Gewährleistung.... Hund ist Krank..... Rückerstattung
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Hallo,
meine Freundin hat sich vor kurzem einen Aussi geholt, nun wurde ein Protosystemischer Shunt ( ist ein Defekt der Leber, der schwere bis tödliche Gesundheitsprobleme verursacht.)
festgestellt.Nun ist es so: die Züchterin hat im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen.
Darf sie das überhaupt, ich bilde mit ein ich hätte mal gehört sie dürfe die Gewährleistung zwar ausschließene muss aber dann trotzdem eine Gewährleistung vornehmen.
Sie ist zwar nun bereit 400 Euro zu zaheln, die Op beläuft sich aber ca auf 1500 und und bereits wurden auch schon um die 500 gezahlt, da er schon eine Vergiftung uns Blasenentzündung durch den Shunt hatte und nun braucht er Spezialfutter.
Müsste sie nun de Kaufpreis erstatten, den Welpen würde sie zurück nehmen und einschläfern lassen, das hat sie wortwörtlich gesagt.
LG tine
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Hi,
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Ich habe leider keine Ahnung somit keine HJilfe aber ich schubs Dich mal
Alles Gute für euren Hund
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ich schubbel dich auch nochmal nach oben.
alles gute für den hund!
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Kann diese Krankheit denn vererbt werden? Die Züchterin muß ja auch nachweisen können, daß ihre Hunde kerngesund sind. Ansonsten denke ich, können die Hunde alle möglichen Krankheiten bekommen und das sollte man sich auch vor dem Hundekauf gut überlegen... Soll jetzt kein Vorwurf sein, aber ich denke, für alle Krankheiten können die Züchter auch nicht aufkommen.Wäre denn eine Op bei dem Krankheitsbild überhaupt möglich oder ist das Narkoserisiko nicht zu groß?
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Also eine Gewährleistung, das der Hund gesund ist und bleibt, kann dir ja niemand geben.
Aber ich frag mich ja schon, was für eine Art Züchterin das ist, die den Welpen dann einschläfern lassen würde, sprich, euch emotional erpresst...
Oder ist diese Krankheit so schwerwiegend, dass es nie eine Heilungsschance gäbe, und er arme Hund sich Zeit seines Lebens quälen würde?
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Auf jeden Fall ist ein Lebershunt angeboren. Mesit wird operiert, da der Hund sich sonst immer mehr von innen vergiftet.
Nach BGB haftet die Züchterin, da der Mangel an der "Sache" schon bei Kauf vorlag. Sie wäre in der Beweispflicht, dass dem nicht so ist. Bei der Erkrankung, die eben angeboren ist, ist das ja kein Thema.
Die Optionen sind wie bei nem Fernseher: Wandelung, Minderung oder Rückgabe. Also entweder ein neuer Aussie :zensur: , oder eine Minderung des Kaufpreises (fast gegen 0 ) oder Hund zurück zur Züchterin und Geld zurück.
Ich würde damit zu nem Anwalt.
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Zitat
Wandelung, Minderung oder Rückgabe.
'Wandelung' gibts seit 2002 nicht mehr
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Danke wembley.
Sehr traurige Angelegenheit,
aber Anwalt ist wohl das Beste in dem Fall...Trotzdem alles Gute für den Zwerg!
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Zitat
'Wandelung' gibts seit 2002 nicht mehrAh danke, meine paar Semester Jura waren vorher
Aber sonst sollte es stimmen.
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wenn die beschriebene kranheit einem leberhunt ähnlich ist, kann ich vielleicht n bischen dazu erzählen.
ich kenn ein jacky-mädchen das an leberhunt leidet, solche hunde werden leider oft nicht älter als 2 jahre weil sie oft schon vorzeitig "erlöst" werden und zu forschungszwecken hergenommen werden (hört sich verdammt übel an) das jacky-mädchen ist aber schon älter. toitoitoi
soweit ich weis haben besitzer auch den züchter informiert das lebershunt vorliegt und die zucht eingestellt werden muss, da das eine erbkranheit ist, leider hat sich auch dieser züchter nicht beirren lassen. er hat angeboten ein einschläferung zu zahlen, mehr aber auch nicht...
die kleine hat mittlerweile schon mehrere tausen euro gekostet, verträgt nur käse was die futterauswahl angeht, wird aber liebevoll umsorgt...
- Vor einem Moment
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