Ich könnte kotzen!!!!
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ich drück mit die Daumen!
ich find es nicht ok!
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Oh man Julia, das lese ich ja jetzt erst, das du den bescheid schon bekommen hast. Oh man, jeder der Kaja kennt, weiss das sie nicht so ist, wie das OA sie dastellt. Ich bin wirklich geschockt.
Wenn ich euch irgendwie helfen kann, lass es mich wissen.
Und sei es auch nur wenn du jemanden zum Reden brauchst.
Halt die Ohren steif, du findest bestimmt eine Loesung. Leg auf jeden Fall wiederspruch ein.
LG
Gammur -
Lege zumindest den Wiederspruch ein....da gibt es Fristen, den kannst du Formlos machen.....nach dem Motto: Hiermit stelle ich Wiederspruch zu ihrem schreiben von..... ein.
Dann bleibt das Verfahren noch offen und ein RA kann da besser was machen als wenn die Sache abgheschlossen ist.
Das Amt wird sich dann bei dir melden und wird dich nochmal anhören müssen.
Gruß Gwen
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Zitat
Lege zumindest den Wiederspruch ein....da gibt es Fristen, den kannst du Formlos machen.....nach dem Motto: Hiermit stelle ich Wiederspruch zu ihrem schreiben von..... ein.
Nein, das scheint nicht zu gehen. Ich glaube, dass steht im anderen Thread (sie will/kann mir nichts recht machen). Es kann wohl nur noch Klage eingereicht werden, innerhalb von 4 Wochen.
Ich drücke einfach mal die Daumen, dass du noch eine Lösung findest.
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Versteh ich das richtig?
Innerorts Leine, außerorts keine ungewollten Begegnungen mit anderen. -
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Zitat
Nein, das scheint nicht zu gehen. Ich glaube, dass steht im anderen Thread (sie will/kann mir nichts recht machen). Es kann wohl nur noch Klage eingereicht werden, innerhalb von 4 Wochen.
Ich drücke einfach mal die Daumen, dass du noch eine Lösung findest.
Moment, ich zitiere:
ZitatGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Haar) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
ZitatDurch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
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Zitat
Versteh ich das richtig?
Innerorts Leine, außerorts keine ungewollten Begegnungen mit anderen.Ja ich denke, dass kommt hin.
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Das klingt für München aber doch super!
Die Sache insgesamt ist blöd gelaufen, klar.
Aber diese "Auflagen", die dir gestellt wurden, setzt man sich doch eigentlich eh freiwillig, oder?
Wer schreit denn dann danach, ob du ein Ketten-, Leder oder sonstwas- HB dran hast? Solang es hält.Seh nicht so schwarz!
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Eigentlich müsste so ein Gericht auch einmal Nachmittags zumindest bis drei oder halb vier aufhaben.
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Ja im Großen und Ganzen hab ich ja auch Glück gehabt, klar.
Mein Problem ist nur, dass ich diese Auflagen auf Grund einer haltlosen Behauptung mit Zeugen die es nicht gibt, bekommen habe. Das ist das Problem. Dass mein Hund für etwas büßen muss, was er nicht getan hat!
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