Es gibt doch x Gesetze mit Ausnahmen.
Natürlich wärs möglich, extra was für Brachyzephalie zu schreiben, und wenn man will, kann man auch „außer bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen“ schreiben.
Ist mir gerade auch egal, wie möglich da was ist und welche Hürden das hätte, und gleich fängt noch einer mit der EU an… bei den Landeshundegesetzen ging es ja auch.
Ich betreue nur gerade so ein armes Vieh, das gleichzeitig so lieb und freundlich ist, und will nur, dass sowas nicht mehr vorkommt….