Rechtliches zur Tierhaltung in Mietwohnungen
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Grade im Netz entdeckt:
Eine Zusammenstellung des Eigentümerverbandes von Gesetzen und Urteilen zur Tierhaltung.
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund…tierhaltung.pdf
Interessant finde ich u.a. die Passage auf Seite 6, dass ein Vermieter, der einen Hund vier Jahre lang geduldet hat, die Zustimmung zur Hundehaltung nicht mehr verweigern kann (S.6)
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Zitat
Interessant finde ich u.a. die Passage auf Seite 6, dass ein Vermieter, der einen Hund vier Jahre lang geduldet hat, die Zustimmung zur Hundehaltung nicht mehr verweigern kann (S.6)
Gilt das auch für den Zweithund?
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denke ja, musst mal das Urteil nachlesen. Ist ja angegeben. Einfach googlen.
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