Wie hoch darf die Strafe bei einer Ordnungswidrigkeit sein?

  • LG, Caro,
    deren Hund selbstverständlich niemals nie unerlaubterweise ohne Leine läuft
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    Ich nehme an, du hast auch keinen Dreibeiner.

  • Natürlich meine ich natürliche Personen :headbash: Wieso komm ich eigentlich auf juristische...??? Naja.. bin doch auch ein wenig blond :D


    Aber nach welchem Gesetz kann gegen natürliche Personen ein höheres Bußgeld, als die im Paragraphen 65 als Höchstgrenze von 50000€, verhängt werden? (Für mich rein interessehalber)


    Bentley: ich muss ganz ehrlich sagen, das ich auch schon dreibeinige Hunde gesehen habe, die gut an der Leine laufen. Deshalb sehe ich hier alleine keine Begründung.

  • Jörg, welchen § 65 meinst Du denn? :?
    Höhere Bußgelder findet man zB im Schwarzarbeitsgesetz (bis zu 300.000 €) oder im GWB (bis zu 1 Million €).



    @ bentley: Der Satz war - wie das Smilie eigentlich verdeutlichen sollte - nicht ganz ernst gemeint. :)
    Ich kann mich allerdings nur Jörg anschließen, denn die dreibeinigen Hunde, die ich kenne, sind durch die Leine genausowenig bzw -viel eingschränkt wie ihre vierbeinigen Kollegen. =)


    LG, Caro

  • Es dürfte im allgemeinen klar sein, dass es in einigen Lebensbereichen des Zusammenlebens notwendig ist, Verhaltensregeln gesetzlich aufzustellen und die Nichteinhaltung dieser Regeln unter Strafe - hier Bußgeld - zu stellen. Es dürfte aber auch klar sein, dass grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit dieser Strafe zur "Tat" gegeben sein muss. Und ich persönlich sehe diese Verhältnismäßigkeit bei 150,00 € für den Verstoß gegen die Leinenpflicht nicht.


    Aber was kann man dagegen tun, wenn man ein solches Bußgeld auferlegt bekommt? Nun, ganz einfach, wie bereits Sara ausgeführt hat, sich gegen ein solches Verwarn- bzw. Bußgeld wehren, was allerdings mit der Gefahr verbunden ist, die Kosten letztlich zu erhöhen. Es kann aber auch ganz anders ausgehen, nämlich dass das Gericht die Unverhältnismäßigkeit des Bußgeldes anerkennt und es entweder aufhebt oder verringert.


    Hier mal nur zwei Links zu diesem Thema und die obergerichtliche Rechtsprechung dazu:


    In diesem Rechtsstreit sah das OLG Düsseldorf ein verhängtes Bußgeld bei Verletzung der Leinenpflicht von 250,00 € (Höchstgrenze 100 000,00 €) als unverhältnismäßig an und setzte es auf 20,00 € herab:


    http://www.rabergner.de/verhae…e-leinenpflicht-_299.html


    Das OLG Dresden hat auch schon zu diesem Thema geurteilt (Bußgelder bis zu 400,00 €), und zwar hat es gesagt, dass eine generelle Leinenpflicht ohne Ausnahmen gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, also ein Bußgeld in diesem Fall nicht rechtens ist. Der Beschwerdeführer, in dessen Stadt eine solche generelle Leinenpflicht angeordnet war, wurde vom Bußgeld befreit. Sofern allerdings Auslaufflächen für Hunde im Stadtgebiet vorhanden sind (wie es bei den anderen Beschwerdeführern der Fall war), ist wiederum die Verhältnismäßigkeit gewahrt:


    http://www.kostenlose-urteile.de/newsview3922A.htm


    Ich persönlich würde mich gegen ein solches in meinem Augen zu hohes Bußgeld wehren, da ich der Meinung bin, dass man kein Unrecht in diesem Staat ändern kann, wenn man sich alles gefallen lässt. Ein wenig Eigeninitiative muss man dann schon entwickeln und sich solchen Auswüchsen von bürokratischem Schwachsinn entgegenstellen. Für mich sind solche Bußgelder in der Höhe als wohlgemerkt erste "Bestrafung" ein weiteres Zeichen für den seit ca. 10 Jahren immer weiter wachsenden "Anti-Hunde-Wahn" der Kommunen.

  • Zitat

    Jörg, welchen § 65 meinst Du denn? :?
    Höhere Bußgelder findet man zB im Schwarzarbeitsgesetz (bis zu 300.000 €) oder im GWB (bis zu 1 Million €).

    Sorry... ich bin heute völlig verwirrt :lol: Ich wollte auf die Bußgeldvorschrift verweisen.


    Schwarzarbeit ist doch aber keine Ordnungswidrigkeit mehr, sonder eine Straftat :???: Oder hab ich nicht aufgepasst?


    Naja, eigentlich ist das auch nur nebensächlich ;)

  • Zitat

    (...)


    Ob jetzt natürlich hier im Fall 150€ gerechtfertigt sind ist sicher eine Auslegungssache seitens der Gemeinde. However, wenn Leinenpflicht besteht, dann ist es egal ob 35€ oder 50000€, sie besteht. Ein Verstoß ist ein Verstoß. Scheinbar schwindet die Schmerzgrenze bei vermeintlich kleinen Verstößen immer mehr, was mich sehr nachdenklich über unsere Gesellschaft macht. Sicher hab ich auch schon gegen das ein oder andere verstoßen, aber wenn ich dafür zahlen muss dann beschwer icih mich nicht.
    (...)



    :irony2:


    Wie schön, dass die Schmerzgrenze eines Hundes sich an alle städtischen Regeln und Vorschriften hält.

  • Hauptsache mal dumm daher brabbeln, nich wahr ;)


    Der Hund hat sich ja nicht selbst abgeleint oder? Aber darum gehts ja auch gar nicht und wenn Du aufmerksam meine Beiträge dazu gelesen hast, dann hast Du ja sicher bemerkt dass das mit der "Schmerzgrenze" nicht auf die TE gemünzt war.

  • Zitat

    Hauptsache mal dumm daher brabbeln, nich wahr ;)


    Der Hund hat sich ja nicht selbst abgeleint oder? Aber darum gehts ja auch gar nicht und wenn Du aufmerksam meine Beiträge dazu gelesen hast, dann hast Du ja sicher bemerkt dass das mit der "Schmerzgrenze" nicht auf die TE gemünzt war.


    Wie soll man es denn bei aufmerksamen Lesen verstehen?


    Für mich klingt besonders dieser Satz:


    Zitat

    (...) However, wenn Leinenpflicht besteht, dann ist es egal ob 35€ oder 50000€, sie besteht. Ein Verstoß ist ein Verstoß. (...)


    sehr danach, als würde hier auch die Schmerzgrenze der TS angesprochen werden.


    Die Frage der TS zielte aber auf die Verhältnismäßigkeit ab.


    Würdest Du dich auch nicht über das Bußgeld beschweren, wenn es keine Freilaufzonen in erreichbarer Nähe gäbe?

  • Zitat


    Würdest Du dich auch nicht über das Bußgeld beschweren, wenn es keine Freilaufzonen in erreichbarer Nähe gäbe?

    Nein, warum auch?

  • Nu wenn ich mit meinem Hund in einem Bereich laufe, in dem Leinenpflicht besteht und meinen Hund nicht anleine und dann erwischt werden, dann ist es Pech für mich und ich habe es billigend in Kauf genommen, das es passieren kann, das ich erwischt werde. Hätte ja auch meinen Hund anleinen können. In der Regel wird doch auch erst ein Verwarnungsgeld - meist um die 35 € verhängt. Aber eine Verwarnung ist ja nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem Bussgeld.
    Lasse ich mich dann mehrfach von dem selben Beamten erwischen, dann muss ich auch damit rechnen, das dieser irgendwann mal nicht mehr mit dem Verwarngeld um die Ecke kommt, sondern das Bussgeldverfahren einleitet. Dann kann ich immer noch Einspruch erheben, aber mal davon ab, das ist immer noch meine Schuld, das ich erwischt wurde.


    Ich habe das Gefühl, das viele Strafgelder einfach erhöht werden, weil die geringeren Beträge keinen mehr gejuckt haben. Die Leute hatten ihre 20 - 35 Euro schon in der Hosentasche und wenn sie erwischt wurden, habe sie es einfach rausgeholt und sind weiter gegangen. Diese hohen Summen sollen doch auch einen abschreckende Wirkung haben und häufig haben sie das auch.

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