Beiträge von Phonhaus

    Kann gut sein, dass es immer so läuft (wohne auch auf dem Land, bei uns macht das der Bauer mit seinen Kartoffeln so :D), das macht es nicht seriös. Vielleicht unwissend dreist und nicht rechtsbeugend. Anfechten kannst Du das sicherlich.


    Wenn Du um des lieben Frieden willen zahlst ist das auch ok. Ich rechne bei sowas immer gegeneinander ab, wieviel Zeit ich damit verbringe und wie viel Stundenlohn ich für den entsprechenden Zeitraum kriege. Wenns weniger ist und mich die Masche nicht allzu sehr geärgert hat hake ich es auch ab für mich.


    Und die Kartoffeln mag ich :smile:

    Obs nun die Schlagzeile war oder die empfohlene Musik :pfeif:: Ja, richtig: Es handelt sich um einen Hirschkäfer. Genauer gesagt um einen männlichen Hirschkäfer in schönster Imponierhaltung. Der dann mit Unterstützung besagter Zeitung (die war unbeeindruckt) seinen Flug in die Freiheit antreten durfte. (Dreimal übrigens, er ist nach seinem ersten Besuch noch zweimal wiedergekommen. Da war dann zwar der Insektenrollo zu, aber er ist nicht ohne Hilfe aus dem Insektenrollo rausgekommen. Aber gut: Wer so schön ist, muss nicht klug sein).


    Der Hirschkäfer ist einer der größten Käfer Europas und streng geschützt, da er wegen Zerstörung seiner Lebensräume selten wird. Bei dem „Geweih“ handelt es sich um die Mandibeln des Käfers. Den größten Teil seines Lebens verbringt er übrigens als Larve bzw. Puppe.


    Er galt früher als Delikatesse und sein Geweih wurde als Schmuck benutzt. Es sieht nicht nur imposant aus, er kann damit auch merkbar zwichen.

    Wichtig zu wissen wäre hier, wie nach Ansicht des Verlags der Vertrag zu Stande gekommen ist. Aus Deiner Sicht gibt es keinen Vertrag (hast Du auch nicht z. B. mal nach irgendeiner Bestellung drei Probeexemplare einer Zeitschrift als „Dankeschön“ angenommen, wo dann irgendwo im Text hätte stehen können, dass sich das Ganze ohne Widerspruch in ein Abo umwandelt)?

    Ansonsten an den Verlag wenden, um eine Einsicht in den Vertragsabschluss bitten, und dazu angibst, dass, sollte es wider Deines Wissens doch einen Vertragsabschluss gegeben haben, Du diesen widerrufst nach Fernabsatzgesetz widerrufst. Info dazu: Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage, diese Frist entfällt aber, solltest Du keine Belehrung zu den Widerrufsmöglichkeiten erhalten haben. Wichtig ist noch klarstellen, dass Du mit Deiner letzten E-Mail auch nicht gekündigt sondern widerrufen.


    Also:

    - Erst anmerken, dass Du Deines Wissens nach zu keiner Zeit einen Vertrag geschlossen hast und bittest um Nachweis des Vertragsabschlusses
    - Solltest Du unwissentlich einen Vertrag geschlossen haben, widerrufst Du. Und forderst auch gleich, dass Du den Erhalt einer Widerrufsbelehrung nachgewiesen bekommst, falls der Widerruf nicht akzeptiert wurde

    - Dann bittest Du darum auch gleich zu informieren, ob der Verlag an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.


    Das wäre so mein vorgehen. Ohne dass man nähere Infos dazu hat, wie aus Verlgssicht der Vertrag entstanden ist, kann man das schlecht einschätzen. Ich wünsch Dir mal viel Erfolg.

    Dann bleibe ich mal beim Thema. Und was ganz Einfaches und Brandaktuelles: Wer hat heute Abend dem Eclipsed Magazin meines Mannes den Kampf angesagt?


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    Ich glaube, der ein oder andere stört sich daran, wenn Homöopathie und Pflanzenheilkunde so in einem Atemzug genannt werden, das sind ja schon unterschiedliche Ansätze :smile:.


    Davon ab würde ich auch einer Kultur, in der Schamanismus und Geistheilungen gelebt werden, ihre Erfahrungen nicht absprechen wollen ;) Da, wo es in den kulturellen Kontext gehört, sind das in der Regel lange und umfangreiche „Ausbildungsberufe“, da ist so manches Studium hier ein Witz dagegen. Auch wenn ich persönlich für mich keinen „Geistheiler“ konsultieren würde, für mich passts eben nicht.


    :ironie2: Und am Ende sind wir vielleicht doch alle Schrödingers Kätzchen und wissen einfach nur nicht, dass wir nicht existieren. Jedes Welterklärungsmodell hat so seine Tücken :lol:

    Die sind alle :drgreen: Außerdem will ich ja, dass er mitbezahlt. Hundeausgaben teilen wir uns. Ich krieg den Ärger, wenn ich mit der beiläufigen „ich krieg da übrigens noch 15 Euro für die Hunde - Nummer“ nicht durchkomme und er wissen will, wofür.

    Er könnte doch auch einfach widerspruchslos mitbezahlen...