Muss man Vermieter erneut um Erlaubnis fragen???

  • Hallo Foris,

    ich brauch mal Eure Hilfe.

    Meiner Freundin ist der Hund verstorben. Sie möchte sich nun einen neuen Anschaffen. Sie hat die Erlaubnis das sie einen Hund halten darf. Muss sie für den neuen Hund wieder eine Erlaubnis einholen. Ist bereits der dritte Hund in dieser Wohnung. Die beiden Vorgänger waren erlaubt.

    Als ich ich 2007 Finja nach Tanjas Tod angeschaft habe, habe ich meinen Vermieter gefragt, ob ich wieder einen Hund anschaffen darf.

    Meine aber damals im Internet gelesen zu haben, das man nach Tod des Hundes nicht erneut eine Genehmigung einholen muss.

    Kann dieses aber heute nicht mehr finden.

    Hat jemand von Euch Ahnung wie das ist.

  • Schau in die Genehmigung. Wurde eine Genehmigung zur Hundehaltung erteilt, dann muß sie nicht erneut nachfragen, wurde eine spezifische Genehmigung erteilt ( Hunderasse/Name), dann muß sie eine erneute Genehmigung beantragen.

  • Schriftlich ist ganz wichtig.
    Ansonsten habe Gerichte das bisher meist so gesehen, dass keine erneute Nachfrage nötig ist, wenn der "Ersatzhund" nicht deutlich größer ist als der ursprünglich genehmigte.
    Also erst Dackelmix dann ein kleiner Terrier geht ohne Nachfrage, für einen Schäferhund müsste aber eine neue Erlaubnis her.

    LG
    das Schnauzermädel

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