auch auf die Frage, inwieweit ein Hundeführerschein dazu beitragen kann, das Aufkommen gefährlicher Hunde zu reduzieren, gabs hier keine Antwort. Die Antworten, die kommen, sagen sinngemäß sehr weich aus, dass es einfach schön wäre, wenn alle Hundehalter mehr Ahnung hätten und es dann weniger nervende Depperten gäbe. Und dass sich die Zahl der nervenden Depperten (selbstverständlich mit impliziert, dass man selbst nicht dazu gehört
) sich alleine dadurch verringern würde, dass weniger potenzielle Deppen die Möglichkeit erhalten, einen Hund zu bekommen.
Das als Rechtfertigung für einen staatshoheitlichen Eingriff in persönliche Rechte zu nehmen, empfinde ich nicht passend mit meinem Demokratieverständnis.
Edit: Und die Reduzierung von Nervbacken ist auch tatsächlich nicht Thema dieses Threads.
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ich hab den Hunden heute den Rest von meiner Schaltibarschtschiai mit halben Kartoffeln hingestellt. Schön getrennt. Wurde in Sekundenschnelle gefuttert. Beide kauen aber tatsächlich, deshalb gehen auch größere Brocken.
Hier hat der Pudel noch nie was davon gehört, dass er ein Mäkler sein sollte
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Ein letztes Mal Kartoffeln mit Schaltibarschtschiai. Jetzt reicht es auch
Es wurde schwesterlich mit den Hunden geteilt.
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Vielleicht muss man das Thema mal anders angehen.
Wenn der eigene Hund (aus welchen Gründen auch immer) in diese Situation käme, was würde man für ihn wollen?
Ein Leben in isolierter Verwahrung, oder das Ende.
Wofür würdet ihr euch entscheiden?
Das Problem ist meistens, dass man oft nicht von jetzt auf sofort vor dieser Entscheidung steht, sondern es bis dahin viele, viele Schritte gibt. Über ärztliche Untersuchungen, Testen von Medikation, Training etc. … Äußere Maßnahmen wie ein permanenter Maulkorb, die erst einmal als vorübergehend geplante Unterbringung in einem separatem Raum, Kennel, Zwinger, Keller etc. … Bis die Situation so weit ist, dass die beteiligten Menschen es nicht mehr ertragen. Und wann das ist, das ist individuell, reicht von „hat gebissen, muss weg“ bis hin zu jahrelanger Unterbringung im Keller.
Mir fällt es leicht zu sagen „Lieber tot“, wenn ich mir meine glücklichen Zwei auf der Couch oder in ihrer Höhle anschaue und mir vorstelle, sie müssten Schlag auf Fall geschiebert werden. Aber der, der tatsächlich vor dieser Entscheidung steht, hat meistens eine andere Ausgangslage.
Für ein pauschales Urteil „Lieber tot als in der HHF“ würde ich - nur für mich gesprochen - die gerne zumindest einmal live gesehen haben.
Für mich wäre die Frage aber nicht nur, was ich meinem Hund zumuten will, sondern auch, was ich mit meinem Hund der Gesellschaft zumuten will. Auch wenn beteiligte Tierschützer es sich auf die Fahne schreiben, kein Tier aufgeben zu wollen, kann ich für mich entscheiden, die Selbstausbeutung Anderer nicht unterstützen zu wollen.
Rein abstrakt wäre meine Entscheidung, einen schwer berechenbar und hochgradig aggressiven Hund mit hohem Beschädigungspotenzial töten zu lassen, wenn ich einen rechtlich sicheren Weg weiß.
Was ich tatsächlich täte, wenn es ein von mir geliebtes Tier beträfe, dazu wage ich keine sichere Aussage.
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Führt die Diskussion hier nicht langsam etwas weit?
Das ist gar nicht auf eine bestimmte Person oder einen bestimmten Post bezogen, aber die ganze Diskussion hat doch jetzt so gar nichts mehr mit VB zu tun, auch wenn es ursprünglich um den Umgang mit gefährlichen Hunden ging.
Naja, es ging um die Theorie, dass man die Population an gefährlichen Hunden signifikant damit verringern könnte, dass man einen verpflichtenden Hundeführerschein einführt. Und damit in Folge Institutionen wie die Hellhound Foundation reduzieren könnte.
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Lilly hat beim Anrichten schon gejodelt vor Freude und die Näpfe waren binnen Sekunden ratzekahl leer geputzt.
Gut, am Salat ist Rahm und an der Schaltibarschtschiai Kefir, Buttermilch, Schmand und Ei. Und Gurke und Rote und Gelbe Bete. Bete fressen die Zwei recht gerne. Gurke nicht so, aber mit dem Drumherum gehts.
Brot mögen beide sehr, sehr gerne. Kuchen noch lieber, aber Französische Revolution gibts hier nicht.
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Wäre es vielleicht ein Ansatz zu sagen: Wenn einmal von einer entsprechenden Behörde (Ethikkommission) eine Euthanasierung beschlossen ist, kann diese auch nicht mehr aufgehoben werden durch Unterbringung "in einer entsprechenden Anstalt"?
Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Gegen die Tötungsanordnung durch eine Behörde kann der jeweilige Eigentümer des Tiers (ja, das kann auch ein Tierschutzuschiverein sein, auch der hat Rechte) selbstverständlich Rechtsmittel einlegen. Und wenn ein Gericht entscheidet, dass es eine hinreichend sichere Unterbringungsmöglichkeit gibt, dann ist die bei strenger Auslegung des TSchG vorzuziehen, weil eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein muss. Entweder greift man also in das Recht des Einzelnen ein, mit rechtlichen Mitteln gegen eine behördliche Anordnung vorzugehen oder spricht einem Gericht ab, seine Entscheidungen rechtskonform zu treffen. Spannend.
Eine Ethikkommission wird üblicherweise seitens eines Tierheims angerufen, das eine verhaltensbedingte Tötung eines Tiers in Obhut wünscht. In dem Fall ist das Tier bereits untergebracht. Und auch gegen eine solche Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden, wenn die Entscheidung zur Tötung aus Sicht des Einspruchsführers/Klagenden unverhältnismäßig im Hinblick auf das TSchG ist.
Bei beidem wäre ein rechtlicher Eingriff ein direkter Eingriff in das Instrument, das natürliche und juristische Personen haben, sich vor behördlichen Fehlentscheidungen zu schützen. Ich verstehe das echt nicht, wie leichtfertig man wesentliche Errungenschaften unserer „Demokratie“ aufs Spiel zu setzen bereit ist. Noch dazu in einer Zeit wie der Gegenwärtigen.