Leinenpflicht im Naturschutzgebiet, wo steht das?
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Hallo,
vielleicht kann mir ja hier weitergeholfen werden. Wo steht, dass Hunde in einem Naturschutzgebiet (NSG) angeleint sein müssen?
Ich finde weder im Bundesnaturschutzgesetz etwas dazu, noch im Landesnaturschutzgesetz, also habe ich mir die Satzung des NSG angesehen, auch dort steht nichts dazu. Die Polizeiverordnung gild nur Innerorts.....Tja wo kann man denn noch suchen?
kann mir da jemand weiterhelfen?Grüsse Alex
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Du kannst dich beim Ordnungsamt nach den entsprechenden Satzungen erkundigen.
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Guck mal nach den Brut- und Setzzeiten, viell.hat das damit was zu tun
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Meistens steht es auf einem Schild am Eingang von einem Naturschutzgebiet. Man muss es nur lesen.
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Zitat
Meistens steht es auf einem Schild am Eingang von einem Naturschutzgebiet. Man muss es nur lesen.
Hier in NRW steht nix, das steht nur das Schild, wenn überhaupt.
Hier muss man sich genau erkundigen, denn wir haben Naturschutzgebiete mit generellem Leinenzwang und welche, die nur die Einschränkung für den Wald in NRW haben (also leinenlos nur auf Wegen).
Ordnungsamt und untere Landschaftsbehörden in NRW geben Auskunft.
In anderen Bundesländern wird es ähnlich geregelt sein.LG
das Schnauzermädel -
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Zitat
Hier in NRW steht nix, das steht nur das Schild, wenn überhaupt.
Hier muss man sich genau erkundigen, denn wir haben Naturschutzgebiete mit generellem Leinenzwang und welche, die nur die Einschränkung für den Wald in NRW haben (also leinenlos nur auf Wegen).
Ordnungsamt und untere Landschaftsbehörden in NRW geben Auskunft.
In anderen Bundesländern wird es ähnlich geregelt sein.LG
das SchnauzermädelBei uns steht fast immer ein Schild
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Den Luxus hätte ich auch gern.
Hier steht maximal das Naturschutzgebiet-Schild, aber du kannst auch Pech haben und z.B. einen Wald auf einem Weg betreten, der nur das kleine, blaue Fußwegschild hat. Da muss man schon fast hellsehen können. Irgendwie versucht hier auch jeder Nicht-Hundehalter glauben zu machen Naturschutzgebiet = Leinenzwang...LG
das Schnauzermädel -
Hallo!
Bei uns steht das im Hundehaltungsgesetz und im Waldnutzunggesetz drin. Als Hundehalter hat man (leider) die Pflicht sich darüber zu informieren und kann sich bei Kontrollen nicht rausreden. Auf den NSG-Schildern steht es bei uns nicht drauf, dafür aber halt auf den Schildern, die Waldeingänge markieren.
LG
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Hier steht auf keinem Schild, ob Leinenpflicht ist oder nicht. Und ansich ist es auch sehr verwirrend.
Hier gibt es eine große Wiese. Zu dieser Wiese kann man über sehr, sehr viele Wege kommen. An manchen steht ein Naturschutzgebiet-Schild, an anderen Wegen aber nicht. Das ist doch doof.
An anderen Wegen steht zwar in eine Richtung ein Schild, betritt man den Weg aus der anderen Richtung steht kein Schild.
Im großen und ganzen also auch wieder ein Opfer des deutschen Schilderwalds.
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Hallo,
also ich hatte ja auf dem Ordnungsamt angerufen und gefragt wie es hier bei uns so aussieht und die Aussage war, innerorts regelt das die Polizeiverordnung, im Wald, das war mir klar, ist Leinenpflicht und im NSG ist es über das Naturschutzgesetz geregelt. Tja und da war ich mal neugierig und habe mir sowohl Bundes- als auch Landesnaturschutzgesetz angeschaut - nada! Dann habe ich erfahren, dass jedes NSG eine Satzung hat in der steht, was man da alles darf und was nicht. Tja, da steht wiederum auch nichts von wegen Hunde und anleinen.
es scheint nämlich so zu sein, dass man auf den ordnungsämtern auch nciht unbedingt weiss was man da von sich gibt und dass NSG nicht gleich bedeutet Hundi muss an die Leine.Achja und am NSG selbst steht nur das grüne Schild mit dem Adler, das auf ein NSG hinweist. keinerlei Zusätze. Außerdem steht das Schild nur auf einer Seite, kommt man einen anderen Weg, läuft man ohne Hinweis ins NSG rein ;-)
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