Alles anzeigenNein:
"(2) Das Wegegeld beträgt bei eigener Benutzung eines Kraftfahrzeuges je
Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden
auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so ist das Wegegeld anteilig zu
berechnen."
OK, dann hat er Unsinn erzählt. Seit der GOT haben wir 13 € bezahlt. Egal wie viele Pferde er am Stall hatte. Anfahrt müssten ca 3 km sein.
Das dürfte nah am Mindestbetrag sein. Und das man irgendwann wegen sehr wenigen Euro keinen Abrechnungsaufwand betreiben mag finde ich verständlich.