Weil ich - mehr oder weniger
- angesprochen wurde:
@Syrus
Ich würde Dir überhaupt nicht widersprechen. Nur ergänzen: Genau diese Möglichkeit gibts doch schon, unter den von Dir geschilderten Umständen kenne ich wenige Tierärzte, die einer Privatperson die Einschläferung verweigern würden. Und bei keiner vernünftig arbeitenden Ethikkommission würde die Einschläferung in so einem Fall abgelehnt werden.
Das Problem liegt woanders, nämlich bei den Hemmungen, diese Option auch zu nutzen. Bei der dafür notwendigen eindeutigen Entscheidung. Und da wirds schon schwierig: Die Hunde, bei denen man sagen kann, dass das definitiv für lebenslänglich Kandidaten für verschärfte Sicherheitsverwahrung gänzlich ohne Sozialkontakte sind, sind selten. Die machen mMn nicht mal den Hauptteil des Problems aus, zahlenmäßig betrachtet. Aber auch schon hier:
Man muss mit dem Hund versucht haben, zu arbeiten, um das entscheiden zu können. Und damit ist schon ein Bezug da. Was die Entscheidung nicht einfacher macht. Die notwendigen Qualifikationen für diese Entscheidung müssen da sein. Die Grenze muss sicher gefunden und gezogen werden können. Der Verein bzw. die Institution (wenns der Privatleut und ursprüngliche Halter nicht selbst macht) muss die Konsequenzen tragen und die können drastisch sein.
Die Möglichkeit gibt es. Aber nicht die Verpflichtung, sie zu nutzen (und Letzteres zu fordern halte ich für schwierig, nett formuliert. Das kann ein zweischneidiges Schwert sein). Damit ist der weitere Markt für Einrichtungen da, die diese Hunde übernehmen.