Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
War ein kurzes Vergnügen ......
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Hallo,
bin zwar nicht die Themenstarterin, habe aber das:
https://www.dogforum.de/fpost7450605.html#7450605
gefunden.
Hilft vielleicht etwas weiter...
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21. Januar 2009 um 19:22
schau mal hier:
War ein kurzes Vergnügen ...... - Vor einem Moment
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Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
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LG Steffi mit Buddy
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Mich würde die ganze Geschichte auch brennend interessieren!
Und schaut, dass ihr das Geld wieder bekommt und wenn es Probleme gibt gleich auch noch ne Rechnung über die gefahrenen 400km schreiben!!!
Ok, ich kenne die ganze Geschichte (noch) nicht, aber bei sowas geht mir die Hutschnur hoch. -
Also ist der Hund über den Tierschutz vermittelt und da ist es so, dass bei Rückgabe nichts erstattet wird. Wobei es ja nicht von den neuen Besitzern kam sondern von der Vorbesitzern und da sind die Regeln sicherlich anders. Aber hinterher wenn man keine Beweise hat kann man es natürlich auslegen wie man es will.
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Sorry habe vergessen, dass nicht alle die Geschichte von Anfang an kennen.
Also, der Hund wurde im Internet von einem Tierschutzverein angeboten.
Die Besitzer, bei denen der Hund lebte, hatten sich getrennt. Die Frau wollte den Hund vermitteln, der Mann nicht! Das haben wir jedoch erst nach der Vermittlung erfahren.
Der Besitzer hat uns nämlich an dem Abhol- Abend angerufen und gesagt er möchte den Hund wiederhaben und er hätte ihn nicht vermittelt wenn es nach ihm gegangen wäre. Also haben wir den Hund dem Besitzer und NICHT dem Verein wiedergegeben, weil meine Ansprechpartnerin beim Tierschutzverein an dem Abend eingeladen war und nicht an ihr Handy gegangen ist.Jetzt beruft sich die Dame darauf, dass im Vertrag steht, der Hund würde bei NICHTGEFALLEN kostenlos an den Verein zurückgegeben.
Dabei ist das überhaupt nicht so dass mir der Hund nicht passte!!!
Jetzt ist es glaub ich etwas klarer , oder?
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oh je, das ist ja mehr als doof gelaufen.
du hast also einen vertrag mit der orga und den hund beim ehemaligen halter abgeholt, oder bei der orga?
mit dem halter habt ihr beim zurückbringen des hundes nichts schriftliches aufgesetzt?
sorry, dass ich noch mal nachfrage.
gruß marion
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Aber wenn der Mann der Orga bestätigt, das die Frau den gemeinsamen Hund ohne sein Einverständniss vermittelt hat bzw. dem Heim zum vermitteln gegeben hat, ist doch das ganze da schon ungültig, oder ?
Dann müsste dir die Orga das Geld ja erstatten, die haben da ja schon nicht rechtens gehandelt.

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Zitat
Dann müsste dir die Orga das Geld ja erstatten, die haben da ja schon nicht rechtens gehandelt.
ich fürchte nicht. kommt eben drauf an, was genau im vertrag steht.
gruß marion
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Dachte bei einer Orga ist es wie beim Tierheim, man hält den Hund erst mal ein paar Tage/Wochen und wenn man ihn dann übernehmen sollte zahlt man die Schutzgebühr. So kenne ich es zumindest
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Eine Frechheit!
Hat die Orga für den Hund einen Abgabevertrag mit den Besitzern gemacht? Hast du diesen gesehen? Wurde bei dir, bevor der Hund geholt wurde, eine Vorkontrolle gemacht? Was ist die genaue Aussage der Orga zu deinem Wunsch, die Schutzgebühr zurück zu bekommen?
Natürlich würde mich es auch brennend interessieren, darf man das hier schreiben?
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Soweit ich weiß haben die Besitzer KEINEN Abgabevertrag. Sie selbst haben den Hund vor 6 Monaten von dem Verein übernommen.
Und da man sich laut Vertrag an den Verein wenden muss, wenn man den Hund wieder abgeben möchte, haben die sich an den Verein gewandt und die haben den zur Vermittlung freigegebn. Sowohl Treffen als auch Telefonate wurden immer nur mit den Besitzern geführt. Es hat keine Vorkontrolle gegeben. Den Hund haben wir bei den Besitzern abgeholt. Es war niemand vom Verein anwesend.Ich dachte auch, dass die Schutzgebühr erst nach ein paar Tagen bezahlt wird, wenn alles gut geht, aber die Frau vom Verein drängte darauf dass ich vor der Abholung den Vertrag unterschreibe und die Schutzgebühr überweise, sonst dürfte ich den Hund nicht abholen.
Der Paragraph auf den sich der Verein bezieht ist folgender:
Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, das Tier kostenlos an die ................zurückzugeben, wenn aufgrund von Mängeln charakterlicher oder gesundheitlicher Art, ein Zusammenleben mit dem vermitteltem Tier nicht möglich ist.
Aber wie gesagt, ich habe den Hund nicht aus NICHTGEFALLEN zurückgegeben.
- Vor einem Moment
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