Ich könnte kotzen!!!!
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Ne, gibt bisher nix neues....Widerspruch ist eingelegt und jetzt muss ich abwarten...
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Ich hab ez grad des alles hier gelesen.
Wie gings denn seitdem weiter?? Würd mich intressiern.
LG -
Gibt immernoch nix neues. Hab letzte Woche beim OA angerufen. Sie hats weitergegeben ans Vet-Amt. Und jetzt muss ich halt abwarten.
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Wenn du vor Gericht gehen willst und keine Rechtschutzversicherung hast, gibt es auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Da kannste dich ja vielleicht noch mal erkundigen.
LG
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Zum Thema Kosten bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren kann ich dir auch noch einen kleinen Tipp geben.
Für Leute, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können, gibt es den so genannten Beratungshilfeschein. Den bekommst du im zuständigen Amtsgericht, wo du dann nur deine Einnahmen und Ausgaben darlegen musst (es liegt zwar im Ermessen des Sachbearbeiters, aber als Azubi dürftest du also einen bekommen). In der Regel musst du bei deinem Wahlanwalt dann nur den Schein vorlegen und manchmal zusätzlich 10,- € Gebühren zahlen (liegt dem Anwalt frei). Damit ist außergerichtlich die anwaltliche Beratung gedeckt.
Wenn es zum gerichtlichen Verfahren komm, dann kannst du PKH beantragen.
Eine große Frechheit die ganze Sache. :zensur:
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Hast Du evtl. mal bei der Kampschmusergemeinde nachgefragt? Die kennen genug Anwälte die sich mit sowas befassen .. Unterstützung müsste Dir ja zustehen
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Ja schon. Aber der Leinenzwang gilt "bis zur vollständigen Klärung des Falles". Eigentlich ist der Fall für mich geklärt, aber ich warte jetzt ab. Wenn die mir dann schreiben, dass sie trotzdem weiterhin an der Leine laufen muss, dann geh ich zum Anwalt. Allerdings denke ich, dass der Leinenzwang aufgehoben wird. Ich hoff es zumindest.
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Zitat
Zum Thema Kosten bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren kann ich dir auch noch einen kleinen Tipp geben.
Für Leute, die sich keine anwaltliche Beratung leisten können, gibt es den so genannten Beratungshilfeschein. Den bekommst du im zuständigen Amtsgericht, wo du dann nur deine Einnahmen und Ausgaben darlegen musst (es liegt zwar im Ermessen des Sachbearbeiters, aber als Azubi dürftest du also einen bekommen). In der Regel musst du bei deinem Wahlanwalt dann nur den Schein vorlegen und manchmal zusätzlich 10,- € Gebühren zahlen (liegt dem Anwalt frei). Damit ist außergerichtlich die anwaltliche Beratung gedeckt.
Wenn es zum gerichtlichen Verfahren komm, dann kannst du PKH beantragen.
Eine große Frechheit die ganze Sache. :zensur:
Moin,
zur Prozesskostenhilfe(eigener Anwalt) möchte ich aber kurz anmerken, dass die Kosten des Gerichtsverfahrens bei einer Niederlage vor Gericht von Dir getragen werden müssen.
Dies wird häufig vergessen.
LG
Markus -
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*Brüller*
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