Kampfhund darf NIE frei laufen!

  • Hallo,


    ich komme auch aus BW und musste mit meinem ehemaligen Staff einen Wesenstest machen um die Maulkorbbefreiung zu bekommen. Das war halt damals so. Jeder der den Test nicht bestand oder mitgemacht hat musste immer den Maulkorb tragen.


    So sah das damals aus:


    Erst musste der Hund aufn Tisch - mit Maulkorb - und sich von der Veterinärärztin untersuchen lassen. Ohren, Pfoten, den ganzen Körper abtasten etc...!


    Dann durfte er wieder runter, Maulkorb ab. Dann musste ich einem Polozisten mit bellendem Schäferhund entgegenlaufen, mein Hund musste sich ruhig verhalten. Kein Problem.


    Danach: Leute mit/ohne weite flatternder Kleidung, mit/ohne Regenschirm, Mofa mit/ohne Fehlzündung, Leute mit/ohne Fahrrad, Leute mit/ohne Rasseldingern, Kinderwagen.


    Danach mussten wir so tun als ob wir Bus oder Bahn fahren. 5 Polizisten drängten sich um mich und meinen sitzenden Hund. Da er dann an mir hochsprang und die Pfoten auf meinen Schultern ließ, hieß es, dass dies ja toll sei,d ass er den anderen Leuten Platz macht. Die haben gelacht.


    Danach musste ich ihn im Wald an ner Kette anbinden und gehen.
    Keine Ahnung was die da mit ihm gemacht haben, aber es waren 3-4 Polizisten und die Veterinärärztin mit ihrer Hündin dort. Scheints hat er sich gut verhalten.


    Dann auf ein abgezäuntes Grundstück und ihn ableinen und mit ihm Ball spielen. Er sollte abrufbar sein. War er aber erst nach 3-4 mal da dort schon etliche andere Hunde vorher waren und er überall geschnuppert hat. Die haben aber gesagt,d ass dies gar nicht schlimm sei, das würden viele machen. Wieder gelacht.


    Wir haben damals den Wesenstest mit Bravour bestanden.


    Danach gabs dann die Maulkorbbefreiung. Da mir das OA vorm Wesenstest gesagt hat, dass ich mit bestandenem Wesenstest auch ne Ermäßigung der Hundesteuer bekämme bin ich also dort hin und hab nochmal nachgefragt. Auf einmal hieße es, dass ich dann die BH auch noch bräuchte. Wohln Witz? Nee, leider nicht!


    Leinenbefreiung gibbet auch für Hunde mit Wesenstest nur in bestimmten Gemeinden und selbst da muss man vorher erst nachfragen!


    Keine der Gemeinden bei uns hatte mir dies erlaubt, oder wußte Bescheid. Echt wahr, da wird man ärgerlich.
    Also hab ich ihn halt springen lassen wenn ich gesehen habe, dass keiner kommt. Aber auch wenn teils Leute gekommen sind wars kein Problem, da er nicht hin ist und sich auf Entfernung hat ablegen lassen. Darfst halt nur nicht an die falschen geraten, dann geht das schon.


    LG Yvonne

  • @ Peppels & Kleine & eigentlich alle:


    Peppels, du hast ja den Vorgang des Wesenstestes bereits beschrieben. So oder in ähnlicher Form läuft es eigentlich überall ab.
    Zur Befreiung des "Leinenzwangs" und der erhöhten "Kampf"steuer:
    Bei uns(wie es in anderen Bundesländern oder Landkreisen ist weiß ich nicht, könnte aber ähnlich sein) geht man mit bestandenem Wesenstest (der auch vom "außerbayerischen Ausland" ausgestellt worden ist zum entsprechenden Ordnungsamt der Gemeinde. Diese stellt dann beim Landratsamt einen Antrag auf Erteilung des "Negativzeugnisses". Dies wird in der Regel auch aufgrund des Wesenstestes (u.U. mit gewissen Auflagen) erteilt.
    Dieses Negativzeugnis bescheinigt euerem Hund keine gesteigerte Gefährlichkeit und stellt eueren Hund einen ganz "normalen" Hund mit allen Vor- und Nachteilen gleich. Es entfällt -erst dadurch- der allgemeine Maulkorbzwang, der Leinenzwang usw. Natürlich gilt weiterhin die allgemeine Hundeverordnung der entsprechenden Gemeinde.
    Zur erhöhten "Krampf"steuer: Die Hundesteuer unterliegt einer Satzung die von der erlassenden Gemeinde verfügt wurde. Diese Satzung kann jeder sich von der Gemeinde aushändigen lassen. Darun ist ganz eindeutig herauszulesen mit welchem Steuersatz der Hund zu versteuern ist.


    So, ist zwar etwas länger geworden, hoffe aber etwas geholfen zu haben.


    Schönen Tag noch

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