Wichtig zu wissen wäre hier, wie nach Ansicht des Verlags der Vertrag zu Stande gekommen ist. Aus Deiner Sicht gibt es keinen Vertrag (hast Du auch nicht z. B. mal nach irgendeiner Bestellung drei Probeexemplare einer Zeitschrift als „Dankeschön“ angenommen, wo dann irgendwo im Text hätte stehen können, dass sich das Ganze ohne Widerspruch in ein Abo umwandelt)?
Ansonsten an den Verlag wenden, um eine Einsicht in den Vertragsabschluss bitten, und dazu angibst, dass, sollte es wider Deines Wissens doch einen Vertragsabschluss gegeben haben, Du diesen widerrufst nach Fernabsatzgesetz widerrufst. Info dazu: Die Widerrufsfrist beträgt normalerweise 14 Tage, diese Frist entfällt aber, solltest Du keine Belehrung zu den Widerrufsmöglichkeiten erhalten haben. Wichtig ist noch klarstellen, dass Du mit Deiner letzten E-Mail auch nicht gekündigt sondern widerrufen.
Also:
- Erst anmerken, dass Du Deines Wissens nach zu keiner Zeit einen Vertrag geschlossen hast und bittest um Nachweis des Vertragsabschlusses
- Solltest Du unwissentlich einen Vertrag geschlossen haben, widerrufst Du. Und forderst auch gleich, dass Du den Erhalt einer Widerrufsbelehrung nachgewiesen bekommst, falls der Widerruf nicht akzeptiert wurde
- Dann bittest Du darum auch gleich zu informieren, ob der Verlag an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt.
Das wäre so mein vorgehen. Ohne dass man nähere Infos dazu hat, wie aus Verlgssicht der Vertrag entstanden ist, kann man das schlecht einschätzen. Ich wünsch Dir mal viel Erfolg.