dass ich den Hund relativ problemlos weitergeben kann, wenn ich ihn nicht behalten will.
Ähm, nö.
Ist nicht immer so "problemlos". Gerade bei Problemhunden nicht.
Und schon dreimal nicht, wenn es keine sehr seriöse Orga ist, die ihre Hände im Spiel haben.
Sollte dies der Fall sein, könnte sogar die Einfuhr aus dem Ausland wieder eine andere Bedeutung haben. 
Ich könnte mir wenigstens eine juristische Handhabe vorstellen, wenn jemand sein Eigentum bei mir parkt und ich ihn wiederholt auffordere, es abzuholen.
Dazu muss ich natürlich den Vertrag vernünftig gelesen haben, dass da nichts in Richtung von ‚bis zu sechs Monate…‘ steht.
Aber ich habe sowieso inzwischen sehr konkrete Ansprüche dazu, unter welchen Bedingungen ich Auslands-Importe unterstütze/gut finde, und die meisten Importeure erfüllen sie nicht…