Ich könnte kotzen!!!!
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Glücklicherweise muss sie doch gar nicht drunter leiden!
Es ändert sich doch eigentlich nichts.Ich weiß nicht, ob es sich finanziell lohnt, zu klagen, "nur" um Recht zu bekommen.
Aber ich verstehe, dass dich Unterstellungen ankeksen. -
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Glücklicherweise muss sie doch gar nicht drunter leiden!
Es ändert sich doch eigentlich nichts.Ich weiß nicht, ob es sich finanziell lohnt, zu klagen, "nur" um Recht zu bekommen.
Aber ich verstehe, dass dich Unterstellungen ankeksen.Ich versteh ehrlich nicht, wieso Du das als so locker und easy empfindest
1. gilt der Hund derzeit als "nicht wesensfest" - trotz bestandenem Wesenstest, der wurde ja aufgehoben
2. gilt der Hund derzeit als "auffällig" - da es einen aktenkundigen Vorfall gab- beides entspricht aber nicht der Realität -
Wenn jetzt irgendwann mal irgendwas passiert - und sei es nur das ein Radfahrer umfällt weil er sich beim Anblick des Hundes erschreckt hat -
dann fangen die Probleme richtig an!Deshalb würde ich diese Sache auf gar keinen Fall auf sich beruhen lassen. Es geht nicht nur um "Recht bekommen" - es geht um die Richtigstellung eines bislang juristisch/amtlich falsch beurteiltem Vorfall.
Und ggf. geht es um Falschaussage - also eine Straftat!!!Und der Verstoß gegen einen rechtskräftigen Bescheid - also z.B. Leder- statt Kettenhalsband - ist natürlich mit Ordnunggeldern verbunden. Auch das würde ich nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen.
Außerdem bewirkt doch dieser Bescheid quasi ein Verbot, dieses Auslaufgebiet zu nutzen - da dort ja ggf. unerwünschte Begegnungen stattfinden könnten.
Ich würde mir schleunigst nen Anwalt holen (spätestens jetzt) - und eine Strafanzeige gegen den falschen Zeugen erstatten.
Es kann nicht sein das Unrecht einfach so hingenommen wird - weil nicht soooo viel passiert ist. (m.M. ist mehr als genug passiert) -
susa, genau das ist das Problem. Ich hätte es nicht besser beschreiben können. Danke!
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Aber wäre dann nicht eher eine Anzeige wegen Verleumdung fällig?
Ggf noch Aufsichtsbeschwerde bzgl "schluderigen Ermittelns"?Ich weiß nicht, ob kostenintensives Klagen so erfolgversprechend ist, wenn man schon keine Kohle mehr hat.
Statt mit "locker und easy" hat es also evtl eher was mit persönlicher Schadensbegrenzung zu tun.Rechtsberatung wäre dbzgl. wohl der erste Schritt zur Klärung.
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Ich war bei der Polizei und hab gefragt was ich gegen diese Personen unternehmen kann bzw. ob ich Anzeige wegen Verleumdung etc. stellen kann. Die sagten mir, dass das zu wenig sei und ich da keine Chance hab.
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Ein dokumentierter Bescheid ist zu wenig?! :/
Übrigens: Gern geschehen. (Link zu HuSchu per Mail.)
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Ein dokumentierter Bescheid ist zu wenig?! :/
Übrigens: Gern geschehen. (Link zu HuSchu per Mail.)
Hattest du mir was geschickt?? Hab ich geantwortet? Sorry, bin grad völlig neben mir.
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Der dokumentierte Bescheid beweist ja nicht rechtskräftig die - falsche - Aussage des "Zeugen".
Durch Klage wird das Verfahren aber komplett neu aufgerollt - vor einem "unabhängigem" Gericht, und nicht mehr im "stillen Kämmerlein" des Ordnungsamtes.
Und dann müssen auch - ganz rechtsstaatlich - alle Beweise angehört mit bewertet werden.
Wenn der "Zeuge" dann dort seine Aussage wiederholt, dann hat man gegen ihn was in der Hand - vorrausgesetzt man schafft es seine Aussage als falsch zu entlarven. Die Richter sind aber i.d.R. geübt darin, die passenden Fragen zu stellen.PS: kommt es zu einem Strafverfahren wegen Falschaussage, dann klagt ja der Staat - und nur der Verklagte (in dem Fall der falsche Zeuge) braucht einen Anwalt. Das kostet den Nebenkläger dann garnix.
Zunächst brauchst Du aber eine Klage gegen diesen falschen Bescheid, also gegen das OA. Das läuft vor dem Verwaltungsgericht und kann dauern. Ich würde es trotzdem machen - s.o.
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Dann frohes Schaffen! Danke für die Details!
Ich drück die Daumen, dass die Wahrheit ans Licht kommt.
Aber ich steh dazu, dass ich die Auflagen nicht drastisch finde. Hätte m.E. in M auch schlimmer kommen können. ;o)Link war http://www.sunny-dogtraining.de (sie könnte dir evtl auch in M jemanden empfehlen, befindet sich in Augsburg).
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Ich war bei der Polizei und hab gefragt was ich gegen diese Personen unternehmen kann bzw. ob ich Anzeige wegen Verleumdung etc. stellen kann. Die sagten mir, dass das zu wenig sei und ich da keine Chance hab.
Polizisten sind keine Juristen, die haben das nicht studiert und demenstprechend weniger Ahnung von der Materie.
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