Beiträge von Phonhaus

    Ja. Das ist ein Statement eines Interessenverbands zum AGG.


    Das heißt, dass Du vor dem Hintergrund des AGG gegen diskriminierende Maßnahmen vorgehen kannst.

    Im Unterschied zum Blindenführhund, der als „Hilfsmittel“ klassifiziert ist und dessen Mitnahme man daher dem Betroffenen nicht verweigern darf, ist das bei anderen Assistenzhunden - bisher - Auslegungssache.


    Salopp gesprochen: Beim Blindenführhund ist weitestgehend anerkannt, dass er mitgeführt werden muss, um seinem Halter barrierefreien Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen. Diese pauschale Anerkennung fehlt mWn bei anderen Assistenzhunden. Nichtsdestotrotz kann der Anbieter von Dienstleistungen es anerkennen und danach handeln. Bzw. empfiehlt es sich für ihn unter bestimmten Umständen, wenn klar ist, dass er ansonsten mit Hinblick auf das AGG angreifbar wäre.

    hasilein75


    Ganz sicher. Jeder, der irgendwo Hausrecht hat, kann einen Assistenzhund akzeptieren und damit auch Vorgaben, die für andere Hunde gelten, in dem jeweiligen Einzelfall außer acht lassen. Und - wie gesagt - vor dem Hintergrund des AGG hättest Du bei entsprechender Indikation und Ausbildung des Hunds gute Chancen, gegen Beschränkungen vorzugehen.

    Es gibt halt keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung und Assistenzhunde genießen nicht den Status, den Blindenführhunde haben.


    Zuckerkatze


    Ich entschuldige mich für den genutzten falschen Nick. Zum Thema der Blindenführhunde: Das kannst Du im Hilfsmittelverzeichnis der GKV nachschlagen: Hier

    :lol: Richtig - dieser Pilz und ich haben eine natürliche Affinität zueinander. Kein Wunder bei diesem Namen.


    Der Hexenröhrling besticht optisch durch seine schöne meist samtbraune feste Kappe und dem feuerrotem Schwamm mit gelben Röhren. Wenn man ihn anschneidet, laufen die Schnittstellen in Sekundenschnelle tiefblau an, die Farbe ändert sich dann in schmutziges schwärzliches Grün. Roh ist er giftig, gut durchgegargt meiner Meinung nach der beste Speisepilz, der hier so wächst. Er bleibt fest und knackig und schmeckt mild, aber unverkennbar pilzig.


    Das er mit Alkohol genossen giftig sei wird gerne behauptet, es fehlt aber tatsächlich ein Nachweis dafür. Allerdings enthält er viel Chitin und das macht ihn schwer verdaulich und kann bei Leuten, die Pilze nicht gewohnt sind, schon mal zu Verdauungsproblemen führen.

    Ich fände eine Normierung der Ausbildung und die Prüfung nach festen Qualitätsstandards durchaus sehr zu begrüßen. Ist mMn auch eine logische Voraussetzung für eine staatliche Anerkennung und wäre zusammen mit einer ärztlichen Indikation ein Schritt gegen „Missbrauch“.


    Zuckerschnecke


    Ich hoffe, die Diskussion hier ist nicht frustrierend für Dich. Aber ich denke leider, dass Du Dich nicht auf eine Gleichstellung verlassen solltest. Zumal Deine bezaubernde Bailey nach den Kriterien in der Hilfsmittelverordnung auch nicht zum (bezahlten) Blindenführhund ausgebildet werden dürfte, Tierschutzhunde sind da bedauerlicherweise von vorneherein ausgeschlossen.


    Was absolut nicht heißen soll, dass Du sie nicht erfolgreich zu einer wertvollen Begleitung und Assistenz ausbilden kannst.

    Mal halblang bitte. Ja, Homöopathie passt nicht recht in unser westliches Wissenschafts- und Weltordnungsbild. Ich selbst bin auch kein Anhänger davon, zu sehr in unserer logisch-naturwissenschaftlichen Tradition verhaftet.

    Aber ich finde es absolut vermessen zu unterstellen, dass diese der Wahrheit und Weisheit letzter Schluss ist (zumal die Weltformel ja auch noch nicht gefunden ist und sich im Bereich der Naturwissenschaften auch etliches Unerklärliches abspielt :D Ebenso im Bereich der Psychologie).


    Also könnte man Menschen, die sich ernsthaft mit einer anderen Herangehensweise erfassen, doch einfach diesen Weg mit Respekt gehen lassen. So lange mich keiner missioniert, hat er ein Recht darauf, von mir in Ruhe gelassen zu werden. Und in dem Moment, in dem ich glaube, die Wahrheit gepachtet zu haben, lerne ich nur einfach nichts mehr dazu.


    Es wäre schön, wenn wieder Beiträge zu den Erfahrungen kommen würden, die damit gemacht wurden :nicken:

    Und ich bin immer noch nicht schlauer - abgesehen davon, dass in den Unterlagen zur Wesensprüfung beim LCD schon ein recht komischer Passus steht :smile:


    Fragen wir mal so herum: Ist denn ausgeschlossen, dass Dein Hund durch seine Erkrankung dauerhaft oder schubweise Schmerzen, Blockaden oder andere Einschränkungen bei der Bewegung, verkümmerte Muskelgruppen etc. hat?


    Wenn Ihr so - aus den letzten Wochen genommen - einen ganz normalen Tag beschreiben müsstet: Wie läuft der ab? Wann gibts Futter und was, wann gibts Gassi, gibts Medikamente, Ann ist Action und wann ist Ruhe angesagt?

    Was an Aufgaben beherrscht sie schon und wie habt Ihr das aufgebaut? Wie zuverlässig ist es?

    Ich kriege irgendwo überhaupt kein greifbares Bild.

    So gings mir auch. Es gibt noch aus 2017 einen Beschluss des Bundesrats, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzesentwurf zur Anerkennung als Hilfsmittel und Eintragung in den Schwerbehindertenausweis sowie zur Normierung der Ausbildung vorzulegen. Aber ich wüsste nicht, dass das schon passiert sei.


    Gerade bei Letzterem sehe ich auch en wenig einen Knackpunkt.


    Auch wenn Javik dahingehend recht hat, dass die Chancen recht gut sind mit dem AGG im Hintergrund, wenn Indikation vorliegt und der Hund ausgebildet und geprüft ist.

    Zuckerkatze


    Ich hatte es ja schon im anderen Thread geschrieben: Wenn ich mich nicht täusche, ist es nach wie vor ausschließlich der Blindenhund, der eine feste Anerkennung als medizinisches Hilfsmittel genießt (und damit tatsächlich nicht vom Vermieter genehmigt werden braucht).

    Damit wärst Du bei einer Einzelentscheidung und im Zweifelsfall - also vor Gericht - bei einer Abwägung der berechtigten Interessen der jeweiligen Parteien.

    Das wurde ja inzwischen geändert, alle Assistenzhunde gelten als medizinische Hilfsmittel. Nur die Kosten für Blindenführhunde werden von der Krankenkasse übernommen, die Ausbildungskosten für alle anderen Assistenzhunde muss man selbst zahlen.

    Hi, das verstehe ich nicht so ganz. Wäre jeder Assistenzhund als medizinisches Hilfsmittel anerkannt, dann müsste die Kasse ihn eigentlich bezahlen, wenn die entsprechende Indikation vorliegt.


    Das, was ich kenne, ist ein gemeinsames Eckpunktepapier von diversen Vereinen und Verbänden: „Gemeinsames Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland“. Das war so im Sommer letzten Jahres. Dass es auf dieser Basis bereits ein Gesetz verabschiedet wurde ist mir neu. Weißt Du, wann das war?

    Zuckerkatze


    Ich hatte es ja schon im anderen Thread geschrieben: Wenn ich mich nicht täusche, ist es nach wie vor ausschließlich der Blindenhund, der eine feste Anerkennung als medizinisches Hilfsmittel genießt (und damit tatsächlich nicht vom Vermieter genehmigt werden braucht).

    Damit wärst Du bei einer Einzelentscheidung und im Zweifelsfall - also vor Gericht - bei einer Abwägung der berechtigten Interessen der jeweiligen Parteien.