Jagen/Hetzen Gesetzliche Bestimmung?

  • Ich habe ja nunmal einen sehr ignoranten Hundehalter hier in meiner Nachbarschaft, der dem ganzen gestern mal wieder die Krönung aufsetze.

    Ich versuche möglichst wortgetreu wiederzugeben was er mir gestern sagte:

    "Ach und da musste ich vorhin an Sie (Anm.:war an mich gerichtet) denken. Da kam der Herr B mit der C. Und hat sich davorne hingestellt und wie eine Maschiene die Bälle geworfen und die C ist geflitzt und hat die Bälle gebracht. Ich bin dann hier rum gegangen (Anm: Er zeigte auf die etwa 30 Meter breite und 7 Meter tiefe Brombeer-Gestrüppe-Ecke) und meine ist da rumgeflitzt und im Kreis und vor und zurück nach den Kaninchen und war auch beschäftigt. Da muss man nicht mal Bälle werfen, dass der Hund beschäftigt ist. So kriegt man den auch müde".

    So, ich war mal wieder sprachlos. Da er relativ unbelehrbar aber wohl Polizist war, geht es bei ihm nur mit Gesetzen.

    Im Tierschutzgesetz habe ich jetzt Paragraph 3 Absatz 8 gefunden:

    Zitat

    ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern

    Ist das eine Passage, die Jagen verbieten würde? Der Herr kapiert es einfach auf nette Art nicht, dem muss man mit harten Fakten kommen, sonst findet der das super und lustig (und geht extra darum, damit sein Hund jagen kann!). Ich aber nicht und vor allem sind 5 Hunde auf der Wiese, seiner geht jagen und die anderen natürlich gucken, was der da so bellt und quieckt im Gestrüpp (herrlich spur- und sichtlaut der Hund).

    Edit: Beim weitersuchen habe ich im Hessischen Gesetz was gefunden:

    Gefahrenabwehrverordnung
    über das Halten und Führen von Hunden
    (HundeVO)


    Zitat

    2) Gefährlich sind auch die Hunde, die

    1. einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,

    2. ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

    3. durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder

    4. aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen

    Punkt 1 macht der Hund dauernd (vorhin auch wieder einen Jogger angesprungen - der nicht begeistert war) allerdings nicht böse, sondern definitiv zum spielen.

    Aber Punkt 3 wäre doch das klassische Kaninchenjagen oder?

  • Da ich ja mal mit einer Anzeige gerechnet habe, weil Paco einen Kaninchenbau angebellt hat und ein Nachbar meinte mien Hund würde Kaninchen jagen ...

    Ich habe beim OA angrufen und mich erkundigt:
    Kaninchen dürfen gejagt werden, auch wenn der Hund nicht von einem Jäger gehalten wird und somit jagdtauglich ist!
    Kaninchen sind (in NRW zumindest) eine Plage und deswegen gibt es keine "Strafen" für das jagen von Kaninchen!

    Das gilt aber NUR für Kaninchen.

  • Ich denke da ist noch weiter fein zu unterscheiden zwischen dem mutwilligen Jagen, also dass eine defentive Jagdabsicht seitens des Halters vorliegt und dem "Jagdinstinkt". Ginge es rein nach dem Instinkt, würden ausnahmslos alle Hunde unter diese Klausel fallen.

    Betrachte den Wortlaut bitte nochmal genauer - "Ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen", das hebt eine eindeutige Absicht des Halters hervor, andernfalls würde da stehen "Wenn das Tier ein anderes Tier hetzt".

    In wie so vielen Fällen geht um es die richtige Lese- und Interpretationsweise.

    Die Hessische HundeVO im Punkt 3 ist dagegen ziemlich schwammig formuliert, was natürlich dem OA einen breiteren Spielraum bietet und man selbst ziemlich nachteilig dasteht. Dem kann man gegebenfalls entgegenwirken mit Zeugenaussagen, dass der Hund nicht jedesmal bzw. unverhältsmäßig häufig im Vergleich zu Artsgenossen andere Tiere hetzt/jagt/reisst oder mit einem nachweisbaren Anti-Jagd-Training.

  • Delibutus: Guter Einwand. Ein wenig aufgefallen war mir das schon, habe es aber (weil ich es natürlich gerne so lesen wollte) auf Gesetzsprache geschoben und verdrängt.

    Ich habe eben mal bei der Stadt angerufen. Also das OA hier beruft sich bei stöbernden und jagenden Hunden wohl auf den Paragraphen, der besagt, dass sich Hunde unter Aufsicht ihrer Halter aufzuhalten haben (und damit deren Einflussbereich, der beim Jagen nicht mehr gegeben ist) und auf den oben zitierten Paragraphen bezüglich hetzens.

    Allerdings kenne ich nur Fälle, wo mal gemahnt wurde, richtig durchgreifen tut hier wohl keiner.

    Wenn ich den Paragraphen so lese, wie Delibutus ihn interpretiert, werde ich damit wohl nicht weit kommen bei Herrn Ignorant. Die Frage ist, wie kann ich ihm sonst klar machen, dass sein Jagen echt unmöglich ist, und er endlich anfangen soll, mit seinem Hund was anständiges zu machen.

    Ich geh ihm schon allmählich aus dem Weg, leider ist diese kleine Hundewiese hier toll, 4-6 Hunde, die sich gut verstehen treffen sich dort und seiner geht irgendwann jagen und alle machen mit. Ich hab dann immer meine Schaff, dass Lena bei mir bleibt, weil diese Spur- und Sichtlaute machen sie natürlich auch wuschig.

    Klar, das mit Lena ist mein Problem, aber ich finds trotzdem unmöglich, dass ein Hundehalter eine solche Einstellung vertritt.

    Tamee: Das ist ja interessant mit den Kaninchen. Ob es sinnvoll ist, steht allerdings wieder an anderer Stelle. Klar, mal nen Bau ankläffen - ist die eine Sache. Aber ein Hund, der täglich Karnickel jagen geht, weil er es darf kann es ja irgendwie auch nicht sein. Irgendwie fehlt mir der gesunde Menschenverstand in allen Verordnungen....

    Edit: Delibutus: Was mir noch aufgefallen ist: Du redest vom Instinkt. Ja, den haben alle. Aber nicht jeder Hund, der Jagtinstinkt hat, geht auch effektiv jagen. Ist es nicht schon fast mutwillig, wenn ich extra da lang gehe, damit mein Hund jagt und ihn jagen lasse, damit er schön müde ist?

  • Ich habe es wohl erstmal vor allem Falsch gelesen, dass hier der Angeklagte wohl dein Hund sein sollte der Kanichen jagt. Ich habe mir ein wenig mehr Zeit genommen und den Text nocheinmal durchgelesen, also du möchtest Tierschutzrechtlich gegen den anderen Hundehalter vorgehen, dessen Hund jagt. Dein Hund dabei bleibt hiervon in allen Punkten unberührt?

    Da helfen nur im Umkehreffekt auch Zeugenaussagen die nur eben in diesem Fall gegen den Angeklagten Hundehalter zielen, dass hierbei Tiere unverhältsmäßig gejagt werden, der Hundehalter dem nicht vorbeugt und generell gefahr für andere Tiere durch das Jagdverhalten auftreten könnte.

    Nur ist es hier in beiden Fällen ziemlich unverhältsmäßig für das Deutsche Rechtssystem, was du generell tun könntest wäre eine Anzeige beim OA bzw. eine Meldung beim Tierschutzbund. Vielleicht kommt dann jemand fachkundigers vorbei und kann dir beistehen betone vor allem das "mutwillige Jagen lassen".

  • Richtig. Es geht nicht um meinen Hund. Mich ärgert ein ignoranter Halter, der seinen Hund nicht erzieht, nicht abrufen kann, der nicht hört und 2-3 mal täglich Kaninchen jagen geht, weil sein Halter ihm zuguckt, wie schön er spielt und mir wörtlich gesagt hat "das ist ja alles schön und gut und richtig was Sie mit ihrem Hund machen, aber mir ist das zu anstrengend, ich guck ihr lieber zu".

    Der Hund geht nur an der Leine bis zu der Wiese, da die relativ geschützt liegt, darf sie da frei laufen und spielen und eben jagen - und dann muss sie wieder an die Leine für den Heimweg, weil sie in Gärten hüpft, Menschen anspringt etc.

    Mir tut der Hund leid und mich ärgert es, von ihm täglich ausgelacht zu werden, was ich alles mit meinem Hund veranstalte, damit sie eben NICHT jagen geht.

    Ich will ihn nicht anzeigen, ich will ihm auch nicht nachhaltig schaden. Ich würde ihm nur gerne mal ein paar Konsequenzen zeigen, damit er vielleicht endlich mal aus seiner bequemen Haltung raus kommt. Denn letztlich ruiniert er im Moment den Ruf von uns allen hier im Viertel - weil sein Hund jagt, sein Hund nicht hört und sein Hund vorbeilaufende Passanten anspringt (wie heute wieder geschehen mit einem Jogger).

    Im Moment findet er es toll und lustig und bequem, dass sie jagen geht. Die hüpft dann so schön rum, ist beschäftigt und Herrchen hat seine Ruhe. Mit Erklährungen denken sie doch mal an die Hasen oder so bin ich noch nicht weit gekommen, da argumentiert er nur, dass sie die ja nie kriegt.... Und mit 30 gegen einen >60 jährigen zu argumentieren (der es ja auch nicht wirklich einsehen will) ist ohne stichhaltige Texte sehr schwer.

  • Außer den vorliegenden Gesetzen und der HundeVO sind mir keine weitergehende Gesetze bekannt bei denen du in so einem Fall dem Hundehalter von seiner Ignoranz überzeugen kannst. Wenn es nicht mit freundlichen Gesprächen oder Drohungen nicht mehr geht und du den Hundehalter nicht irgendwie schaden oder rechtlich melden willst, dann sehe ich ziemlich Schwarz.

    Vielleicht kannst du ja mit den anderen Hundehaltern/Tierfreunden zusammenschließen und so gemeinsam als "Interessengruppe" versuchen den Hundehalter von seinem Fehlverhalten zu überzeugen.

  • Hallo Faesa,
    ich würde mich bei der unteren Jagdbehörde erkündigen. Da ein Jagdbevollmächtigter ( Jagdpächter etc.) einen jagenden / hetzenden Hund erschießen darf, muss die gesetzliche Bestimmung auch im Jagdgesetz stehen.

    Zitat

    Ich habe beim OA angerufen und mich erkundigt:
    Kaninchen dürfen gejagt werden, auch wenn der Hund nicht von einem Jäger gehalten wird und somit jagdtauglich ist!
    Kaninchen sind (in NRW zumindest) eine Plage und deswegen gibt es keine "Strafen" für das jagen von Kaninchen!

    Das gilt aber NUR für Kaninchen.

    Würdest du noch einmal beim OA anrufen und fragen, wie ich meinen Hund den Unterschied zwischen Kaninchen und Hase beibringen soll? Den Unterschied kennen viele HF nicht. :D

    Gruß Günter

  • Warum die bei uns einen Unterschied zwischen Kaninchen und Hasen/Katzen/Vögel etc. machen, das verstehe ich nicht. Und: Ich habe keinen blassen Schimmer wie man das einem Hund klar machen soll. Er darf nur auf Kommando jagen??? Keine Ahnung, im Prinzip ist mir das auch egal ...
    Ich habe ganz einfach aus neugier angerufen und gefragt.

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