
Wohnung als Geschäftsraum/Büro genutzt- Haltungsverbot?
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Gast28654 -
22. Januar 2009 um 15:54
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Hallo liebe Foris,
ich hab da mal eine Frage, vielleicht hat sich ja einer von euch schon mal damit befasst und kann mir sagen, in welchem Gesetz ich das uU nachlesen könnte.
Zur Frage: Wir planen die Anschaffung eines Hundes. Die erste (mündliche) Anfrage bei der Wohnungsverwaltung ergab eine negative Antwort jetzt wollten wir es mit einer etwas längeren schriftlichen Anfrage und zusätzlich der Einverständniserklärung aller Mitmieter versuchen.
Bis auf einen haben auch alle unterschrieben, der eine (nennen wir ihn Mr. X) hat uns erst mündlich zugesichert zu unterschreiben, ist damit dann 2 Wochen lang nicht in die Pötte gekommen und hat es sich nun doch anders überlegt.
Die Begründung: Mr. X arbeitet von zu Hause aus. Da er teilweise auch Kundengespräche hat, braucht er absolute Ruhe.
Ich denke, von der Lärmbelastung her wird sich das für ihn nicht großartig ändern, weil er direkt gegenüber wohnt und nur unsere Küchen aneinander grenzen - ein Raum, zu dem der Hund wahrscheinlich sowieso keinen Zutritt hätte.
Damit stehen für mich zwei Dinge gegeneinander: Einerseits macht das Leben nun mal Lärm, ob ich jetzt einen Hund, ein Kind oder einen Papagei hab oder aber wir weiter hier zu zweit wohnen. Letztlich gilt der Hund doch aber als Teil der Lebensqualität, oder nicht?
Und muss ich mich in meiner Lebensqualität einschränken lassen, wenn EIN Mitmieter seine Wohnung als Geschäftsraum/Büro nutzt? Oder "gilt" diese (seine) Ausrede einfach nicht?Wäre echt super, wenn ihr mir helfen könntet...
Liebe Grüße, lynya - Vor einem Moment
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Hallo,
unabhängig davon, was die Mitmieter wollen oder nicht, entscheiden tut über die Zustimmung der Vermieter.
Die Zustimmung der Mitmieter stellt rechtlich ohnehin ein gar-nix dar, das heisst, die Mitmieter könnten sich dann trotzdem beim Vermieter über den Hund beschweren, die Miete kürzen bei Beeinträchtigungen usw.. Das wollen viele gewerbliche Vermieter und Wohnbaugenossenschaften einfach nicht riskieren. Daher gehe ich davon aus, dass Dir die Erklärung der Mitmieter nichts bringt. Effektiver ist oft, beim Vermieter nachzufragen, unter welchen Bedingungen man aus dem Mietvertrag raus kann, weil man die Ablehnung nicht akzeptiert. Wenn der Vermieter dann mit Dir als Mieter zufrieden ist und ohnehin Leerstand hat, wird er sich es vielleicht nochmals überlegen, ob der die Kröte "Hund" schluckt, um Dich als Mieter zu halten. Sonst hilft nur umziehen.
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Ja, dass die Hausverwaltungen das immer noch selber entscheiden ist mir klar. Nur werden die ja (wenn Mr. X nicht unterschreibt) genau mit seinen Argumenten kommen: Das er dadurch gestört wird. Gestört wird er ja aber nur, weil er in einem Mehrfamilienwohnhaus arbeitet.
Und genau das ist meine Frage: Kann mir aufgrund dieses Umstandes die Hundehaltung verboten werden? -
Die Hundehaltung ist Dir verboten.
Dein Vermieter braucht keinen Grund, um die Erlaubnis zu verweigern.
Er kann Dir wegen dem Mitmieter die Erlaubnis verweigern, er kann es aber auch ohne jede Begründung tun. Und üblicherweise wird er es ohne jegliche Begründung tun, weil eben Häuser mit Hund mehr Ärger machen als Häuser ohne Hund, warum sollte er es Dir genehmigen?
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Darum geht es doch gar nicht. Es geht um die Frage: Darf die Tatsache, dass eine Mietpartei im Haus ihre Wohnung hauptsächlich als Büro nutzt der Grund dafür sein, dass Hundehaltung verboten wird (eben wegen eventueller Störungen)?
Diese Frage möchte ich doch nur beantwortet haben, ganz egal, was da jetzt sonst noch für Gründe im Spiel sein könnten oder ob der Vermieter mir die Gründe erläutern will oder nicht.
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Mal abgesehen davon, ob Dein Nachbar das darf (ich glaube zwar nicht, das ist Eigentümersache) wirst Du auf Dauer mit einem feindlich gesonnen Nachbarn nicht glücklich, da ist Stress vorprogrammiert
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Naja, unbeliebt hat er sich hier unter den Mietparteien gemacht, schon vorher. Und nun umso mehr. Aber auch das ist nicht Thema...
Weiss jemand, wo man so etwas nachschlagen kann?
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Auch wenn dir restlichen Mieter unterschreiben - was ist wenn sich gerade der eine dann beschwert wenn der Hund endlich da ist? Dann heisst es - neue Wohnung oder Hund wieder weg.
Irgendwo hier im Forum gibt es einen Thread, wo eine Userin vor genau dieser Entscheidung gestanden hat, weil sich EIN Mieter wegen des angeblichen Lärms beschwert hat. (Sie ist dann umgezogen).
Egal ob der Herr nun von zu Hause arbeiten darf oder auch nicht. Wenn der sich später beschwert - begründet oder nicht - könnte es sein das man die HH vor der oben genannten Entscheidung stellt.
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Nochmal: der Hauseigentümer entscheidet über Hundehaltung, der Nachbar hat da nichts zu sagen, kann höchstens im Vorfeld deren Entscheidung beeinflussen.
Wird positiv beschieden: hast Du einen Feind gegenüber, der Dir das Leben sauer machen wird und durch evtl. Beschwerden und Mietminderungsandrohungen die Entscheidung der Eigentümer rückkgängig machen kann. Und dann hast Du ein Problem: ausziehen oder Hund weggeben.
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Okay, vergesst einfach mal die ganze Geschichte drumherum...
Ich möchte einfach nur wissen: Kann Hundehaltung verboten werden, weil eine Mietpartei, die ihre Wohnung als Büro nutzt, sich dadurch gestört fühlt?
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