Was machen???
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Also wir wohnen in einem Haus mit zwei Parteien, wir oben und unsere Nachbarn unter uns.
Die haben genauso wie wir einen Hund, der geht mir (1,66m) bis knapp zur Hüfte.
Nun habe ich folgendes Problem die lassen ihren Hund abends wenn es dunkel ist immer frei rum laufen, d.h. der Hund läuft in der kompletten Nachbarschaft rum und macht da auch in die Gärten...bevorzugt aber in unseren.
Spricht man ihn darauf an bekomme ich nur zu hören das unser Garten eben gut riecht weil wir ne Hündin haben und schnupp ist er weg...Dann mein zweites Problem mit den Nachbarn ist die binden den Hund tagsüber auf der Auffahrt an die Leine ist ca 2m lang und er kann sich nicht wirklich viel damit bewegen und um ihn herum ist nur Schrott wie Fahrräder ne alte Bank an der er festgebunden ist...
Ich würde gerne davon mal ein Foto machen und reinstellen weiß aber nicht ob das erlaubt ist die auffahrt gehört uns zusammen...
An wen kann ich mich da wenden ???
Den Vermieter dem Ordnungsamt???Weil es nicht schön nachts von so einem großen Hund verfolgt zu werden nur weil man mit seinem Hund laufen will bzw denke ich ist das mit dem Angebunden sein kein schönes leben für diesen Hund...
Oder bewerte ich das über???Was meint ihr??
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Zitat
An wen kann ich mich da wenden ???
Den Vermieter dem Ordnungsamt???Ja und ja. Auch der Tierschutz kann da mitreden, anbinden an 2 m ist verboten, Freilauf ohne Mensch auch. Die Polizei hilft dir da bestimmt auch gern weiter! Wichtig ist, DASS du irgendwem Beischeid gibst und auch dran bleibst wenn es droht im Sande zu verlaufen.
So gehts jedenfalls nicht.LG
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Boah, wie ätzend! Naja, seine Nachbarn kann man sich ja gewöhnlich nicht aussuchen. So wie sichs anhört, fühlen sich andere in der Nachbarschaft gestört durch sein Verhalten. Ich war noch nicht in einer solchen Situation, aber ich denke, dass ich mich zuerst an den Vermieter richten würde; der müsste auch wissen, an wen man sich sonst noch wenden kann. Vielleicht kann er auch den Nachbarn zum Nachdenken anregen, bevor irgendwelche ich sag mal höhere Instanzen eingeschaltet werden müssen.
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Hallo,
Anbindehaltung ist verboten (nur mit entsprechender Leinenvorrichtung, an der der Hund nen gewissen Spielraum hat, 2 Meter ist definitiv nicht erlaubt).
Du müßtest es allerdings dokumentieren und beobachten, um was zu erreichen, denke ich.
Sonst kann er ja sagen, daß der Hund da erst 2 Minuten sitzt, weil er grad was holen wollte, falls das Amt mal ne Ortskontrolle macht.
Beweise wären schon nicht schlecht.
Ein eventuelles Foto hier einzustellen, würde ich von abraten. Die Auffahrt, okay, aber ohne den Hund. Wenn es der Falsche hier sieht...nee, ich würd's lassen.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Meine Freundin kenn jemanden aus dem Tierschutz hier bei uns da werde ich mal nachhacken....aber kündigt sich der Tierschutz nicht vorher an???Oder kommen die ohne Vorankündigung vorbei??
Externer Inhalt up.picr.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Das Band liegt auf dem einen gelben Sack der Hund kommt bis zum vorderen (von uns aus gesehen) Blumenkübel.
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Die vom Tierschutz dürfen ja nichts machen, die können vorbeikommen, sich mit dir (auch heimlich) treffen und sich die Sache anschauen. Fotos machen ist eigentlich nicht verboten (bin mir aber nicht soooo sicher), da sie kein Privatgelände unbefugt betreten. Nur die Polizei kommt meistens direkt, sofort und dann auch zu dir. Die nehmen solche Sachen aber nicht so ernst. Da würde ich lieber das OA bitten, sich mit dir die Sache anzuschauen, denn nur die dürfen Auflagen erteilen. Erfahrungsgemäß schläft sowas oft ein, bitte bleib am Ball, wenn der Typ seinen Hund einfach dort wieder anbindet.
Traurig, dass (schon wieder) Hundi so leben muss
LG
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Ich denke mal das OA macht da garnichts, weil das Grundstück dem Vermieter gehört.
Den würde ich als 1. einschalten,
a) wegen frei laufen lassen
b) wegen dem anbinden.
ist ne ganz knifflige Sache, denn du wohnst ja da, ich würde mal in Ruhe mit dem Vermieter sprechen.
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