angebot bekommen als pflegestelle zu fungieren

  • hallo leute also als ich ein wenig rumgeschaut habe um nach einem partner für lucky zu sochen bin ich auf diese tolle hündin hier gestoßen :

    http://www.tiervermittlung.de/cgi-bin/hausti…xmZ96CF0n8&nh=1

    und zwar hab ich nun eine frage was habe ich genau für rechte und pflichten wenn ich pflegestelle für den hund bin weil lt. aussage der dame am telefon heißt es das wäre eine art probezeit für mich und den hund um zu shcauen wie es klappt usw. aber was kommt da genau auf mich zu ???

    danke euch schonmal

  • Also normalerweise bedeutet pflegestelle nichts anderes wie "untermieter".

    Der Hund wohnt bei dir, wird gefüttert von dir und versorgt.

    Alles was mit kosten zu tun hat wird von der Orga bezahlt (wobei Leine ect natürlich nicht dazu gehören.
    Futter wird bei manchen orgas bezhalt, andere hin gegen zahlen es nicht.
    TA darf immer nur in Rücksprache mit der Orga besucht werden da die die kosten übernehmen, es sei denn es ist ein akuter notfall, der eben sofort behandelt werden muß.

    Rechte hast du somit keine an dem Hund, du hast nur die Pflicht das du den Hund gut versorgst.

    Übrigens ein ganz süßer ist es ;-)

  • In diesem Fall verstehe ich es so, dass sie erst gucken wollen, wie es mit der Hündin und dir läuft, um sie dann eventuell fest an dich zu vermitteln. Erzähl mal bitte, wie es weitergeht. Setz mir mal ein Lesezeichen. :smile:

  • Das ist eine gute Frage,

    soviel ich weiß ist das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, da sollte man sich befragen.

  • "Eigentlich" ist eine Pflegestelle ein Übergangszuhause bis zur endgültigen Vermittlung. Wenn der Hund dann dort verbleiben kann, spricht meist nichts dagegen. Aber das würde ich bei einer Pflegestelle nicht als die Regel ansehen.
    Wenn die Orga eine Pflegestelle als Vermittlung "auf Probe" anbietet, finde ich das nicht okay. Für mich klingt es danach, dass den Hunden mehrere Wechsel zugemutet werden - immer in der Hoffnung, dass die Pflegestelle sich in den Hund verliebt und ihn behält.

    Für dich finde ich es in Ordnung, die Möglichkeit den Pflegehund zu übernehmen, in Betracht zu ziehen. Nur von der Orga aus finde ich es merkwürdig (falls ich das alles richtig verstanden habe).

  • [quote="JackSummersby"]Bin selber Pflegestelle. In der Zeit, in der die Hunde auf Pflegestellen sind, fällt keine Hundesteuer an - erst mit Zeitpunkt der Übergabe.[/quote

    Ich hatte geschrieben von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
    Und da wir in unserer Orga auch Pflegestellen haben, weiß ich das.

  • kann man sich selber zitieren? :smile:

    Klar, Hundesteuer = Gemeindesteuer!

    Unsere Orga und Gemeinde haben eine Vereinbarung, dass unsere Pflegehunde bis zu Vermittlung steuerbefreit sind. Nach der Vermittlung sind die Fellnasen steuerbegünstigt.

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