"Diensthund" vs VPG Hund

  • Super, dankeschön!


    Zitat

    eine Sachkundeprüfung gemäß §34 a Gewerbeordnung ist nötig.


    Wer muss die Sachkundeprüfung haben?
    Der Diensthundeführer - also quasi jeder der in der Firma arbeitet und ab und an nen Hund zugeteilt bekommt oder nur der Inhaber der Firma?
    Dabei ist dann also quasi auch egal wie und wo diese Hunde gehalten werden?
    Und ist dabei egal WER bzw. auch WO diese Hunde ausgebildet werden?


    Vorallem wundert es mich, da irgendwie ja "Jeder" bei so einer Firma sich anstellen lassen kann...und somit auch "jeder" nen Diensthund zugeteilt bekommen kann, oder hab ich das falsch verstanden?


    Dankeschön für deine Hilfe,


    Nina

  • Um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu können, muss man den Sachkundenachweis haben, auch wenn man ohne Hund tätig ist, der Inhaber einer solchen Firma braucht eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung.
    Weiterführende Schulungen finden meist unternehmensintern statt.
    Hunde sollen möglichst nicht irgendwie zugeteilt werden, sie sollen ein Team mit ihrem Hundeführer sein.
    Bei den meisten Unternehmen bringen die Hundeführer ihre eigenen Hunde mit.
    Manche Unternehmen geben auch Wachhunde zum Kunden, die dort das Gelände selbstständig bewachen.
    Als Mindestanforderungen an die Haltung gilt auch bei solchen Hunden die Tierschutz-Hundeverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/index.html .


    LG
    das Schnauzermädel

  • Dankeschön!


    Ja leider ist das bei dem Sicherheitsdienst leider nicht so. Die Hunde werden auf einem Gelände in Zwingern gehalten und dann so zugeteilt.
    Die eigenen Hunde können ausgebildet werden, die haben aber eben auch Firmeneigene Hunde.
    Das wechselt scheinbar, denn der Typ hat mal seinen eigenen (nicht ausgebildeten) beim Wachdienst dabei und manchmal auch einen anderen/das scheint zu variieren welcher Hund mal dabei ist und mal nicht bzw. mal ist auch garkeiner dabei.
    Das hatte mich nämlich auch sehr gewundert, zudem die Haltungsbedingungen und die Ausbildung des Diensthundes.
    Vorallem da manchmal ein nichtausgebildeter junger Hund (12Monate) mitgeht und manchmal ein Ausgebildeter.
    Zudem der 12 Monatiger noch ausgebildet werden soll aber auch keine grundausbildung erhalten hat.
    Wo genau die Hunde ausgebildet werden weiß ich nicht, ich habe allerdings gehört das es nicht in irgendeinem Verein oder so geschieht sondern scheinbar von "Selbsternannten" Trainern. Ganz genau weiß ichs aber nicht.
    Das macht mich eben Stutzig...


    Und die Haltungsbedingungen unter denen die Hunde gehalten werden scheinen auch recht am "Rande" zu sein, vorallem weil ich weiß das viele Diensthunde der Bupo und des Zolls mit Familienanschluss ganz normal leben bzw. auch leben können.
    Diese Hunde aber nur ungerne bzw. einige auch besser gar nicht.


    Nina

  • ganz davon zu schweigen dass private sicherheitsunternehmen so gut wie keine rechtlichen grundlagen zum einsatz von hunden haben. diese hunde dürfen lediglich abschrecken, mehr nicht!


    und wenn eine sicherheitsfirma was anderes erzählt ist es eine unseriöse oder eine die sich gern mächtiger darstellt als sie ist. und das tun viele


    private sicherheitsunternehmen haben nicht mehr rechte als jeder andere auch. sie dürfen lediglich das hausrecht durchsetzen und sich in notwehrlagen verteidigen oder nothilfe leisten. dazu dürfen sie jemanden der auf frischer tat betroffen wird solange festhalten bist die polizei eintrifft.


    mehr nicht! und ich finde es immer wieder erschreckend wie sehr manche "dienst"hundeführer bei sicherheitsunternehmen über ihre eigentlichen rechtlich zulässigen maßnahmen hinausgehen und sich als hilfspolizei aufspielen.



    das gewaltmonopol liegt beim staat und auch unsre (polizei) hunde dürfen nur unter ganz bestimmten bedingungen gegen menschen eingesetzt werden und das ist weniger als selten der fall.




    die vpg3 ansage in der beschreibung kann ich mir nur erklären, das damit davon ausgegangen wird dass der hund gut im gehorsam steht.

  • Das ist leider bei den privaten immer so eine Sache...
    Da gibt es wirklich gute Betriebe und welche, die arbeiten unter aller Würde. Und immer ist es schwierig sinnvoll einzuschreiten.
    Ein gehorsamer Junghund darf mitkommen, wenn er nicht zum Schutz gedacht ist. Auch darf ein Hund, der die Prüfungen nicht zusammen mit seinem Hundeführer gemacht hat, erst nach ausreichendem gemeinsamen Training Schutzaufgaben übernehmen. Nur, wer kontrolliert das wirklich?
    Die Ausbildung selbst macht man meist nicht auf normalen Hundeplätzen. Das kommt eigentlich nur dann vor, wenn ein Großteil der Mitglieder im Bewachungsgewerbe tätig ist.
    Wie die Hunde ausgebildet werden ist auch meist ziemlich ungeregelt. Damit der Hund arbeiten darf, reicht die VPG-A, also eine VPG 1 ohne Fährte. Das ist eine reine Sportprüfung und hat nicht mit echtem Schutz zu tun. Manche Unternehmen bilden wirklich sachkundig weiter aus, andere lassen die Hunde einfach so laufen. Das ist leider auch bei manchen Ordnungsämtern mit Diensthunden der Fall. Die Hundeführer haben entweder einen reinen Sporthund neben sich, oder sie müssen zusehen, wo sie mehr Ausbildung bekommen :kopfwand: .
    Man kann sicherlich mal bei Ordnungsamt und Veterinäramt anfragen, nur sind die Aussichten meist leider mau :motz: .


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Auch darf ein Hund, der die Prüfungen nicht zusammen mit seinem Hundeführer gemacht hat, erst nach ausreichendem gemeinsamen Training Schutzaufgaben übernehmen. Nur, wer kontrolliert das wirklich?


    Keiner, ich weiß auch das da nicht sonderlich viel trainiert wird - denn WANN? Gearbeitet wird von 20/21uhr bis 6:00/7:00Uhr Morgends. dann pennen die Mitarbeiter scheinbar und dann gehts wieder los...
    6Tage Woche, wenig verdienst...
    Allerdings führen die Mitarbeiter der Firma auch Dienstwaffen mit sich.


    Ich kenne mittlerweile ein paar BupoDiensthundler und zwei vom Zoll. Dort siehts ganz anders aus. Auch wenn die Ausbildung härter und der Ton rauer ist, sind diese Hunde 100% auf dem Damm, wohnen mit Familienanschluss und sind die "Augäpfel" der Hundeführer!
    Der Hund muss 100% fit und gesund sein, genau wie sein Hundeführer, sie sind absolut gepflegt und das Training findet regelmäßig statt.


    Ich fürchte ich kann von der Firma nicht so viel gutes erzählen und erwarten schon gar nicht.
    Deswegen mache ich mich so gut es geht schlau um da ggf. gegenhalten zu können bei "dummen Sprüchen".
    Denn, Klischee oder nicht, was für Typen da arbeiten ist schon klar :p
    Ich weiß das sie sich gerne besser darstellen als sie sind, vom ordnungsamt durfte ich auch schon so welche kennenlernen.


    Das die Hunde lediglich zum "abschrecken" dienen dürfen ist mir klar.
    Vorallem seitdem ich weiß das selbst wenn ein Polizeidiensthund einen Eibrecher stellt und beißt, der Einbrecher das Recht hat den Hundeführer wegen Fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen bzw. ein Diensthundeführer wegen eines wiederholen Bisses seines Hundes nach dem zweiten mal eine hohe Geldstrafe erhalten hat.
    Soweit ich weiß wird bei Schüssen von Diensthabenden Beamten ja auch ermittelt ob das "Schutzmaßnahme" war oder nicht und diese Beamten haben sich zu äußern. Da dürfte es bei den Sicherheitsleuten doch wohl nicht viel anders sein oder? Vorallem weil ja gerne gesagt wird das die Hunde "schön mannscharf" sein müssen... die richtig ordneltich zupacken sollen.
    Oder bin ich völlig falsch informiert?


    Nina

  • Zwischen guten und schlechten Firmen liegen Welten.
    Eigentlich ist der Hund einerseits Abschreckung und andererseits ein sehr scharfes Ohr und eine gute Nase.
    Je nachdem was man grade überwacht macht das sicherlich Sinn. Natürlich darf ein Wachdienstler einen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, das darf jeder :D . Da man sich dabei in größere Gefahr bringt, als wenn man nur die Polizei ruft, ist es gut, wenn der Hund dann auch tatsächlich arbeiten würde. Daher macht weitergehendes Training mit einem Diensthund im Wachdienst Sinn. Um den Hundeführer vernünftig zu schützen ist deshalb die Stoßkorbarbeit so verbreitet. Bevor ich mich verletzen lasse, darf mein Hund mir helfen. Wenn er das zuverlässig tut und den Angreifer dabei nicht schwer verletzt, dann ist das die beste Variante. Gehorsam brauche ich auch, denn z.B. eine große Halle abzusuchen, in der u.U. auch noch Maschinen laufen, die nicht ungefährlich für den Hund sind, ist ein anderer Job als einige Schläge auf dem Platz zu revieren.
    Aber solche Hunde sind dann eben auch wie bei den "echten" Diensthundeführern sehr wichtige Partner, die man bestens pflegt. So einen Partner zu finden und aufzubauen dauert lange und man bekommt eine tiefe Bindung. Den Hund nur zum Arbeiten aus dem Zwinger zu holen ist da der falsche Weg. Ich kenne zum Glück nur Diensthunde, die mit Familienanschluss leben, egal ob Behörde oder Gewerbe.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Eigentlich ist der Hund einerseits Abschreckung und andererseits ein sehr scharfes Ohr und eine gute Nase.
    Je nachdem was man grade überwacht macht das sicherlich Sinn. Natürlich darf ein Wachdienstler einen Einbrecher bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, das darf jeder


    Das ist mir klar.
    Und auch das es Sinn macht weiterführend mit dem Hund zu trainieren.
    Aber meines Erachtens liegen doch WELTEN zwischen einem vernünftig ausgebildeten Diensthund und einem "Scharfgemachten" Hund der mitgeführt wird. Ich drücke das extra mal so aus, denn genauso empfinde ich das!
    Vorallem weil ich NICHTS vom Training mitbekommen oder das mir seit ich da direkt etwas mitbekommen vom training erzählt wird... sondern das die Hunde ausgebildet sind und irgendwo in zwingern gehalten werden und in einem erbärmlichen Pflegezustand sind.
    Einer davon hat kaum Zähne mehr im Maul... etc.


    Das diese Hunde Sinn amchen, vorallem zum schutz, ist halt völlig klar, aber eben ausgebildet, ordentlich und somit auch als Wertvoll erachtet weil man den Hund quasi als Partner und "Lebensversicherung" sehen kann. Eine Bindung und Vertrauen kann man aber auch NUR aufbauen wenn man auch wirklich gemeinsam arbeitet, oder nicht? Also auch trainiert.
    Inwieweit das Personal dort im Bereich Hund und dem Training ihrer Diensthunde aus und weitergebildet sind weiß ich bisher noch nicht, kommt noch.
    Soweit ich weiß gehören die Hunde der Firma und werden ab und an mal zugeteilt und irgendwer kümmert sich auch mal drum und füttert.
    Scheinbar werden sie auch häufig geschlagen wenn was nicht passt.
    Welche Ausbildung sie genau genossen haben recherchiere ich noch, bisher konnte ich nichts genau herausfinden und das was ich direkt erfahren habe war auch eher "wischi waschi".
    Erst hier es, "wird ordentlich scharf gemacht", dann " reicht ja wenn er ordentlich bellt, der schreck genug ab"...


    Wie lange braucht denn ein ordentlich und vernünftig/sorgsam ausgebildeter Diensthund?
    Und man fängt mit der Grundausbildung doch auch schon "recht" früh an, oder nicht? Dafür ist meines Erachtens ein Jahr doch zu spät (für die Grundausbildung).
    Normale Erziehung/Grundgehorsam ausgeschlossen, das braucht man ja alleine schon für den Alltag mit Hund im gewissen Maße.


    Und mal ehrlich, wenn jemand seinen Arbeitspartner so "behandelt", ist er doch eher weniger als Partner zu sehen, denn als zugeteiltes Werkzeug, was eh nicht so viel wert ist. Oder?


    Nina

  • Solche Firmen sind genau die, die einem die Haare zu Berge stehen lassen :kopfwand: .
    Eigentlich fängt man ganz normal beim Welpen mit der Sozialisierung und Umweltsicherheit an. Man strebt die BH logischerweise möglichst mit 15 Monaten an, denn egal ob der Hund beim Hundeführer lebt oder der Züchter die Hunde zum Verkauf an Behörde/Gewerbe vorbereitet, Zeit ist Geld. Die VPG wird möglichst mit 18 Monaten gemacht.
    Bis dahin kann der Hund natürlich auch den Maulkorb kennenlernen und auch mal ohne offensichtliche Schutzkleidung und außerhalb des Platzes gearbeitet werden, dass muss aber alles noch ganz spielerisch sein. Durchschnittliche Hunde halten in diesem Alter noch keine großen Belastungen aus, ihnen fehlt die Reife. Das würde nur Meideverhalten oder Angstbeißer hervorbringen. Suchen auf Anweisung kann man auch schon üben.
    Im Prinzip kann der Hund ab der bestandenen BH schon mitlaufen. Man muss dann immer schauen, was man zu erwarten hat. Viele Aufträge gehen mit so einem Hund bereits problemlos.
    Wenn der Hund wirklich geeignet ist, dann ist er meist mit etwa 3 Jahren "fertig", wobei das Training nie aufhört. Viele Unternehmen verlangen wie z.B. die Polizei jedes Jahr eine bestandene Prüfung. Viele Hunde haben naturgemäß irgendwo Schwächen, das ist bei Menschen ja nicht anders ;) . Die muss man berücksichtigen. Mancher Hund ist ideal für Menschmassen, aber wird in weitläufigem Gelände allein unsicher, bei anderen ist es umgekehrt. Seriöse Unternehmen kennen ihre Pappenheimer und koordinieren die Einsätze entsprechend.
    Bei so einem "netten" Unternehmen wie deinem würde ich wohl bei den Formalitäten ansetzen. Unterbringung und Pflege, die Qualifikation der Mitarbeiter, usw. halten dann oft keiner Überprüfung stand.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Super und nochmals danke! Ich klemme mich mal weiter dahinter :)
    Da ist mein Gespür ja gar nicht so verkehrt. Ich hab zwar von Schutzdienst und Diensthunden auf dem Gebiet kaum bis gar keine Ahnung aber son paar Grundlagen ähneln sich ja schon bzw. kann man sich einiges ja zusammen reimen.


    Meinst du ich sollte evtl. das Vetamt direkt einschalten zu einer Prüfung oder erstmal weiter "schnüffeln" und dann evtl. den Mund aufmachen?
    Gibt es irgendetwas was ich zur Rückenstärkung benutzen könnte?


    Nina

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