HILFE - MEIN (EX)FREUND WILL MIR MEINEN HUND WEGNEHMEN !

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  • Ich denke auch, dass es rechtlich gesehen keine Probleme geben wird. Problematisch wird es, wenn er den Hund "entführt", dann dauert es und dauert bis irgendein Richter darüber entscheidet, und dann wirds auch kritisch "weil dem Hund ja nach (spekulativen/fiktiven) 6-10 mon. bei ihm, nicht schon wieder so ein hin und her zugemutet werden kann".

    Was die Wohnung betrifft sehe ich das genau wie meine Vorschreiber, wieso solltest du jemandem, der bei dir kostenlos gewohnt hat und der dich jetzt bedroht, eine wohnung suchen?
    Er hat dir gedroht dir den Hund wegzunehmen und du willst ihm ne Wohnung suchen?
    Ganz ehrlich, ich hatte vor Jahren eine ähnliche Situation, ich habe Schluß gemacht, dann ging der Typ in meiner Wohnung auf mich los, und auf meinen damaligen Hund der mich verteidigen wollte. als der Hund schrie brannte mir die Sicherung durch, ich bin total ausgerastet. Im Anschluß habe ich die Wohnung mit meinem Hund verlassen (er war noch drin) und die Polizei angerufen, dass er in meiner Wohnung ist, mich angegriffen hat und ich gerade so unter einsatz von Gewalt aus der Bude geflüchtet bin, sie sollen ihn bitte da raus holen.
    Das dauerte keine 5 min. da waren die da, und weitere 5min. später war der Kerl da raus.
    Es ist überhaupt kein Problem jemanden polizeilich aus der Wohnung entfernen zu lassen. Tausch das Schloß und beantrage auch gleich ne einstweilige Verfügung, dass er sich dir und deiner Wohnung nicht nähern darf- tut ers doch macht er sich strafbar.

    Laß dich nicht einschüchtern! Manchmal muss man zu härteren Mitteln greifen... ist leider so. Aber bitte wirf ihn raus, besser gestern als heute und such nicht noch ne Wohnung für so jemanden! Der wird immer ne neue ausrede haben, zu teuer, zu dunkel, zu weit weg...die Arge zahlt viellt. den Umzug gar nicht solange er bei dir untergebracht ist (ich meine ich hätte neulich sowas gelesen) usw. Das zieht sich so nur raus.

    Alles, alles Gute!
    Susanne

  • sorry, ich muss mich da noch mal einklinken:

    auch, wenn das für den laien schwer verständlich ist: ein richter geht NICHT danach wo sich wauzi denn nun wohl fühlt. er hat sich schließlich an gesetze zu halten. und dort gibt es klare regelungen bezüglich "sachen". tier sind zwar keine sachen mehr, werden aber wie solche rechtlich behandelt. es kommt damit nur auf die eigentumsverhältnisse an. und eigentum erwirbt man NICHT durch einen kaufvertrag. im falle einer scheidung werden tier damit sogar nach der sogannten hauratsverordnung "abgewickelt".

    trotzdem: ich würde mir anstelle der te keine sorgen machen. pass auf wauzi auf, schmeiß männe raus und wer er meint, er möchte wauzi haben, dann soll er mal schön zum gericht gehen. da würde ich mich an deiner stelle glatt drauf freuen ;)

  • Zitat

    Laß dich nicht einschüchtern! Manchmal muss man zu härteren Mitteln greifen... ist leider so. Aber bitte wirf ihn raus, besser gestern als heute und such nicht noch ne Wohnung für so jemanden! Der wird immer ne neue ausrede haben, zu teuer, zu dunkel, zu weit weg...die Arge zahlt viellt. den Umzug gar nicht solange er bei dir untergebracht ist (ich meine ich hätte neulich sowas gelesen) usw. Das zieht sich so nur raus.

    :gut:

    Je länger sich die Debatten hinziehen, desto mehr wird er getroffen sein, wenn er letztendlich den kürzeren zieht. Also raus mit ihm und Schlösser austauschen, so schnell wie möglich.
    Und ja, weih auch deine Nachbarn ein und sag ihnen, dass er im Haus nichts mehr verloren hat. Vielleicht kannst du ihnen sogar deine Nummer geben, so dass sie dich anrufen können, falls er dir auflauern sollte.
    Alles Gute.

  • Zitat

    sorry, ich muss mich da noch mal einklinken:

    auch, wenn das für den laien schwer verständlich ist: ein richter geht NICHT danach wo sich wauzi denn nun wohl fühlt. er hat sich schließlich an gesetze zu halten. und dort gibt es klare regelungen bezüglich "sachen". tier sind zwar keine sachen mehr, werden aber wie solche rechtlich behandelt. es kommt damit nur auf die eigentumsverhältnisse an. und eigentum erwirbt man NICHT durch einen kaufvertrag. im falle einer scheidung werden tier damit sogar nach der sogannten hauratsverordnung "abgewickelt".

    hmm, ich habe in meinem Bekanntenkreis einen Deutschen, wo aber genau so geurteilt wurde.
    Der Hund gehörte ihm, er hatte ihn mitgebracht in die Beziehung, die warf ihn raus während er auf Montage war, als er heimkam war da bereits der neue eingezogen. Er wollte den Hund mitnehmen, sie verweigerte die Herausgabe. Er ging zum Anwalt, es wurde Klage eingereicht, über 1 Jahr später kam es zur Verhandlung, Ergebnis: Der Hund wurde ihr zugesprochen, weil er jetzt schon über ein Jahr bei ihr lebte und sie auch davor eine Bezugsperson war, ein weiterer Wechsel sei nicht im Sinne des Hundes.
    Das liegt nämlich auch alles immer etwas im Ermessen des Richters...sowie eben die Auslegung aller Gesetze immer Interpretations- und Ermessensspielraum läßt- andernfalls könnten sich Anwälte und Richter wohl kaum so gut zoffen. Passieren kann einem das jedenfalls.

    lg susanne

  • sei mir nicht böse - ich bin vom fach und kenne auch solche fälle.

    zum einen müsste man das urteil ganz genau lesen. zum anderen wird und kann kein richter klare gesetzliche regelungen -nämlich die des eigentumserwerbs- außer acht lassen. außer er möchte eine zweite instanz riskieren oder sich lächerlich machen. hunde werden ganz klar nach eigentumsrechtlichen maßstäben beurteilt und ich habe es nie anders erlebt. ich kann mir aber vorstellen, dass dort etwas anderes gelaufen ist. nein, ich bin mir sogar sicher. zum anderen hätte dein bekannter dann wohl eher den weg einer einstweiligen verfügung gehen sollen, denn ein jahr ist ein wenig lange. oder aber er konnte nicht beweisen, dass es sein hund war. da gibt es wirklich viele dinge, die eine rolle gespielt haben könnten.

    aber hundeswohl wohl eher nicht!

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