Strafe bei Laufen ohne Maulkorb?
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na ja, ist eben alles mist, wenn jedes bundesland sein eigenes süppchen kocht. kein mensch blickt da noch durch. furchtbar.
Da sagst du was!Ganz schön lächerlich, dass man vor Reisen in ein anderes Bundesland erst einmal die Hundeverordnung studieren muss.
Und wenn man Pech hat, dann trifft es einen noch im eigenen Bundesland aufgrund abweichender Gemeindevorschriften.Die haben einen Knall!
Früher hat man den Hund einfach an die Leine genommen, wenn da stand: "Hunde bitte anleinen" und damit hatte sich das. Aber das wäre ja zu einfach.
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Also: Entweder Sack über die Schnute oder ich ´mache nacheinander die Tests in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Meck-Pomm. Dafür muss ich aber erst noch im Lotto gewinnen...
warum denn in bremen
?! ich bin der meinung wir haben doch gar keine rasseliste?!
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Nur mit einem im jeweiligen Bundesland abgelegten Wesenstest wäre die Süße dort maulkorbbefreit. Wesensteste anderer Bundesländer erkennt keines der vier Länder an!
Also: Entweder Sack über die Schnute oder ich ´mache nacheinander die Tests in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Meck-Pomm. Dafür muss ich aber erst noch im Lotto gewinnen...
hallo,
wir haben einen test in schleswig-holstein abgelegt, er war für gesamtdeutschalnd gültig.
gruß marion
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und da wird tatsächlich die spaziergängerin belangt? ich dachte, das richtet sich an den halter?
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Was ist eigentlich, wenn in bestimmten Bundesländern bestimmte Hunde nur mit einer abgelegten Sachkunde ausgeführt werden dürfen?
Welche Regelung greift da für Besucherhunde? -
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Was ist eigentlich, wenn in bestimmten Bundesländern bestimmte Hunde nur mit einer abgelegten Sachkunde ausgeführt werden dürfen?
Welche Regelung greift da für Besucherhunde?oh, das würde mich auch interessieren! da es ja auch diese 20/40 regeln gibt und evtl. in niedersachsen eingeführt werden soll interessiert mich das auch sehr
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warum denn in bremen
?! ich bin der meinung wir haben doch gar keine rasseliste?!
Oh doch, bremen hat nicht nur eine Rasseliste (die Liste 1 mit den "grundsätzlich gefährlichen" Hunden), sondern auch eine ziemliche strenge Regelung, Einhaltung und Strafverfolgung in diesem Zusammenhang.
Beispiele:
- Seit dem 01.01.2008 dürfen keine Hunde dieser Rassen mehr aus anderen Bundesländern nach Bremen vermittelt werden.
- Mit einem Hund dieser Rassen darf man sich nur max. 3 Tage in Bremen aufhalten, ohne sich beim Ordnungsamt anzumelden.
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