schutzvertrag, frage zu abgabe klausel

  • bedanke mich herzlichst bei der moderatorin, die mir und dem forum geholfen hat, die gesamte diskussion auf ein normales und sachliches niveau zu bringen.

    von meiner seite aus, kann der thread auch geschlossen werden, da ich heute morgen mit telefonieren der umliegenden tierheimen und orgas verbracht habe,um diese frage zu beantworten.

    ich bin froh, dass diese menschen vor ort mir so lieb weitergeholfen haben, sie hatten verständins für meine lage.

    also als generelle antwort auf meine fragen heißt es, dass man generelll den nund nicht an dritte weitergeben darf, jede änderungen mitteilen muss. will man den hund aber der tochter mitgeben, weil diese auszieht, wird eine normale orga oder tierheim nichts dagegen haben. man sollte es nur sagen. etwas entgegen zu setzen haben sie natürlich wenn er an wild fremde geht. das soll ja mit dem schutzvertrag eben verhindert werden

    so ist die antwort von allen gewesen.

    danke auch an das für mich einsetzten von grinchbabe...ich stimme dir zu. danke. also alles gute

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