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Rechtliches zur Tierhaltung in Mietwohnungen
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Grade im Netz entdeckt:
Eine Zusammenstellung des Eigentümerverbandes von Gesetzen und Urteilen zur Tierhaltung.
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund…tierhaltung.pdf
Interessant finde ich u.a. die Passage auf Seite 6, dass ein Vermieter, der einen Hund vier Jahre lang geduldet hat, die Zustimmung zur Hundehaltung nicht mehr verweigern kann (S.6)
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10. September 2009 um 11:29
schau mal hier:
Rechtliches zur Tierhaltung in Mietwohnungen - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Interessant finde ich u.a. die Passage auf Seite 6, dass ein Vermieter, der einen Hund vier Jahre lang geduldet hat, die Zustimmung zur Hundehaltung nicht mehr verweigern kann (S.6)
Gilt das auch für den Zweithund?

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denke ja, musst mal das Urteil nachlesen. Ist ja angegeben. Einfach googlen.
Mittlerweile stehen alle Urteile im Netz
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