Du wohnst ja in Bayern. Da ist die Rechtslage bereits so, dass auch ein völlig unauffälliger American Bully jederzeit beschlagnahmt und eingezogen werden kann und die Vermittlung innerhalb Bayerns nicht mehr möglich ist.
Es ist ein Unterschied, ob ein Hund eingezogen wird, der entgegen aktuell bestehender Gesetze trotzdem angeschafft wird - und dann eben eingezogen wird, oder ob Hunderassen bis zu einem Zeitpunkt erlaubt waren und dann plötzlich nicht mehr und DANN eingezogen werden, so wie es damals eben der Fall war. Und genau das finde ich entsetzlich.
Im ersten Fall sind es die Besitzer selbst, die bewußt das Leid für ihren Hund in Kauf nehmen, weil sie sich bewußt für eine Rasse/Mix entscheiden, für die sie keine Halteerlaubnis bekommen werden. Und das, Phonhaus , ist ein gewaltiger Unterschied.
Natürlich kann man wieder über die Listen diskutieren und ob es prinzipiell fair ist, daß nicht jeder seine Traumrasse halten kann, egal wie unfähig und egal, welches Potential der Hund mitbringt, und man bei manchen Rassen eben Auflagen hat oder es unmöglich ist, sie zu halten, aber wer sich in Bayern einen Amstaff besorgt, legal kann das gar nicht passieren, der ist selbst schuld, wenn der Hund beschlagnahmt wird.
Ich vermute, wir reden hier aneinander vorbei oder missverstehen uns
Und nur sicherheitshalber: Ich bin auch kein Befürworter von massenhaften Beschlagnahmungen oder gar Tötungen.
Der American Bully ist keine in Deutschland anerkannte Rasse. Er wird zwar schon seit einigen Jahren hier gezüchtet, aber ist nicht von der FCI anerkannt. Damit ist er nach rechtlicher Auslegung ein Mischling. Und anhand der mutmaßlich beteiligten Ausgangsrassen ein Mischling aus Rassen mit Haltungsverbot in Bayern. Damit gilt genau das auch für ihn, abhängig davon, wie das zuständige Amt begutachtet und dann auch anhand des Phänotyps entscheidet.
Nichtsdestotrotz wurde der Bully in seinem verschiedenen Varianten bei „Einführung“ in den deutschen Markt und noch lange darüber hinaus u. A. damit beworben, dass er nicht auf irgendwelchen Rasselisten steht. Was wörtlich genommen auch stimmt, aber unterschlägt, dass er als Mischling sanktionierter Rassen gewertet werden kann und damit genau unter die gleichen Restriktionen fällt wie die sanktionierte Ausgangsrasse. Und das hat schon in einigen Fällen dann auch zu schmerzlichem Erwachen bei Besitzern geführt, weil das jeweilige Ordnungsamt auf sie zugekommen ist. Gab auch einige Gerichtsverfahren dazu, da war die Argumentation seitens der Behörden tatsächlich auch dahingehend, dass da gemäß Phänotyp gelistete Rassen beteiligt waren.
Mit dem Ergebnis durften sich dann Tierheime herumschlagen, weshalb die „Züchter“ dieser Rasse und ihre Vermarktung da durchaus nicht beliebt sind. Mal ganz davon abgesehen, was da teilweise an einfach nur bedauernswerten Pelzwaranen zusammen“gezüchtet“ wurde.
Wer aktuell also in Bayern einen American Bully hält im Glauben, dass er da eine „erlaubte Rasse“ hat - steht ja nicht auf der Liste - hat trotzdem das Risiko, dass ihm der Hund entzogen wird wegen vermutlich beteiligter Ausgangsrassen oder Phänotyp. Und das Risiko steigt natürlich, wenn diese „Rasse“ durch Vorfälle in öffentliche Diskussion gerät. Das meinte ich mit meinem Beitrag von gestern.
Wollte man ihn jetzt „sauber“ sanktionieren, müsste er quasi erstmal als Rasse anerkannt werden, und dann entsprechend gelistet werden. Passiert das nicht, dann können eben trotzdem die jeweiligen Länderregelungen für die Herkunftsrassen gelten. Und wie strikt die angewendet werden, kann durchaus von öffentlicher Meinung abhängen.